Wachsende Widerstände gegen Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen ließen Ende der 80iger Jahre einen bundesweiten Müllnotstand befürchten. Das lenkte den Blick auf die Verpackungen. Sie trugen – Tendenz steigend – mit etwa 50 Volumenprozenten und 30 Gewichtsprozenten zum Gesamtaufkommen des Hausmülls bei. Die entsorgungspflichtige kommunale Ebene reagierte mit durchaus erfolgreichen Systemen der getrennten Erfassung von Glas und Papier und fand dafür auch ausreichend Abnehmer zu akzeptablen Konditionen im Markt. Das galt indes nicht für Verpackungen aus Kunststoff.
Am Anfang stand eine gute Idee …
Das war für Bundesumweltminister Töpfer Herausforderung und Legitimation zugleich, beispielhaft eine auf Wettbewerb, Produktverantwortung und Kreislaufwirtschaft basierende Entsorgung der Verpackungsabfälle sicher zu stellen. Dies in Kombination mit Begrenzung des Ressourcenverbrauchs der Verpackungswirtschaft, einem Bereich kurzlebiger Verbrauchsgüter mit überschaubarer Funktion im Marktgeschehen. Das Verpackungsaufkommen hat sich in den Anfangsjahren messbar verringert.
… mit einer trickreichen Verordnung …
Den Herstellern und den Händlern von Verpackungen als sogenannten Inverkehrbringern wurde qua Rechtsverordnung auferlegt, die entleerten Schachteln usw. am Ort der Abgabe zurückzunehmen und erneuter Befüllung oder – möglichst stofflicher – Verwertung zuzuführen. In der Gewissheit, dass die Adressaten mit der neuen Entsorgungspflicht überfordert waren, wurde ihnen das Recht eingeräumt, sich eines Dritten zu bedienen. Dieser befand sich bereits ein Dreivierteljahr vor der Verabschiedung der Rechtsvorschrift unter der Bezeichnung „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland – Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH“ (DSD) in Wartestellung.

… die in der Umsetzung scheiterte
Das DSD startete zunächst als vom Handel und der Verpackungswirtschaft gebildetes Monopol, bei dem die Rücknahmepflichtigen die von ihnen in den Verkehr gebrachten Mengen entgeltlich lizensieren lassen mussten. Das DSD wurde damit vertraglich zur haushaltsnahen Erfassung mit nachfolgender Rückführung zur Wiederbefüllung bzw. zur anderweitigen Entsorgung gemäß den im Detail rechtlich vorgegebenen Konditionen verpflichtet. Es bediente sich dabei einer Vielzahl regionaler Unternehmen. In dem dadurch geschaffenen künstlichen Markt stellte sich eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Problemstellungen mit einem entsprechend hohen Regulierungsbedarf.
Hervorzuheben ist die durch das Bundeskartellamt veranlasste Auflösung des DSD als Monopol durch Zulassung weiterer Systembetreiber mit der Berechtigung zur Lizensierung. Das Problem der Umgehung von Lizensierungsverpflichtungen durch Eigenentsorgung, Branchenlösungen usw., das das DSD bereits in Finanzierungsnot gebracht hatte, wurde dadurch nicht behoben. Es hat sich dadurch deutlich verschärft und durchzog die nachfolgenden Novellierungen der VerpackVO wie ein roter Faden. Im Jahr 2010 überstieg die mit dem Sammlungssystem erfasste Menge an Leichtverpackungen die Lizenzmenge um 70 %. Von Produktverantwortung war in dem Zusammenhang nicht viel zu verspüren, wohl aber von öffentlich ausgetragenen Konflikten zwischen den Systembetreibern.
Die Bevölkerung war nicht überzeugt
Auch die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung an der Umsetzung der ambitionierten Weiterentwicklung der Gesetzessystematik in die Praxis entsprach nicht den Erwartungen des Verordnungsgebers. Die Leichtverpackungen fanden mit regionalen Unterschieden teilweise nur zu 50 % den Weg in die haushaltsnahe Sammlung. Das war weit weg von der Ursprungsversion der VerpackVO. Sie verpflichtete die Rücknahmepflichtigen, 80 % der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu erfassen und davon 80% stofflich zu verwerten. Diese Quotenvorgabe von 64%iger Verwertung konnte in der Praxis vom DSD nicht annähernd erreicht werden, geschweige denn gar die von Töpfer in Aussicht gestellte Steigerung.

Der gescheiterte Rettungsversuch
Es war Bundesumweltministerin Merkel, die sich mit der 5. Novellierung der VerpackVO quasi auf den toten Gaul gesetzt hat, um ihn zu reanimieren. Sie hat die gesetzliche Verwertungspflicht (mit Rückwirkung!) drastisch reduziert und zudem die ursprüngliche Bezugsgröße „in Verkehr gebrachte Menge“ als Ausgangspunkt für die prozentuale Verwertungsvorgabe durch „lizensierte Menge“ ersetzt. Zur Mengensteigerung hat sie die Möglichkeit eingeführt, dass der lokale Systembetreiber für die Erfassung der Leichtverpackungen entgeltlich die gelbe Tonne plus bereitstellt und sie für stoffgleiche Nichtverpackungen wie Kinderspielzeug oder Küchenschüsseln aus Plastik öffnet. Schließlich hat sie alternativ zur Forderung nach werkstofflicher Verwertung die thermische Variante zugelassen, sofern dabei ein bestimmtes Maß an Wärmeauskopplung eingehalten würde. Das war so etwas wie eine Art eine Bankerotterklärung und man fragt sich nach der Sinnhaftigkeit des rechtlich zwingend beibehaltenen Umwegs neben der direkten Anbindung an die Müllverbrennung.
Die verhinderte Alternative
Es gab und gibt jedoch eine ökonomisch und ökologisch weitaus vorteilhaftere Alternative. Der hessische Mittelständler Hermann Hofmann hat sie gemeinsam mit dem Lahn-Dill-Kreis als kommunales Konzept präsentiert und jahrelang in dem begrenzten Umfang praktiziert, in dem das auf den Schutz des DSD ausgerichtete Abfallrecht dies zuließ. Hofmann war mit der Kompostierung von Bio-Abfällen in geschlossenen Rotteboxen mit gefilterter Abluft Marktführer geworden und hat die damit gewonnenen Erfahrungen erfolgreich auf die Restmüllbehandlung transferiert.
Er unterzog den unsortierten nassen Restmüll nach einer Vorzerkleinerung in geschlossenen Boxen mit hocheffizienter Abluftbehandlung einer einwöchigen Kurzrotte. Die dabei entstehende Wärme bewirkte neben einer Volumenreduktion ohne Zugabe von Fremdenergie eine Trocknung auf etwa 15°. Das machte den Müll mechanisch sortierbar. Im ersten Schritt ergab das drei Stoffströme: Die Leichtfraktion, von ihm Trockenstabilat genannt, mit einem Energiegehalt wie trockene Braunkohle; Eisen- und Nichteisenmetalle sowie Inertmaterial (Steine, Sand, Glas). Die drei Einzelströme ließen sich je nach Bedarf weiter differenzieren, Glas z. B. farbsortiert, und unterschiedlichen Zwecken nutzbringend zuführen.
Für Hofmann wäre es also kein Problem gewesen, ohne eine vorhergehende klimaschädliche flächendeckende Separaterfassung die für eine werkstoffliche Verwertung geeigneten Materialien auszusortieren. Die dafür erforderliche Installation einer zusätzlichen Sortierstraße hat sich aber für ihn nicht gerechnet, weil ja das DSD weiterhin mittels seiner Getrennterfassung einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Leichtverpackungen und darüber hinaus auch noch stoffgleiche Nichtverpackungen abzuschöpfen drohte.

Der Mittelständler als Vertriebener
Hofmann erreichte in Kooperation mit einem kapitalstarken regionalen Energieversorger als Partner dennoch einen überraschend schnellen Markteintritt in Deutschland und dem europäischen Ausland. Er gab sich damit nicht zufrieden und optimierte sein Konzept durch die Konstruktion einer Anlage zur Erzeugung von vielfältig einsetzbarem Synthesegas als Vorprodukt u.a. für die Gewinnung von Wasserstoff aus Trockenstabilat. Die gloriose Zukunftsperspektive fand jedoch für ihn und den deutschen Markt bald ein jähes Ende als sein Partner durch einen großen Energieversorger übernommen wurde und sich aus dem Geschäft mit Hofmann zurückzog. Der Mittelständler sah sich in der Not, seine Patente zu verkaufen, um die Insolvenz zu vermeiden. Die neuen Patentinhaber verlegten ihre Aktivitäten ins Ausland. Insbesondere in Asien und vor allem in China werden riesig dimensionierte Anlagen von unvorstellbarer Größenordnung betrieben und immer noch neu errichtet. Geplant werden sie nach wie vor in Deutschland.
Ein gescheiterter Versuch der Reaktivierung
Ansonsten herrscht in Deutschland um das Thema Trockenstabilat Totenstille. Lediglich der Zweckverband A.R.T. Trier als Betreiber einer mit Trocknung ausgestatteten mittelgroßen Anlage hat 2010 noch einmal einen Versuch zur Reaktivierung der Hofmannschen Vorstellungen unternommen. Er hat mit Einsatz der Sortiertechnik einen technischen Großversuch durchgeführt und unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes den Beweis erbracht, dass sich auf diesem Weg aus dem Hausmüll ein um 50% höherer Anteil an Wertstoffen herausziehen lässt als mit Hilfe des Gelben Sacks (6,4 kg pro Kopf statt 4,2 kg). Mit diesem Vorgehen hätten sich darüber hinaus der ökonomische und der ökologische Aufwand der Getrennterfassung durch das DSD einsparen lassen. Der Politik war das nicht wichtig. Klimaschutz hatte sie nicht auf dem Schirm.
Und das, obwohl es weder mit der fünften noch mit zwei weiteren Novellierungen der VerpackVO gelungen war, das DSD in ruhigeres Fahrwasser zu bugsieren. Dafür bedurfte es einer Intervention des Gesetzgebers mit einem Verpackungsgesetz, das nach einer kurzfristig erforderlichen Novellierung einen geordneten Ablauf mit deutlich verbesserter Recycling-Technik gesichert zu haben scheint. Jedenfalls ist an dieser Front Ruhe eingekehrt. Der Preis dafür ist eine außerordentlich hohe Regulierungskomplexität mit entsprechend hohem bürokratischem Aufwand für die staatsintervenistische Regulierung eines kleinen, wenn auch mengenstarken, Teilausschnitts der deutschen Ressourcenwirtschaft. Man wird sehen, ob es dem DSD gelingen wird, damit wenigstens die zu Anfang 2022 wieder hoch gefahrenen Verwertungsvorgaben erstmals einzuhalten. Eine auf Basis des Trockenstabilatsverfahrens betriebene Zusammenführung der beiden haushaltsnahen Erfassungssysteme würde jedenfalls die dafür erforderlichen geeigneten Mengen bereitstellen. Mit dem Wegfall der höchst klimaschädlichen parallelen Einsammlung stoffgleicher Materialien hätte es nicht sein Bewenden. Vielmehr würde damit für dünnbesiedelte Gebiete die Chance eröffnet, zusätzlich noch einmal eine vergleichbare Klimaentlastung durch die Aufhebung der Getrennterfassung von Biomüll und Glas herbei zu führen.
Fazit
Deutschland behandelt die haushaltsnahe Getrennterfassung, der es zu Unrecht den Titel Recycling- Weltmeister verdankt, wie die Inder die heilige Kuh. Es hätte die Möglichkeit, mit Hilfe einer bereits praktisch erprobten Technologie nicht nur nachhaltig die abfallwirtschaftlich bedingte Klimaschädigung herunter zu fahren, sondern darüber hinaus die Chance, die Bevölkerung von der lästigen Müllsortierung m Haushalt zu entlasten. Auch würde die gemeinsame Nutzung der Systeme zur Getrennterfassung von Papier/Pappe und Glas mit den unerfreulichen Auseinandersetzungen über die Organisation der praktischen Abwicklung sowie der Kostenverteilung entfallen.
Die Umstellung der Verpackungsentsorgung mit der Rückübertragung der Kompetenz auf die kommunale Ebene kann nicht von jetzt auf gleich erfolgen. Die Kommunen müssen verpflichtet werden, ihre Abfallentsorgung mittels Trocknungs- und Sortierungsvorkehrungen zu modernisieren oder auch zu wirtschaftlicheren Einheiten zusammen zu schließen. Für diese Übergangszeit bedarf es einer Fortführung des DSD mit der eingespielten Finanzierung an der Ladenkasse.
In dieser Zeit kann darüber nachgedacht werden, ob und in welcher Form dieses Teil-System des DSD nicht darüber hinaus dergestalt geführt werden sollte. Die nach dem Verwertungsaufwand differenzierten Einnahmen müssten nach einem Schlüssel an die entsorgungspflichtigen Körperschaften mit dem Ziel verteilt werden, Anreize für eine Optimierung der Sortierung zu setzen. Das würde auf eine Modifikation der Absicherung von Produktverantwortung durch Wettbewerb hinauslaufen, mit dessen Hilfe es der Verpackungswirtschaft über längere Zeit gelungen war, mit einem geringeren Materialeinsatz zu operieren als sie dadurch an verpackten Gütern vor dem Verderb und vor Fehlgebrauch zu schützen vermochte. Das Verhältnis dürfte sich mittlerweile durch den überproportionalen Zuwachs des Versandhandels nicht mehr halten lassen.
Mit dem hier vorgeschlagenen Schritt in Richtung einer modernen Materialwirtschaft würde der Beweis erbracht, dass Klimaentlastung nicht unbedingt Kosten produzieren muss, sondern auch einsparen kann. Dafür bedarf es entsprechender Offenheit. Konkret bedeutet das, dass Deutschland den Mut aufbringen müsste, der EU-Kommission ihre Pläne mit dem Angebot offen zu legen, gemeinsam den Rückzug von den durch Deutschland maßgeblich geprägten Prinzipien des europäischen Abfallrechts anzutreten. Dem Klima würde das natürlich besonders gut tun.