Die dramatische Energiewende

Der für den Energiebereich zuständige Minister Habeck musste zu Beginn seiner Amtszeit feststellen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele 2022 und 2023 nicht mehr erreichen kann. Er hat zu einer beispiellosen Aufholjagd durch den Ausbau der Energiegewinnung aus Wind und Sonne aufgerufen. Ein zentraler Punkt besteht in der Forderung an die Bundesländer, für den Ausbau der Windenergie 2% der Landesfläche bereitzustellen. Hessen hat bereits vor längerer Zeit über eine entsprechende Vorgabe für die Regionalen Raumordnungspläne landesweit Flächen im Umfang von 2% ausweisen lassen. Es hat damit das Produktionsniveau jedoch nicht annähernd auf den Level anzuheben vermocht, den Minister Habeck anpeilen muss.

Der Planungsträger Mittelhessen beispielsweise hat sein Soll mit 2.2% ausgewiesener Vorrangflächen für die Windenergie eindeutig übererfüllt und dennoch nur eine mittelmäßige Windstromproduktion zu verzeichnen. Das Hauptziel war das Einvernehmen mit dem Vogelschutz. Das Nachsehen hatten sowohl die Windenergie als auch Natur und Landschaft. Es wurde weitgehend ignoriert, dass ein Windrad auf einem Standort mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 8 m/s doppelt so viel Strom produziert wie auf einem Standort mit 7 m/s. Es nimmt nur halb soviel der für Windkraft ausgewiesenen Fläche in Anspruch und verbraucht nur halb soviel Natur- und Landschaft. Die Kosten für Pacht, Planung, Investition und Betrieb belaufen sich jeweils nur auf die Hälfte.

Der Großteil der windenergetischen Spitzenlagen wurde nicht in die Ausweisung einbezogen und die Schwachwindstandorte warten teilweise immer noch auf ihre Nutzung. Die übrigen nicht für die Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen (Windkonzentrationszonen = WKZ) sind zu Ausschlussgebieten erklärt worden, die damit einer Anlagengenehmigung nicht zugängig sind. Bundesweit sind aus den unterschiedlichsten Gründen der Windenergiebranche vergleichbare Restriktionen auferlegt worden, u.a. mit Unterstützung des Amtsvorgängers von Habeck, nämlich durch eine deutliche Verschärfung des einzuhaltenden Abstands zu Wohnsiedlungen über das von der „Technischen Anleitung Lärm“ vorgeschriebene gesetzliche Maß hinaus. Bayern hat durch die Vorgabe eines Abstands von zehnfacher Anlagenhöhe, die bei aktueller wirtschaftlicher Dimensionierung von 200m auf 2km hinausläuft, den Ausbau der Windenergie zum Stoppen gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat daher nicht zufällig festgestellt, dass Deutschland nicht seinen Klimazielen gerecht würde. Weder bundesweite WKZ-Ausweisungen von 2% allein noch eine bloße Erhöhung der Prozentzahlvorgabe würden also dem Minister weiterhelfen. Sie bedürften einer Konditionierung mittels einer Änderung der Regionalpläne, die nach den bisherigen Gepflogenheiten einen Zeitraum in Anspruch nimmt, der der neuen Regierung nicht zur Verfügung steht.

Was tun? Minister Habeck muss sich darum bemühen, als erste Sofortmaßnahme die Ausschlussklauseln aus dem Weg zu räumen. Sie haben ohnehin ihre Legitimation als Folge der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verloren. Das gilt selbst dann, wenn die bisherigen WKZ-Ausweisungen bereits eine gerichtliche Überprüfung mit dem Ergebnis überstanden haben sollten, der Windenergie ausreichenden Raum zur Verfügung zu stellen. Die gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode vom Bundestag vorgenommene Anhebung dramatische Anhebung der Energieziele hat eine korrespondierende Anhebung der Maßstäbe bewirkt, nach denen sich die Obliegenheit der Regionalplanung zur Ausweisung von ausreichenden WKZ-Flächen bemisst. Sie muss von den Planungsträgern bundesweit der neuen Rechtslage angepasst werden.

Wenn es dem Minister gelänge, sich darüber mit den Ländern informell prinzipiell verbindlich zu verständigen, bevor die Bäume neues Laub ansetzen, könnten die Anlagenplaner im Vertrauen auf die für eine Anlagengenehmigung benötigten naturschutzrechtlichen Bestandsaufnahmen noch in diesem Jahr starten und beenden. Bei einem guten Zusammenspiel aller Beteiligten könnten dann gegen Ende des Folgejahres die ersten Anlagen in Betrieb gehen. So und nur so kann der lahmende Ausbau der Windenergie kurzfristig wieder flottgemacht werden. Hilfreich wäre natürlich eine Einbeziehung des seinerzeit als Entgegenkommen gegenüber dem organisierten Widerstand gegen Windenergie erlassenen restriktiven Abstandsregimes in die Aufräumarbeiten.

Die freigeschaufelte Zeit könnte dann genutzt werden, das Recht der WKZ-Ausweisung der politischen Entwicklung anzupassen, insbesondere natürlich hinsichtlich eines zwingend vorzugebenden Ausweisungsvolumens. Das Thema wurde in der Vergangenheit unter der Fragestellung abgehandelt, ob ein Planungsraum einen angemessenen Beitrag zur Windstromproduktion leistet. Die Frage beantwortet sich für jeden Planungsraum aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen und topographischen Verhältnisse sowie der daraus resultierenden Windverhältnisse anders. Die Rechtsprechung hat obergerichtlich resignierend festgestellt, dass es nicht möglich sei, einen einheitlichen Maßstab zu entwickeln.

Die Zeit ist darüber hinweg gegangen. Mit Hilfe moderner Rechenmethoden wäre es heutzutage möglich, aus den vorhandenen topographischen und meteorologischen Daten mit rechtsstaatlich gebotener Genauigkeit das windenergetische Potential einer Region zu bestimmen. Davon müsste ein Prozentsatz zur gesetzlich verpflichtenden Untergrenze erhoben werden. Der Minister müsste die Entwicklung des dafür benötigten Instrumentariums zu einer vorrangigen Aufgabe des Umweltbundesamtes erklären, um der Planungsbürokratie vor der Neuaufstellung des energetischen Regionalplans eine Vorstellung von der Erwartung zu vermitteln, deren der von ihr zu erarbeitende Entwurf gerecht werden muss.

Mit diesem Instrument ließe sich auch eindrucksvoll demonstrieren, in welcher Größenordnung es sich positiv auswirken würde, wenn der europarechtlich verteidigte Schutz von Einzeltieren durch die Erstreckung des Tötungsverbots für geschützte Wildvögel auf unbeabsichtigte Tötung durch einen ambitionierten Populationsschutz ersetzt würde. Das Europaparlament wäre für eine derartige Hilfestellung sehr dankbar. Sowohl die Aufstellung der Regionalpläne als auch die Einzelgenehmigungsverfahren ließen sich dadurch außerordentlich entlasten, ohne dadurch an Qualität zu verlieren. Es würde den am Einzelgenehmigungsverfahren Beteiligten neben den unsäglichen Diskussionen, ob eine Ausnahme zu rechtfertigen sei oder nicht, das damit einhergehende ökonomische Wagnis ersparen, das mit der Unsicherheit begründet wird.

Auch hier müsste der Minister versuchen, mit dem Rückenwind von Fridays for Future durch verbindliche Vorabsprachen das ihm vorschwebende Tempo in Gang zu setzen, lange bevor das Reformgesetz in Kraft treten kann. Das gilt auch für die in Aussicht gestellte zwingende Option der Bürgerbeteiligung an Windstromanlagen. Augenscheinlicher lässt sich der politische Wille zur Förderung der ländlichen Räume kaum dokumentieren. Zumal sie auch den Standortgemeinden neben der Gewerbesteuer zusätzliche Wirtschaftskraft zu verschaffen versprechen. Nicht zu vergessen die Perspektiven zur Verbesserung lokaler genossenschaftlicher Konzepte der Strom- und Wärmeversorgung.

Die bayrischen Politgrößen haben zwar an ihrer aktuell noch geltenden Regelung festgehalten. Sie dürften die Haltung kaum durchhalten, wenn es zu einen für alle Bundesländer der jeweiligen Topographie und den Windverhältnissen angepassten gesetzlichen Regelung käme. Ein erster Schritt ist ja bereits durch die Zusage Söders erfolgt, bis März Lösungsvorschläge zu präsentieren und es wäre nicht das erste Mal, dass er sich als besonders wendig erweist.

Deutschland ist noch Exporteur von elektrischem Strom. Es könnte aber nach dem Abschalten der drei letzten Atomkraftwerke vor dem Hintergrund des massiv anwachsenden Strombedarfs durch die Digitalisierung und die Elektromobilität zum Importeur werden und sich mit teurem Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken oder sogar aus beiden Richtungen bedienen müssen. Neben den verfehlten Klimazielen würde eine solche Entwicklung auch der staatsverdrossenen Protestbewegung nach Migrationspolitik und Pandemie bundesweit weiteren Zulauf verschaffen. Dazu muss es nicht kommen, aber die Zeit ist nicht auf Habecks Seite.

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