Die documenta fifteen war von Anfang an vom Problem des Antisemitismus überschattet. Sie hat dadurch in den Medien eine extreme Politisierung erfahren, die den eigentlichen Zweck der Veranstaltung und vor allem das faszinierende Konzept medial sehr stark in den in den Hintergrund gedrängt hat. Entsprechend massive Kritik musste die Veranstalterin, die Dokumenta und Museum Fridericianum gGmbH (gGmbH) einstecken. Die schrille Begleitmusik produzierte Forderungen nach einem Rücktritt vermeintlich verantwortlicher Personen bis hin zur vorzeitigen Beendigung der Ausstellung.
Claudia Roth stellte als Bundeskulturstaatsministerin in Aussicht, künftige Förderungen von stärkeren Einflussrechten des Bundes abhängig zu machen. Ihr Parteifreund Volker Beck, seines Zeichens Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft brachte sogar die Überlegung ins Spiel, die renommierte Kunstausstellung in eine andere Stadt zu verlegen.
Für den Zentralrat der Juden war das alles viel zu kurz gesprungen. Im Vorfeld einer Plenarsitzung hat der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages die dokumenta 15 thematisiert. Dort meinte der Geschäftsführer des Zentralrats nach heftiger Kritik an der gGmbH und deren Repräsentanten, über die Kasseler Schau müsse man gar nicht mehr diskutieren. Er sei bei diversen Krisengesprächen mit Claudia Roth dabei gewesen und habe sich nicht ernst genommen gefühlt. Der gesamte deutsche Kulturbetrieb sei das Problem. Das Urteil dürfte sich nicht zuletzt auf den Umgang Deutschlands mit der Kampagne Boykott, Divestment and Sanctions (BDS) stützen. Denn ihr ist es gelungen, ihr Hauptziel zu 100 % zu erreichen. Israelische Kunst ist auf der dokumenta 15 nicht gezeigt worden.
Die BDS-Kampagne
Organisation und Arbeitsweise
Die Kampagne agiert weltweit nur als lockerer Zusammenschluss, hat aber dessen ungeachtet weltweit außerordentlichen Anklang. Schon der Name erinnert an das Nazi-Motto „Kauft nicht bei Juden“. Es zielt darauf ab, den Judenstaat international zu isolieren und in seiner Existenz zu delegitimieren. Die Konzentration von gleich drei Schädigungsformen lässt keinen Zweifel an der beabsichtigten Auslöschung des Staates Israel. Führende Vertreter fordern ganz offen, den demokratischen Brückenkopf zu vernichten. Neuere Begründungen tendieren dahin, den Judenstaat als Apartheitsstaat aus der europäischen Kolonialgeschichte zu erklären und damit seine Existenzberechtigung zu bestreiten. Für Deutsche aus der Kultur- und Wissenschaftsszene ein offensichtlich attraktives Angebot, sich aus der Verantwortung für die nationalsozialistische Vergangenheit ihrer Vorfahren zu stehlen.
Einstufung durch den Bundestag
Mit gutem Grund wird die BDS-Kampagne vom Antisemitismusbeauftragten und vielen anderen Experten sowie einer Reihe von Regierungen und Parlamenten als antisemitisch eingestuft. Der Bundestag hat sich damit Zeit gelassen, ist aber am Ende 2019 dann doch diesem Trend gefolgt. In 2019 hat er „aus seiner historischen Verpflichtung heraus“ den Beschluss gefasst, der „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. Er hat die Bundesregierung mittels einer Resolution ohne Gesetzeskraft aufgefordert, keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung anderweitig aktiv unterstützen.
Selbst dieser extrem schwachen Version vermochte Claudia Roth als damalige Vizepräsidentin des Bundestages nicht zuzustimmen und blieb mit Teilen der Fraktion der Grünen der Abstimmung fern. Auch ihre Amtsvorgängerin Monika Grütters hat den Beschluss nicht sonderlich ernst genommen. So hat sie zum Beispiel mit Bonaventur Ndikung einen dezidierten Unterstützer der Kampagne zum Intendanten des höchst angesehenen Hauses der Kulturen in Berlin berufen.
Die Reaktion des linken Antisemitismus
32 Repräsentanten überwiegend renommierter bundesfinanzierter Wissenschafts- und Kultureinrichtungen haben dem linken Antisemitismus unter der Bezeichnung „Initiative 5.3 GG Weltoffenheit“ als dritte Säule neben der politisch rechten und der islamischen Version Gesicht und Namen gegeben. Sie schöpfen ihre Legitimation aus dem Vorwurf, der Bundestag verletze mit der Resolution das in Artikel 5.3 GG des Grundgesetzes garantierte Recht auf Meinungsfreiheit. Und das, obwohl der Beschluss mangels rechtlicher Außenwirkung die BDS-Bewegung nicht hindert, ihre inkriminierten Zielsetzungen im In- und Ausland wie zuvor zu verfolgen. Nur kann sie nicht mehr auf öffentliche finanzielle oder anderweitige Unterstützung hoffen. Einen generellen Anspruch auf solche Förderung aber gewährt Artikel 5 GG ohnehin nicht. Von einer Grundgesetzverletzung kann also nicht ernsthaft die Rede sein. Weder die Kanzlerin noch der Innenminister noch die Kulturstaatsministerin haben es für nötig befunden, dem Treiben ein Ende zu setzen.
Weichenstellende Entscheidungen
Die Findungskommission
Die gGmbH (gGmbH) als Veranstalterin der Ausstellung hat im Jahr 2018 eine Findungskommission begründet und beauftragt, Vorschläge für ein Ausstellungskonzept zu erarbeiten und Personen zu benennen, die dazu die passenden Kunstwerke ausfindig machen können. Sie hat mit dieser Aufgabe acht international angesehene Experten betraut, von denen fünf mit der BDS-Kampagne in Verbindung standen. Dies geschah im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und der Bundeskkulturstiftung mit der Staatsministerin (BKS) an der Spitze. Das Trio hat also damit den Zug gemeinschaftlich auf das Gleis gesetzt, das schließlich im Desaster endete. Leider muss hier offen bleiben, wer sich dafür besonders stark gemacht hat und die Hauptverantwortung trägt.
Umsetzung des Konzepts und die Auswahl der passenden Objekte
Die Geschäftsleitung der gGmbH hat sich auf Vorschlag der Findungskommission entschieden, die künstlerische Leitung der zehnköpfigen Kuratoren Gruppe Ruangrupa zu übertragen. Die wiederum hat die ihr übertragene Kompetenz teilweise an weitere Kollektive delegiert. Die breite Streuung der Verantwortlichkeit hat die Kooperation mit der künstlerischen Leitung dramatisch erschwert und zügige Entscheidungen in konflikthaften Situationen schlicht ausgeschlossen. Das hat die Kooperation zwischen der geschäftlichen und der künstlerischen Leitung dramatisch erschwert.
Kein Ausschluss antisemitischer Exponate
Eine erträgliche Zusammenarbeit in dem entscheidenden Punkt hätte sich aber dennoch durch einen vertraglichen Ausschluss antisemitischer Exponate herbeiführen lassen. Mit der Findungsgruppe wäre so etwas vermutlich kaum realisierbar gewesen. Dafür war die Position der einzelnen Mitglieder in der Szene zu stark. Die gGmbH hätte jedoch noch eine Vereinbarung mit Ruangrupa treffen können, die antisemitische Exponate von der Ausstellung ausschließt. Sie hätte auch ausdrücklich klarstellen können, dass israelische Kunst nicht boykottiert werden darf.
Das hätte vorsorgliche Kontrollen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Das wäre kein unzulässiger Eingriff in die Kunstfreiheit gewesen. Einem Aussteller steht es frei, zu entscheiden und vertraglich zu regeln, welcher Art Kunst er präsentieren will. Das Problem des Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Kunst stellt sich erst bei einem Verzicht auf eine vorhergehende vertragliche Absprache. Entsprechende Bemühungen hat es offensichtlich seitens der gGmbH ebensowenig gegeben wie bei der Zusammenstellung der Findungskommission. Ruangrupa hätte sich dem jedoch kaum verschließen können. Für die in der Kunstwelt nahezu unbekannte Gruppe war die Beauftragung das große Los. Sie hätte dafür alles gegeben.
Der Aufsichtsrat hat jedoch offensichtlich bewusst darauf verzichtet. Hatte er doch zuvor den Medien entnehmen können, wie die BDS-Kampagne andernorts eingeschätzt wurde. So hat beispielsweise der nordrhein-westfälische Ministerpräsident in Abstimmung mit dem Antisemitismusbeauftragten seine Teilnahme an der Eröffnung der Ruhr-Trienale mit dem Hinweis darauf abgesagt, dass eine Song-Gruppe aus dem Umfeld der Kampagne auftreten sollte.
Die gGmbH in der Falle
Verzicht auf eine vertragliche Regulierung
Dessen ungeachtet hat sich die gGmbH in eine Falle begeben. Der Ausschluss eines einzelnen als antisemitisch empfundenen Exponats durch die Geschäftsleitung bedurfte aufgrund der Vertragslage als Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit jeweils einer besonderen Rechtfertigung. Ihr oblag die Beweislast in einem Genre, in dem Meinungen eine bedeutsame Rolle spielen und Gerichtsverfahren sich im Regelfall mit den üblichen unerfreulichen Begleiterscheinungen in die Länge ziehen und konkret auch gezogen haben. Die gGmbH hatte sich also eines elementaren Anteils ihres denkbaren Einflusses auf die künstlerische Leitung begeben Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung vor mehr oder weniger unlösbare Aufgaben gestellt. Die Ruangrupa war sich dessen durchaus bewusst und hat bereits im Vorfeld des ersten Eklats neben dieser Karte auch die des in diesem Zusammenhang in Deutschland nicht ungefährlichen Rassismusverdachts gespielt.
Der Bock als Gärtner
Damit nicht genug: Die gGmbH hat der Findungsgruppe zu allem Überfluss auch noch die Aufgabe eines Beirats zur fachlichen Beratung der Geschäftsleitung übertragen. Sie hat dadurch der Geschäftsleitung bezüglich der künstlerischen Leitung eine weitere Fessel angelegt, d.h. den Bock zum Gärtner gemacht. Die Entfernung eines als antisemitistisch identifizierten Exponats durch die Geschäftsleitung bedurfte der Abstimmung mit dem Beirat, der in einem konkreten Fall dem Ansinnen der geschäftlichen Leitung nicht nur widersprach. Er veröffentliche als Begründung, dass es sich um einen Versuch handele, den Begriff des Antisemitismus als Instrument zur Abwehr von Israelkritik zu missbrauchen. In der Stimmungslage trug also jeder Versuch, ein antisemitisches Kunstwerk aus dem Verkehr zu ziehen, nicht unwesentlich zu den negativen Aspekten des Gesamteindrucks der Ausstellung bei. Die künstlerische Leitung hat das mit Unterstützung des Beirats in Kauf genommen. Es war schließlich auch ihr Projekt, das durch die Begleitumstände der Kontroversen Schaden genommen hat. Es war ihr offensichtlich wichtiger, bei der BDS-Bewegung Punkte gut zu machen.
Der Interimsgeschäftsführer hat die einzige ihm in dem Zusammenhang verbliebene Chance zu nutzen versucht. Er hat eine Broschüre mit antisemitischen Zeichnungen kurzerhand durch die Staatsanwaltschaft auf Strafbarkeit untersuchen lassen. Im Falle eines positiven Votums hätte er sie eigenmächtig ausschließen können, was jedoch im konkreten Fall justizseitig keine Zustimmung gefunden hat. Dadurch war er am Ende wieder so arm dran wie seine Vorgängerin.
Auswirkung auf die Documenta 15
Das alles wäre Schnee von gestern, wenn die Bundesregierung es nicht versäumt hätte, nach Verabschiedung der Resolution durch den Bundestag auf eine Korrektur der uneingeschränkten künstlerischen Leitung für Ruangrupa hinzuwirken. 2019 hätte sich noch der Druck aufbauen lassen, die Ausstellung ggfls. zu verschieben oder neu zu organisieren. Aber nicht nur, dass es der auslaufenden Regierung an dem nötigen Mut gefehlt hat, der von der Resolution postulierten Erwartungshaltung gerecht zu werden. Die Ampelkoalition hielt den alten Kurs bei, indem sie Frau Roth zur KMK erkoren und die Bestellung von Herrn Andreas Görgen zum Amtsleiter zugelassen hat. Herr Görgen hat die Initiative Art. 3.5 GG Weltoffenheit seinerzeit beraten. Jedenfalls hat sich die Initiative dafür öffentlich bedankt.
So kam es denn für Insider nicht überraschend, dass Frau Roth angesichts der sich gerüchteweise abzeichnenden Antisemitismusproblematik erklärt hat, sie beabsichtige nicht, die Rolle der Kulturpolizistin zu übernehmen. Immerhin ging es um die Korrektur eines von ihrer Amtsvorgängerin mitgetragenen Fehlverhaltens. So hielt sie es auch für angemessen, den Rücktritt der Geschäftsführerin der gGmbH zu fordern, der es nicht gelingen wollte (und konnte), einzelne Exponate auszusondern.
Die kulturpolizeiliche Verpflichtung
Die Bundeskulturstaatsministerin und die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst haben der Documenta-Leitung empfohlen, externe Expertise einzuholen und zur Unterstützung der künstlerischen Leitung und der gGmbH ein fünfköpfiges Berater-Team einzusetzen. Aufgabe: Umfassende Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Foren im Zusammenhang mit der offenkundig gewordenen BDS-Problematik.
Die Koordination habe – so die Generaldirektorin Dr. Schorman – auf Empfehlung u.a. des BKM und in Abstimmung mit Ruangrupa Frau Dische-Becker übernommen. Eine Journalistin, die sich sehr stark in der Initiative 3.5. GG Weltoffenheit engagiert hatte. Sie habe auch die übrige Zusammensetzung des Teams organisiert und einen Mitarbeiter aus dem Haus der Kulturen unter dem Aufsichtsratsvorsitz von Frau Roth. Damit war die Aufgabe der Kulturpolizei zwar rechtlich bei der gGmbH verblieben, aber faktisch in aller Unauffälligkeit von Frau Roth gemanagt. Frau Dische-Becker bestreitet gegenüber der Jüdischen Allgemeinen, von der BKM vorgeschlagen worden zu sein, erklärt aber auch nicht, wie sich das Team wirklich konstituiert haben soll. Die Süddeutsche Zeitung berichtet in dem Zusammenhang von einem ihr vorliegenden Mitschnitt einer von Frau Dische-Becker geleiteten digitalen Seminarveranstaltung zur Schulung von Kuratoren. Danach hat Frau Dische-Becker eher vermittelt, wie man Antisemitismusvorwürfe „beiseite räumen könne“.
Das Scheitern des fünfköpfigen Teams
Die künstlerische Leitung hat mit dem Team eine dreistufige Reihe von Foren unter dem Titel „We need to talk“ vorbereitet, mit der sie vor allem ihr multiperspektivisches Vorgehen erläutern wollte. Sie stieß dabei im Rahmen einer vorhergehenden Digitalkonferenz auf heftigen Widerstand des Zentralrats der Juden, der die Problematik des Antisemitismus nicht ausreichend gewürdigt sah. Er zog am Ende in einem Brief an die KMK seine Mitwirkung zurück. Die Staffel wurde daraufhin zunächst ausgesetzt und am Ende nicht mehr ausgeführt.
Wie könnte es weitergehen?
Die gGmbH hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine grundlegende Analyse des Ausstellungsgeschehens in Auftrag gegeben, u.a.um daraus schon im Vorfeld der nächsten Dokumenta die richtigen Konsequenzen zu ziehen. An der Grunderkenntnis dürfte das nichts ändern. Der Bund, das Land und die Stadt Kassel haben gewusst bzw. wissen müssen, dass sie mit der einschränkungslosen Verpflichtung einer mehrheitlich BDS-verbundenen Findungsgruppe eine kränkende Zurücksetzung israelischer Kunst provozieren würden. Die gGmbH mit den Gesellschaftern Stadt und Land hat sich unter Führung des Oberbürgermeisters der Möglichkeit begeben, die zu erwartende Präsentation einzelner antisemitischer Exponate zu verhindern.
Da bietet es sich an, dass die drei Parteien eine Ausstellung israelischer Kunst organisieren. Und das unter dem Titel dokumenta fifteen.2, um aller Welt zu demonstrieren, dass Deutschland entschieden ist, sich wenigstens künftig der BDS-Kampagne entschlossen entgegenzustellen. Die Stadt Kassel könnte damit ihrer israelischen Partnerstadt Ramat Gan gegenüber eindrucksvoll zum Ausdruck bringen, dass ihr der geschehene Affront aufrichtig leid tut. Eine solche Ausstellung wäre auch der ideale Ort für eine ausführliche Präsentation der in Auftrag gegebenen Analyse des Geschehensablaufs.
Dem Bundeskanzler sollte angeboten werden, dass er nach der unglücklichen Absage seiner Teilnahme an der Eröffnung der documenta fifteen der Nachfolgeveranstaltung die Ehre gibt. Das wäre für ihn die ideale Gelegenheit, eine Zeitenwende auch im Verhältnis zum Judenstaat anzukündigen. Er könnte das dadurch unterstreichen, dass er den im Innenministerium versteckten Antisemitismusbeauftragten vor seinem Auftritt ins Kanzleramt holt. Der Experte müsste beauftragt werden, mit der deutschen Kulturelite ein Konzept zu entwickeln, das über wohlfeile Erinnerungslyrik und feierliche Aussöhnung mit Überlebenden des Holocausts hinaus weist. Wirkliche Aussöhnung kann nur im gemeinsamen Alltag und in gemeinsamer Geselligkeit herbeigeführt werden. Und das in möglichst allen gesellschaftlichen Bereichen. Nur die Begegnung an Ort und Stelle ermöglicht gemeinsames Bemühen um Verzeihung ohne Vergessen. So wie es im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich praktiziert worden ist. Deutschland und Israel hätten sich gegenseitig viel zu geben.
Dadurch ließe sich der demokratischen Brückenkopf im Nahen Osten nachhaltig stärken. Das würde nicht nur mit den aktuellen Entwicklungen im Verhältnis zwischen Israel und den Golfstaaten korrespondieren, ihre Beziehungen neu zu ordnen und auf ein festes Fundament zu stellen. Deutschland hat allen Anlass, den Weg der dringend gebotenen geopolitischen Neuorientierung hinsichtlich dieses Raumes gemeinsam mit einem Partner zu gehen, der sich in der Region auskennt.