1. Vorbemerkung
1.1. Abfallwirtschaft und Geopolitik
1.1.1. Der ungleich verteilte Zugang zu den Rohstoffen
Der vergleichsweise hohe Lebensstandard der entwickelten Industriestaaten beruht auf einem exorbitant hohen Anteil am Verbrauch der planetar nur begrenzt verfügbaren Rohstoffe. Der Rohstoffverbrauch der G7-Länder mit etwa 10% der Weltbevölkerung liegt aktuell bei etwa 80%. Eine Politik, die der aus diesem Missverhältnis resultierenden Langfrist-Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts und am Ende des Weltfriedens ernsthaft entgegentreten will, müsste alles daran setzen, den Prozentsatz kontinuierlich herunterzufahren.
1.1.2. Wir leben auf Pump
Die Menschheit hat im Verlauf des Monats Mai 2025 die Ressourcen verbraucht, die ihr bei nachhaltiger Nutzung für das gesamte Jahr zur Verfügung gestanden hätten. Das geht aus Berechnungen des Global Footprint Networks hervor. Das bedeutet, dass die Menschheit unter dem Aspekt des Ressourcenverbrauchs weit über Ihre Verhältnisse lebt.
1.1.3. Die Überforderung der Politik
Beide Phänomene beruhen nicht zuletzt auf vom Lebensstil geprägten Aktivitäten zur Umwandlung von Rohstoffen in Abfälle. Sie durch politische Regulierung zurückzufahren liefe für die aktuellen Herrschaftsstrukturen auf politische Selbstentmachtung hinaus. Das erklärt die relative Erfolglosigkeit in diese Richtung zielender wohlmeinender Appelle und die mangelnde Bereitschaft der Staatengemeinschaft, die eingangs erwähnte Problematik zu thematisieren, geschweige denn als Handlungsfeld ernsthaft aufzugreifen.
1.2. Praktische Vernunft durch kluge Richtungsentscheidung
Deutschland sah sich aber dann doch aus einer ganz anderen Motivation heraus abfallpolitisch veranlasst, dieses Ziel ohne Komfortverlust anzusteuern. Nämlich zur Abwendung eines drohenden Entsorgungsnotstandes für Hausmüll. Einerseits ausgelöst durch die allgemeine Wirtschaftsentwicklung und andererseits durch den Beitritt der neuen Bundesländer mit nur unzureichenden Entsorgungsvorkehrungen. Die gebrauchten Verpackungen waren mit etwa 50 Volumenprozenten und 30 Gewichtsprozenten an der Entwicklung beteiligt. Die Politik musste also Wege finden, diesen Anteil durch einen Kurswechsel entscheidend zu verringern.
Die entsorgungspflichtige kommunale Ebene hat denn auch praktisch mit durchaus erfolgreichen Systemen der getrennten Erfassung von Altglas sowie Papier Pappe Karton (PPK) reagiert. Sie fand dafür auch Abnehmer in einem sich entwickelnden Markt. Bezüglich einer Getrennterfassung im Holsystem von Fe- und Ne-Metallen tat sie sich mit Rücksicht auf die geringen Mengen schwer und beschränkte sich trotz deutlich besserer Vermarktbarkeit ganz überwiegend auf Bringsysteme.
Der Sache nach waren das wichtige Schritte zur Entlastung der vorhandenen Beseitigungseinrichtungen. Sie beruhten indes im Grunde auf jedermann einleuchtenden praktischen Erwägungen und waren kein als solcher angestrebter Einstieg in eine ambitionierte Kreislaufwirtschaft geschweige denn in die eingangs erwähnte geopolitische Problematik. Aber es hatte doch so etwas wie eine eine echte ökologische Komponente, wenn auch nur vom Ende her gesehen.
1.3. Ambitionierte Ressourcennutzung im Kreislauf
Für den Umweltminister Töpfer demgegenüber war die Verpackungsverordnung (VerpackVO) eher ein Vorgang von prinzipieller Bedeutung. Sie war für ihn Herausforderung und Legitimation zugleich, mit der Entsorgung der Verpackungsabfälle pilothaft eine den Ressourcenverbrauch begrenzende spezifische Verantwortung des Produzenten/Inverkehrbringers zu verknüpfen. Der Marktbereich ist überschaubar, das Geschehen darin verfügt über eine eindeutig definierte Funktion und das betroffene Produkt im Regelfall über eine überschaubare Lebensdauer. Mit anderen Worten: Ein besonders geeignet erscheinender Teilbereich der Volkswirtschaft zur Erprobung marktwirtschaftlicher Instrumente zur ökologischen Steuerung des Ressourcenverbrauchs.Töpfer war damit seiner Zeit gedanklich voraus und hat leider keine Gelegenheit gefunden, seine Überlegungungen einem ernsthaften Praxistest zu unterwerfen.
1.4. Die Umsetzung in der Praxis
In der Sache geht es darum, aus Altmaterial eines Produktes ein neues gleicher Materialqualität wiederherzustellen. Das aber macht ökologisch nur Sinn, wenn der Fußabdruck dieses Prozesses den der anfänglichen Produktion nicht übersteigt. Sonst bewirkt die Verwertung einen zusätzlichen Ressourcenverbrauch. Ein einmaliger Turnaround reicht da nicht aus. Echte Kreislaufwirtschaft besteht darin, dass sich der gesamte Wiederherstellungsprozess mit dem niedrigem ökologischen Fußabdruck kontinuierlich wiederholen lässt. Dann ist Ressourcenschonung sichergestellt.
Der Vorgang bewegt sich schwerpunktmäßig in der Produktionssphäre. Man spricht also zu Recht von einer Produzentenverantwortung. Entscheidend ist, dass die Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungen Materialien einsetzen, die sich nach Gebrauch mit geringerem Ressourceneinsatz als bei der Ursprungsproduktion in materialidentische Produkte verwandeln lassen und diese Einsparung mit jedem weiteren Umlauf vervielfältigen.
Das erscheint auf den ersten Blick leicht realisierbar, weil die Umwandlung von Öl und Gas in Kunstoffe einen deutlich höheren Aufwand erfordert als die Aufbereitung von Altmaterialien im Vorfeld der nachfolgenden Produktion materialidentischer Neuware. Dem stehen jedoch aktuell noch in nennenswertem Umfang technische Probleme entgegen, die immer noch nur ein Downcycling ermöglichen, das irgendwann als Parkbank oder Eisenbahnschwelle wieder in Erscheinung tritt und dann nur ein Down-Down-Cycling ermöglicht oder die klassische Müllverbrennung mit geringer Energieausbeute.
Ein zweites Problem vergleichbarer Größenordnung begründet das Erfassungsprocedere, das insbesondere im Zusammenhang mit der Getrenntsammlung ein besonderes Gewicht entfaltet. Die Entsorgung der Verpackungsabfälle mittels des gelben Systems ist dafür ein geradezu klassischer Beleg.
Der hier verfolgte Weg eines vernünftigen Umgangs mit den beiden genannten geopolitischen Problemstellungen ergibt sich automatisch aus den erfolgreichen Bemühungen um einen 100%igen Deponieausstieg und dessen Fortsetzung mit dem Schwerpunkt auf echter Kreislaufwirtschaft. Und das ohne Einbußen von Komfort und Lebensstandard. Konkret: Einem sinnvollen Einstieg in den ökologisch dringend gebotenen Ausstieg aus einer verfehlten Ressourcenpolitik durch Verknüpfung von Ökonomie, Ökologie und Geopolitik.
1.5. Die Reaktivierung einer bewährten Technik
Dieser Gedanke steht im Zentrum der vorliegenden Untersuchung. Anknüpfungspunkt sind schon vor über dreißig Jahren im freien Markt entwickelte Ansätze zum Ausstieg aus dem Deponieren und klassischem Verbrennen von Haus- und Gewerbemüll mit geringer Energieeffizienz. Er wurde unter entscheidender Mitwirkung der damaligen Umweltministerin in den asiatischen Raum abgedrängt und ist dort mit großem Erfolg in riesig dimensionierten Anlagen in die Praxis umgesetzt worden. Die weltweit größten Anlagen stehen seitdem in China. Aktuell wird eine in Deutschland geplante Großanlage in Tel Aviv errichtet.
1.6.Ressourcen schonen und Kosten sparen
Der Autor erlaubt sich in Anpassung an die Zeitläufte einen zweiten Versuch, zukunftsorientierter Abfallentsorgung auf der Basis echter Kreislaufwirtschaft in Deutschland endgültig freie Bahn zu verschaffen. Das verlangt per definitionem eine Verringerung des Ressoureneinsatzes und damit auch der Kosten und bewirkt obendrein eine signifikante Reduktion von CO2-Freisetzung. Besonders attraktiv findet der Autor die Chance, damit ohne Mehraufwand ganz beiläufig zur geopolitischen Optimierung beizutragen. Nicht zuletzt geht es ihm dabei um eine Abkehr von den zurückliegenden kurzsichtigen hektischen Bemühungen um eine isolierte Verringerung der CO2-Freisetzung, die die Ressourcenproblematik eher vernachlässigen oder gar ignorieren und darüber unvertretbare Wohlstandsgefährdungen befürchten lassen.
Unvertretbar, weil die Klimaentwicklung ein Problem darstellt, an dessen Verursachung Deutschland weltweit mit um die 2 % beteiligt ist. Selbst wenn es gelänge, diesen Anteil mit hohem Aufwand zu kompensieren oder gar noch mehr zu tun, hätte das eine Relevanz, die an den berühmten Sack Reis erinnert, der in China umfällt. Von Vorbildwirkung keine Spur. Der Autor möchte am Beispiel der Entsorgung von Verpackungsabfällen darlegen, dass sich mit einer strikten Orientierung an kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien ökonomische, ökologische und nicht zuletzt bürgerfreundliche Zielsetzungen vorteilhaft miteinander verknüpfen lassen. Und das exakt im Sinne der vom Bundestag mit der Nationalen Kreislaufstrategie (NKWS) verfolgten Ziele. Dabei ist ihm ganz besonders daran gelegen, dass sich die gewonnenen Erkenntnisse nicht nur auf die Verpackungsabfälle, sondern auf die gesamten im Hausmüll befindlichen Kunststoffe anwenden lassen. Er geht davon aus, dass damit sowohl der legale als auch der Illegale Export damit ein Ende finden werden.
2. Verpackungen und ihr Nutzen
Verpackungen – vor allem auch die aus Kunststoff – sind aus dem modernen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie sind unverzichtbar, weil dem Ressourceneinsatz vielfach ein deutlich höherer Nutzen gegenübersteht. Sie bewahren vor allem Lebensmittel vor vorzeitigem Verderb und vor Schädigung auf dem Transport. Letzteres gilt auch für zahlreiche andere Güter. Auch eignen sie sich besonders gut als Träger von Gebrauchsanweisungen, Angabe der Mindesthaltbarkeit usw. Genannt sei auch die Selbstbedienung als ganz wichtiger Voraussetzung für die unterschiedlichsten Aspekte modernen Lebens. Nicht zu vergessen die Professionalisierung von Verkaufsstrategien und der Versandhandel. Die bloße Forderunng nach klassischer Vermeidung im Sinne von Weglassen hilft da nicht weiter.
3. Die Verpackungsverordnung (VerpackVO)
3.1. Die Regelung
Die Hersteller/Inverkehrbringer befüllter Verpackungen wurden durch die Verpackungsverordnung (VO) 1991 verpflichtet, sie nach Gebrauch im Laden oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen und gemeinsam einer Wiederverwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Sie konnten sich dafür eines Dritten bedienen, der die regelmäßige Abholung beim Endverbraucher gewährleistet. Davon haben sie auch erwartungsgemäß Gebrauch gemacht.
Der Dritte stand zum Wirksamkeitsdatum der VerpackVO als sogenanntes Duales System (DSD) unter dem Logo „Grüner Punkt“ bereit. Bei ihm mussten die Hersteller/Inverkehrbringer ihre Produkte lizensieren lassen. Das Entgelt als Teil des Abgabepreises ließ sich durch Einpreisung in das Verkaufsentgelt der verpackten Waren diskret refinanzieren.
Die anfänglichen Quotenvorgaben waren durchaus ambitioniert und die Steigerung mit Wirkung von Anfang 1995 grenzwertig. Die Einbeziehung der Plastikabfälle demgegenüber war absurd, weil es zu dieser Zeit schlicht keine technischen Möglichkeiten stofflicher Verwertung gab.
3.2. Besondere Anforderungen der Plastikabfälle
Besondere Probleme bereiteten in diesem Zusammenhang also die Kunststoffabfälle. Unter Experten galt der Kunststoff mit seinen außerordentlichen Produktionssteigerungen schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung der VerpackVO als Material des 21. Jahrhunderts. Das jährliche Aufkommen hat sich von 1991 bis heute mehr als verdoppelt. Mit einem Verpackungsanteil von über 30% und Deutschland als Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch.
Das im Wesentlichen aus Öl bzw. Gas hergestelte Produkt hat im Laufe der Zeit mit wachsenden Nutzungsanforderungen eine unglaubliche Vielzahl von Differenzierungen durch sogenannte Additive erfahren, mit denen die Einsatzbreite der Kunststoffe kontinuierlich erweitert wurde. Entsprechend erhöhten sich die praktischen Anforderungen an eine materialidentische Wiederherstellung, geschweige denn auf kreislaufwirtschaftlichem Niveau. Sie waren auf lange Zeit infolge wechselseitiger Unverträglichkeit der Additive schlicht nicht einzuhalten.
Der technologische Stand der Aufbereitung von Altkunststoffen befand sich beim Erlass der VerpackVO – im Unterschied zu einigen sortenreinen Produktionsrückständen – noch in den allerersten Anfängen. Die erste Anlage für mechanische Kunststoffartentrennung kam 1999 auf den Markt und 2010 standen Anlagen für 30 % der Sammlungsmenge bereit. Trennbarkeit bedeutet aber noch lange keine Verwertbarkeit. Sie bedarf spezieller Technologien zur Identifikation aufbereitbarer Arten und deren gegenseitigen Verträglichkeit.
Dennoch wurde der Bevölkerung vom DSD im Einvernehmen mit der Politik suggeriert, sie sei allein schon aus ökologischer Verantwortung verpflichtet, neben den metallischen Abfällen den Plastikmüll dem gelben Sack zu überantworten. Etwa 70 % der Bevölkerung haben dem bis heute unentgeltlich Folge geleistet und dem Grünen Punkt Wohnungs- und Hofflächen bereitgestelt. Sie haben Deutschland den Ruf des Weltmeisters im Mülltrennen verschafft. Zu 100% haben sie schließlich beim Kauf verpackter Waren mit dem eingepreistem Beitrag die ökologisch problematischen Dienste des DSD finanziert.
3.3. Der Quasi-Boykott der Inverkehrbringer
Ein Großteil der Inverkehrbringer hat denn auch in Kenntnis des Hintergrundes Wege gesucht und gefunden, sich der Lizenzierung von Kunststoffabfällen zu entziehen. Die darauf bezogenen Auseinandersetzungen zwischen den rechtstreuen Lizenznehmern und den Boykotteuren wurden teilweise öffentlich und mit ungewöhnlicher Heftigkeit ausgetragen. Das Ausmaß der Konfliktlage kam auch darin unübersehbar zum Ausdruck, dass die erfassten Mengen die lizensierten dramatisch überstiegen. Wie Töpfer darauf reagiert hätte, muss hier offen bleiben, denn das Umweltressort war mittlerweile der späteren Kanzlerin übertragen worden.
Auf das nicht zu übersehende Fiasko reagierte sie im Rahmen der ersten Novellierung der VerpackVO 1998 mit einer Absenkung des Anforderungsprofils durch einen Systemwechsel. Sie ersetzte die Bezugsgröße „In-Verkehr-gebrachte“ Menge durch „lizensierte“ Menge. Damit ist es ihr gelungen, den Anschein sinnvoller Getrennterfassung mittels des Gelben Sacks und dem darauf basierenden Mythos weltmeisterlicher Mülltrennung aufrecht zu erhalten. Die Absurdität dokumentierte sich unübersehbar darin, dass danach zeitweilig inoffiziell über 100% liegende Verwertungsquoten ermittelt worden sind. Die dringend gebotene Korrektur, dieses Mal durch den Begriff der „erfassten“ Menge erfolgte erst mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) 2019.
3.4. Die Problemlösung durch Export
Wie in der Zwischenzeit auf dieser Basis der offizielle Quotennachweis für stoffliche Verwertung bewerkstelligt worden ist, muss hier offen bleiben. Auch muss man sich fragen, wie es angesichts dessen möglich sein konnte, den Entsorgungsnotstand abzuwenden. Waren doch die Kunststoffverpackungen vom Volumen her die Kategorie mit dem größten Bedarf an Ablagerungs- und Verbrennungskapazität. Viel spricht dafür, dass der Export eine wichtige Rolle gespielt hat. Medienberichten zufolge auch illegal auf allerniedrigstem ökologischem Niveau.
Die Möglichkeit zum Export der Verpackungsabfälle ist durch die Getrenntsammlung überhaupt erst eröffnet worden. Die im internationalen Vergleich hohen deutschen ökologischen Anforderungen an die Ablagerung bzw. an die klassische Verbrennung mit entsprechend hohen Gebühren boten den Trägern des Dualen Systems – und nur sie haben Zugang zu den Mengen gebrauchter Plastikverpackungen um die es hier geht – günstigere Entsorgungsmöglichkeiten im Ausland.
Der angemeldete Export wurde in den offiziellen Statistiken der Verwertung zugeordnet, wobei ausgerechnet das kleine Holland mit dem größten europäischen Überseehafen als bedeutendster Abnehmer aufgeführt worden ist. Registriert wurden in 2023 laut einer vom NABU veröffentlichten Statistik immer noch 688.000 t. Wohl nicht zufällig hat die EU 2024 darauf mit einer neuen Verbringungsregelung auf Basis außerordentlich verschärfter Kontrolle reagiert,
4. Eine hochinteressante Parallelentwicklung
4.1. Ein Kampf auf Biegen und Brechen
Die in 1997 im Vorfeld der 1. Novellierung der VerpackVO aus dem Jahr 1998 zu erstellende Bilanz konnte keinen Zweifel daran zulassen, dass es an der Zeit war, nach einer Alternative Ausschau zu halten. Ein Ausstieg hätte sich damit nicht nur leicht begründen lassen. Er war geradezu zwingend geboten. Zumal sich zu diesem Zeitpunkt in Gestalt des Trockenstabilatverfahrens (TS) bereits eine sehr viel leistungsfähigere und zudem entwicklungsoffene Alternative dazu angeboten hatte. TS steht in der nachfolgenden Untersuchung für die breite Palette Mechanisch Biologischer Anlagen (MBA), die mit unterschiedlichen Verfahren (Rotte, Vergärung sowie Trocknung) und Schwerpunkten wie z.B. Ersatzbrennstoff (EBS) deutlich bessere Lösungen anzubieten hatten.
Der Umweltministerin und späteren Kanzlerin kam die Entwicklung offensichtlich sehr ungelegen. Ihr ist es denn auch mit außerordentlichem Bemühen gelungen, dem Bundesrat in der letzten Sitzung der 1998 auslaufenden Wahlperiode des Bundestags eine Ein-Stimmen-Mehrheit für die Novellierung der VerpackVO in ihrem Sinne abzuringen und den sich anbietenden Alternativen den Zugang zur Entsorgung gebrauchter Verpackungen weiterhin zu versperren.
Eine besondere Gefahr sah die Ministerin offensichtlich in einem TS-Verfahren, für das der mittelhessische Entwickler 1997 im Lahn-Dill-Kreis eine vielbeachtete Pilotanlage in Betrieb genommen hatte und kurz darauf eine hocheffiziente energetische Verwertungsanlage (EVA). Die öffentlich von ihr verbreitete abwertende Beurteilung wurde auf ein dem Betreiber der Anlage vorenthaltenes Gutachten des Öko-Instituts gestützt. Danach bewirke das Pilotprojekt eine 150fache Freisetzung kanzerogener Stoffe. Das Öko-Institut sah sich bald in der Not, seine Einschätzung ins Positive zu wenden. Der Nachfolgeregierung diente die Abgasreinigung des TS-Verfahrens als Rechtfertigung für eine grundlegende Anhebung des ohnehin schon hohen Niveaus des deutschen Immissionsschutzrechts. Der Entwickler erhielt dafür aus der Hand des Staatssekretärs das Bundesverdienstkreuz.
Für den Unternehmer war das ein schwacher Trost. Er hatte den Vertrieb seiner Anlage in Kooperation mit dem regionalen Energieversrger überraschend schnell vorangetrieben. Nach dessen Übernahme durch einen Betreiber konkurrierender klassischer Müllverbrennung mit nachfolgendem Finanzierungsstopp sah sich der TS-Unternehmer gezwungen, seine Patente zur Abwendung einer Insolvenz ins Ausland zu
verkaufen. Die Anlagen fanden große Verbreitung in Südostasien. Die drei in Deutschland geplanten weltweit größten Anlagen stehen in China. Eine Großanlage entsteht aktuell in Tel Aviv.
4.2. Das Konzept im Detail
Das Verfahrensprinzip ist relativ einfach nachzuvollziehen und steht hier stellvertretend für die Marktentwicklung. Eine als als Marktführer fungierende Boxenkompostierung wurde auf die Behandlung von Hausmüll umorientiert und das Hauptprodukt Stabilat genannt. Der Restmüll nach der Anlieferung von groben Störstoffen befreit, vorzerkleinert und danach in luft- und wasserdicht geschlossenen Boxen durch gezielte Sauerstoffzufuhr einer einwöchigen Kurzrotte unterzogen. Die dabei entstehende Wärme bewirkte ohne Zugabe von Fremdenergie einen Entzug von rund 270 kg Wasser pro Tonne Input. Das machte den Müll mechanisch trennbar und zwar zunächst in vier Stoffströme mit den nachfolgend aufgeführten Durchschnittsgewichten:
– 520 kg Ersatzbrennstoff
– 55 kg FE-Metalle
– 5 kg Kupfer, Aluminium und Zink
– 150 kg Inertmaterial aus Steinen, Sand und Glas.
Die FE- und NE-Metalle konnten direkt den Verwertern überlassen werden. Das galt auch für das Glas. Steine und Sand konnten nach einer Wäsche der Natur zurückgegeben und künftigen Abbau zurückfahren helfen. Durch den Einsatz zur Landschaftsprofilierung, Verfüllung oder andere Nutzungen im Straßenbau und der Bauwirtschaft. Lediglich der Waschschlamm war als Sondermüll zu entsorgen.
Stabilat verfügte infolge der Trocknung und die dadurch sermöglichte weitestgehenden Abscheidung der nicht brennbaren Anteile über eine erheblich höhere Energieeffizienz als die in der klassischen MVA eingesetzten Materialien. Der im Vergleich zum unbehandelten Restmüll doppelt so hohe Brennwert lag zwischen 15 und 18 MJ/kg und damit leicht über dem von getrockneter Braunkohle. Diese Relation wiederum verbesserte sich noch dadurch, dass für die Gewinnung und Trocknung der Kohle etwa ein Drittel der in ihr enthaltenen Energie aufgewandt werden musste bevor sie energetisch eingesetzt werden konnte.
In der Kurzrotte wurden mit dem Wasseraustrieb Schadstoffe freigesetzt, die zusammen mit der Abluft der Betriebshallen einer Nachbehandlung unterzogen wurden. Dem Material wurden durch die nachfolgende Entnahme der Wertstoffe noch weitere Schadstoffe entzogen. Vergleichsmessungen des TÜV haben über einen Zeitraum von 2002 bis 2004 ergeben, dass beim Einsatz des Trockenstabilats alle Schadstoffparameter deutlich – teilweise sogar in Zehnerpotenzen! – unter den gesetzlichen Grenzwerten lagen. In einer vergleichenden Auflistung der CO2-Gesamtemissionen je erzeugter Energieeinheit wurde für TS-Materialien mit 24g CO2/MJ der weitaus niedrigste Wert ausgewiesen ( Erdgas 56 g CO2/MJ und Braunkohle 111 g).
4.3. Weiterführende Perspektiven
Das Sekundärstoff-Verwertungszentrum (SVZ) Schwarze Pumpe hat sich sehr intensiv mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der Einsatzmöglichkeiten von TS auseinandsergesetzt. Das Ergebnis war u.a. eine sogenannte Integrierte Berilyse-Verbrennungsanlage zur Herstellung eines Synthesegases aus TS. Es setzt sich zusammen aus Wasserstoff, CO und Methan, einem Gas als Ausgangsmaterial zur Erzeugung von Methanol, zur Verstromung oder auch zur Wasserstoffabtrennung.
4.4.Gesteigerte Wertstoffmengen
Die mechanische Sortierbarkeit legt die Zusammenführung des bis dahin getrennt erfassten Altglases sowie vor allem der Leichtverpackungsabfälle (LVP) mit der Einsammlung des Hausmülls nahe. Das eröffnet nicht nur die Möglichkeit, den Erfassungsaufwand nachhaltig zu reduzieren. Im Hausmüll befinden sich ohnehin schon neben den nicht der Getrennterfassung überlassenen Mengen von Altglas (20 %) und Leichtverpackungen (30%) die sogenannten stoffgleichen Nichtver- packungen (Hausgeräte und Kinderspielzeug usw. aus Glas, den FE- und NE-Metallen sowie aus Plastik).
Die Zusammenführung und der damit einhergehende faktische Ausschluss von Exporten bedeuten zunächst einmal einen mit minimalisiertem Aufwand herbeigeführten Zugriff auf alle und damit kräftig gesteigerte Wertstoffmengen. Altglas ließ sich schon 1997 infrarotbasiert und farbspectral differenzierend ausschleusen und mit geringem ökologischem Fußabdruck den Verwertern zu attraktiven Konditionen zuleiten. Bei Glas lässt sich eine Aufstockung der im Hausmüll befindlichen Fehlwürfe auf 100 % bewirken. Für die metallischen Verpackungsabfälle stellt sich die Situation lediglich mit dem Unterschied vergleichbar dar, dass die sich ohnehin im Hausmüll befindlichen Materialien bei 30 % liegen, zu denen noch die stoffgleichen Nichtverpackungen hinzukommen. Insofern ermöglichen die Mengensteigerungen auch entsprechend deutliche Erhöhungen des Verwertungsvolumens.
Aus der dramatisch gesteigerten Plastikmüllmenge aus 100 % der Verpackungsabfälle und der stoffgleichen Nichtverpackungen sowie des gesamten Kunststoffs im Haus und Gewerbemüll ließe sich die mechanische Abscheidung der verwertbaren Anteile auf dem Niveau des aktuell vom Dualen System entwickelten geringen Standards herbeiführen. Der – weit größere – nicht abgeschiedene Teil würde im Restmüll verbleiben und ohne nennenswerten Aufwand an der klassischen Verbrennung vorbei der hocheffizienten energetischen Verwertung zugeführt.
Schließlich wäre noch nachzudenken über eine – ggfls. jahreszeitlich begrenzte und an der Siedlungsdichte orientierte – Einbeziehung des Bio-Mülls in die Hausmüllerfassung und damit in die hocheffiziente energetische Verwertung mit minimalisiertem Erfassungsaufwand. Die mit der Novellierung der Bio-Abfall-Verordnung verschärften Kontrollen der Bio-Müll-Tonnen miedelten Regionen festgestellten Fehlbefüllungen des gelben Systems und die durch ordnungsrechtliche Interventionen zu erwartenden Auswirkungen auf das Zusammenleben der Bevölkerunit der Androhung von Bußgeldern und Stehenlassen der fehlbefüllten Tonnen mögen in Einzelhaussiedlungen die angestrebten Effekte auslösen. Aber man denke nur an die in dichtbesg.
4.5. Einsatzmöglichkeiten für die TS-Materialien
Das TS wird auf Anforderung lose, in Ballen oder pelletiert ausgeliefert. Es ist infolge seiner trocknungsbedingten Lagerfähigkeit und der reduzierten Wasserverdampfung im Verbrennungsprozess ein begehrter Ersatzbrennstoff. Er wird überwiegend in der Zementindustrie und in Heizkraftwerken anstelle von Braunkohle eingesetzt. In Heizkraftwerken bis zu 100%, sofern die Feuerungstechnik dafür eingerichtet ist. Auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fernwärme und der Bewältigung der zunehmenden Dunkelflautenproblematik steht TS die Zukunft offen.
4.6. Eine hohe Verwertungsflexibiliät
Der nahezu 100%ige Erfassungsgrad in Verbindung mit der hohen Verwertungsflexibilität und der faktische Ausschluss des Exports von Plastikmüll machen die besondere Attraktivität des TS-Verfahrens aus. Die durch TS ermöglichte mechanische Sortierung lässt sich nach den Erfahrungen in anderen Kontexten gesteigerter Verwertungsstandards jeweils kontinuierlich anpassen. Sie rechtfertigt auch die Erwartung, durch KI auf eine neue Qualitätsstufe gehoben zu werden. Auch wenn dem durch die Vielzahl den Kunststoffen beigefügter nutzungszweckorientierter Additive auch künftig Grenzen gesetzt werden dürften.
Die überkommene Praxis ist demgegenüber aktuell bemüht, der Zusammenführung des Wertstoffstrangs massiv entgegenzuwirken. Das DSD ist zur Zeit sehr bemüht, das gelbe System durch Ausweitung zu festigen, indem es den gelben Sack durch gelbe Tonnen ersetzt. Das geschieht mit dem Angebot an die kommunalen Entsorger, die stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall gegen Entgelt zu übernehmen. Das bedeutet im Parallelbetrieb zu fahrende Vorzerkleinerung und dafür vorzuhaltende Technik. Auch erhöht sich neben dem administrativen Aufwand der Kontrollbedarf, weil die mißbräuchliche Fehlbefüllung nicht mehr wie beim gelben Sack mit bloßem Auge erkennbar ist und zu mehr gebührensparendem Mißbrauch einlädt.
5. Die Praxis des Grünen Punkts
5.1. Der Aufwand im Detail
Auf der erstmaligen Herstellung von Kunststoffverpackungen aus frischem Erdöl bzw. Gas lastet ein enormer Fußabdruck: Förderung aus den Tiefen des Meeres oder der Erde, Transport per Schiff oder Pipeline aus fernen Landen und schließlich die eigentliche Produktion mit hohem Energieeinsatz für den Umwandlugsprozess. Da konnte man zunächst durchaus begründet vermuten, dass sich zumindest mittelfristig materialidentische Neuprodukte aus Altmaterial mit einem deutlich geringeren Fußabdruck herstellen lassen. Vor allem weil die Aufbereitung der verwertbaren Altmaterialien im Vergleich zur Neuproduktion sehr viel weniger Energie benötigt.
Aber das Altmaterial muss erst einmal – gemäß der VerpackVO getrennt – mit einer Verdoppelung des Stopp and Go eingesammelt und nach Umladung an verschiedenen Stellen unterschiedlicher Reichweite von den Fehlwürfen befreit, nach Plastik und Metallen sowie den nicht verwertbaren Anteilen getrennt und schließlich gewaschen sowie granuliert oder anderweitig aufgeschlossen werden. Die nicht verwertbaren Anteile (die Kunststoffverpackungen für einen Zeitraum von gut zwei Jahrzehnten zu 100 %!) und die jeweiligen Sortierreste aus den verschiedenen Behandlungsstufen sowie die Fehlwürfe mussten am Ende der kommunalen Hausmüll-Entsorgung angedient werden. Dieses mit dem hehren Ziel stofflicher Verwertung installierte Szenario konnte zwar im Verlauf der Zeit deutlich optimiert werden. Das mit der VerpackVO begründete Vorgehen verlangt jedoch weiterhin seinen Tribut eines spezifischen vermeidbaren ökonomischen und ökologischen Mehrtaufwands. Auch das sytembedingte Risiko der Problemlösung durch Export ist nach wie vor nicht ausgeräumt.
5.2. Die Zuordnung der klimarelevanten Ressourcenverluste Als zu Beginn der 20er Jahre den offiziellen Statistiken zufolge die 10%-Marke stofflicher Verwertung gebrauchter Kunststoffverpackungen knapp überschritten wurde, galt das als erstrebenswerter ökologischer Fortschritt. Das aber war beileibe kein Beleg für eine gelungene Trendwende in Richtung den Planeten schonender Kreislaufwirtschaft.
Die offizielle Statistik nahm und nimmt bis heute als Ausgangspunkt nach wie vor die nur 70%ige Erfassung als Bezugspunkt. Eine realistisch an der in Verkehr gebrachten Menge ermittelte Verwertungsquote läge demgegenüber bei gut 7%. Das bedeutete nicht nur, dass nach wie vor Kunststoffverpackungen zu etwa 93 % aus Neumaterial gefertigt wurden. Selbst aus den stofflich verwerteten 7% wurde mit 3,5 % noch nicht einmal die Hälfte materialidentischen Neumaterials gewonnen (AbfallR 2022, S.75). Die aus diesem Vorgang (Getrenntsammlung und Folgeprozess) resultierenden klimarelevanten Ressourcenverluste sind in ihrer Gesamtheit dem Fußabdruck zuzuordnen. Im oben genannten Beispielsfall den 3,5% der in dem Jahr aus Altmaterial erzeugten Kunststoff-Neuware. Das treibt den ökologischen Fußabdruck der Verwertungsaktivitäten dieses Zeitraums dramatisch in die Höhe und schließt Kreislaufwirtschaft schlicht aus. Es wurden mehr Ressourcen eingesetzt als zurückgewonnen.
Diese Negativbilanz des Gelben Sacks hat zunächst durch die Miterfassung der 70% metallischer Abfälle und deren 100%iger Verwertung eine entsprechende Verringerung erfahren. Sie fand mit der Inbetriebnahme der TS Anlage 1997 ein Ende, weil TS von dem Jahr ab ohne den Getrenntsammlungsaufwand eine an 100% heranreichende Verwertung ermöglicht hat. Auch der Ausfall durch die Nichtinanspruchnahme dieser Chance ist dem Gelben System zuzuordnen.
5.3. Der Vorsprung TS-basierter Kunststoffverwertung
Der Aufwand und damit der Fußabdruck verringert sich rechnerisch zwar mit jedem Prozentpunkt, um den sich die Verwertungsquote für Plastikmüll verbessern lässt. Solange sie sich im unteren Prozentbereich bewegt, kann das DSD auf diesem Feld aber allenfalls minimale ressourcensparende Effekte ausweisen. Anders – wie oben dargelegt – das TS-Verfahren durch minimalisierten Erfassungsaufwandund und Exportausschluss in Kombination mit hocheffizienter energetischer Verwertung und geringer CO2-Freisetzung.
Auch bleibt die prinzipielle Überlegenheit der Systemkonkurrenz ohne Getrennterfassung von der kontinuierlich verbesserten stofflichen Verwertbarkeit des Plastikmülls unberührt. Die Stabilisierung partizipiert an dem Fortschritt der Verwertungstechnik im gleichen Ausmaß wie das DSD. Das gilt jedenfalls für den überkommenen Regelfall. Die vielfältigen Aktivitäten auf dem Verwertungssektor, insbesondere auch die KI-basierten Vorgehensweisen, eröffnen möglicherweise neue Perspektiven, die eine Dokumentation mit belastbaren, zahlenmäßig im Detail belegten Aussagen zu dem Thema unverzichtbar erscheinen lassen.
5.4. Die ökologischen Sorgenkinder
Export, Downcycling und klassische Verbrennung sind keine echten Lösungen. Sie sind vielmehr bislang noch die ökologischen Sorgenkinder. Der Export mit seine Transporten bis ins ferne Südostasien und zumTeil illegaler Ablagerung. Das Downcycling mit seinem Konglomerat unterschiedlicher Additive, das künftigem Verwerten auf kreislauwirtschaftlichem Niveau entgegensteht und das eigentliche Problem verschärft in die Zukunft verschiebt. Und schließlich die klassische Verbrennung mit ihrer geringen Energieausbeute. Sie ergeben aktuell immer noch einen durchaus nennenswerten Anteil an der deutschen Abfallwirtschaft mit außerordentlich negativer Klimaschutzrelevanz.
Er lässt sich mittels Umstellung auf TS-Wirtschaft signifikant verbessern und mit optimierter Umwandlunstechnik durchaus ins Positive wenden. Sie ist national und International großflächig erprobt und verfügt – nicht nur in Deutschland – über etliche potente konkurrierende Anbieter mit belastbarem Erfahrungshintergrund. Im ersten Quartal 2025 ging noch die Meldung über den Ticker, dass seitens eines deutschen Unternehmens in Brasilien die weltweit größte mechanische Sortieranlage in Betrieb genommen worden sei.
5.5. Die KI-basierten Sortierperspektiven
5.5.1. Vorbemerkung
Es wäre also töricht, anzunehmen, dass mit der hier geschilderten Konstellation schon das Ende der Geschichte der Verwertung von Verpackungs- oder gar von Kunststoffabfällen eingetreten sei. Im Gegenteil. Der wichtigste Aspekt der TS- basierten Konzepte besteht ja gerade in ihrer Fähigkeit, flexibel auf sich verändernde Anforderungen angemessen zu reagieren.
In einem entscheidenden Punkt zeichnet sich schon jetzt ein enormer Fortschritt ab, den es unbedingt zu nutzen gilt. Die in Würzburg beheimatete WESort.Al GmbH verspricht mit der von ihr entwickelten KI-basierten lernfähigen Materialidentifizierung einen deutlichen Schritt in Richtung nachhaltiger ökologisch vorteilhafter stofflicher Verwertung. Erste Versuche dieses und anderer Startups konnten bereits positiv abgeschlossen werden.
Ob die Sortierung feuchten Hausmülls sinnvolle Ergebnisse erwarten lässt, bleibt vermutlich noch abzuwarten. Für den Kunststoffmüll zeichnet sich unabhängig davon jetzt schon ein spezifischer Vorteil ab.
5.5.2.Ein praktischer Vorschlag
Mit dem VerpackG von 2019, mit dem die VerpackVO aufgehoben worden ist, ist die als unabhängige Stiftung etablierte sogenannte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit behördlichen Kompetenzen ausgestattet worden, insbesondere unter dem Aspekt der Projektsteuerung. Sehr hilfreich wäre es, wenn ein Startup in Kombination mit der ZSVR die Identifikation der Additive mit dem Ziel verbesserter stofflicher Verwertbarkeit vorantreiben würde. An den dabei gewonnenen Erkenntnissen müsste dann die Abscheidetechnik orientiert werden. Das wäre ein sehr bedeutsamer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft
6. Die Hinwendung zur Realität
6.1.Die Steuerung der Verpackungswirtschaft
Der ZSVR ist es offensichtlich gelungen, eine ordnungsgemäße Lizensierung durchzusetzen. Mit Unterstützung eines von ihr geführten öffentlich einsehbaren Registers „LUCID“ obliegt es ihr, sicherzustellen, dass jeder Inverkehrbringer vor seiner ersten Auslieferung die Verpackungen anmeldet und über die spätere Entsorgung mit einem am DSD beteiligten System eine Finanzierungsvereinbarung trifft. Auf Basis dieser Informationen wiederum ist sie beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Verpackungen durch Materialauswahl und Gestaltung kontinuierlich ökologisch optimiert werden. Dies wiederum geschieht durch im Einvernehmen mit dem UBA öffentlich bekanntzugebende Mindeststandards.
ZSVR-Vorstand Gunda Rachut kann im Jahresbericht für 2023 gemeinsam mit der Vertreterin des UBA für diesen Teilbereich offensichtlich verlässliche Ergebnisse präsentieren. Die parallel bekanntgegebenen Verwertungsresultate für das Jahr 2023 beruhen auf der mit dem VerpackG neu vorgegebenen Bezugsgröße „Erfasste Mengen“. Diese Einschränkung ist eine zwingende Konsequenz aus der Getrennterfassung.
6.2. Die weiterhin fehlgeleiteten Massenströme
Die Statistiken ergeben, dass etwa 30% der Plastikabfälle nicht dem Gelben Sack überlassen und einer Verwertung auf kreislaufwirtschaftlichem Niveau von vornherein entzogen bleiben. Dieses Faktum hat das gelbe System von Anfang an begleitet und ein unproduktives Nebeneinander zweier Erfassungssysteme (Grüner Punkt und kommunale Ebene) für Plastikmüll in unterschiedlicher Trägerschaft begründet. Es findet seine Entsprechung in den vom ZSVR-Vorstand beklagten „von 30 bis 50 Prozent“ im Gelben Sack enthaltenen Fehlwürfen, die vom Grünen Punkt als Restmüll entsorgt werden müssen und den ökologischen Fußabdruck nachhaltig erhöhen.
6.3.Quotenanpassung
Der Gesetzgeber war daher gut beraten, bei seiner Hinwendung zur Realität die Verwertungsvorgabe auf 50% herabzusetzen. Der ZSVR-Vorstand konnte unter Einrechnung der Fehlwurfquote gerade 51% Verwertung ausweisen. Downcycling, Exporte und klassische Verbrennung werden nicht separat ausgewiesen und sind offensichtlich darin enthalten.
Das alles indiziert bei zugrundegelegten kreislaufwirtschaftlichen Anforderungen eine erheblich unter 50% liegende echte stoffliche Verwertung der Kunststoffabfälle, wobei diesem Prozentsatz durch die 30%ige Nichtinspruchnahme des gelben Systems rechnerisch noch eine weitere Verringerung zuteil wird. Dieser niedrige Satz schließlich ist es, der bei der Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks den gesamten Aufwand der Getrenntsammlung schultern muss. Es ist kein Weg erkennbar, über den sich der Prozess der kontinuierlichen Schädigung des Planeten unter Beibehaltung des überkommenen Erfassungsprozederes ins Positive wenden lassen könnte.
Da fragt man sich natürlich nach dem zukünftig richtigen Umgang mit den schonungslos offengelegten Daten. Sie belegen zwar eine formale Gesetzeseinhaltung, nicht aber einen ökologischen Fußabdruck, der kreislaufwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht wird. Auch die Sorgenkinder bleiben erhalten.
6.4. Die Einschränkung des Entsorgungsmonopols
Die Ampelkoalition hatte schon mit Wirkung vom 01.01.2024 durch eine Korrektur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Tür mit Blick auf die Realität geöffnet. § 9 enthält eine größere Zahl verklausuliert formulierter Einschränkungen der Getrennterfassungspflicht, wobei man wohl davon ausgehen kann, dass damit zugleich das nicht ausdrücklich aufgehobene Getrennthaltungsgebot für die Bevölkerung incidenter korrespondierend eingeschränkt wird.
Genannt sei hier hier Abs. III Ziffer 2, weil man die von der Getrennthaltung ausgehende Seuchen- und Ungeziefergefahr nicht ernsthaft in Zweifel ziehen kann. Auch die von der Umstellung auf die Gelbe Tonne bewirkte Verringerung bedeutet keineswegs eine Rückführung auf Null. Die Notwendigkeit einer Getrennthaltung in der Wohnung oder in deren Umfeld lässt sich für einen Großteil der Bevölkerung praktisch nicht aus der Welt schaffen. Davon abgesehen lässt sich nicht bestreiten, dass die gemeinsame Einsammlung mittels des TS-Verfahrens mit nahezu 100%iger mechanischer Abscheidung der Wertstoffe eine signifikante Effizienzsteigerung im Sinne von Ziffer 4 ermöglicht.
6.5. Die Fortführung der überkommenen Praxis
Die Hinwendung des Gesetzgebers zur Realität ist allem Anschein nach ein Versuch, die überkommene Praxis zuerst einmal schrittweise gerichtsfest zu gestalten. Die ZSVR hielt es verrmutlich für nicht verantwortbar, als Bundesbehörde mit hohem Ansehen die Veröffentlichung von nicht glaubhaft belegten Verwertungsziffern fortzusetzen. Sie hat die Chance des Neuanfangs genutzt, reinen Tisch zu machen und hat damit guten Anklang gefunden. Das dürfte in Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem beiderseitig verfolgten Ziel geschehen sein, der überkommenen Entsorgungspraxis zunächst einmal eine seriöse rechtliche Basis zu verschaffen, die es weiter zu entwickeln gilt.
Dazu passte es gut, den kommunalen Entsorgern und darüber dem freien Markt zunächst einmal den Zugang zur Verwertung der Verpackungsabfälle prinzipiell zu öffnen. Das ist zwar nicht ausdrücklich geschehen, wohl aber konkludent. Denn nur dann macht es Sinn, von der Verpflichtung zur Getrenntsammlung der Verpackungsabfälle eine Ausnahme zuzulassen, deren Inanspruchnahme nur durch den Träger der kommunalen Hausmüllentsorgung erfolgen kann. Ganz beiläufig hat der Gesetzgeber damit nicht nur ein rechtlich unhaltbares grundlos staatlich abgesichertes Monopol aufgehoben. Er hat den Weg freigemacht, die gesamte Abfallwirtschaft den Zielsetzungen anzupassen, die er mit der parallel beschlossenen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verfolgt.
Damit liegt der Ball zunächst im Spielfeld der Entsorger, die seinerzeit auf das spezielle TS oder auf andere MAB-Verfahren umgestiegen sind. Sie müssten ihre Plastiksortierung möglicherweise neu konzipieren und in jedem Fall dem für die Hinzunahme der Verpackungsabfälle stark erhöhten Aufkommen anpassen. Zum Fertigstellungstermin müssten sie das dem Grünen Punkt gegenüber erklärte Einvernehmen zur Getrennterfassung aufkündigen und könnten von da ab die zuvor den Lizenznehmern gezahlte Vergütung verlangen. Das entspräche der dem Vorgang innewohnenden inneren Logik. Dafür hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen.müsste der Gesetzgeber unverzüglich die Voraussetzungen geschaffen.
6.6. Die Mittel- und Langfristperspektive
Darüberhinaus müsste er sich an die Spitze der von ihm ausgerufenen NKWS begeben und das Konzept, das die Altglas- und LVP-Abfälle gemeinsam mit dem Hausmüll erfasst und optimal verwertet, zum verbindlichen abfallwirtschaftlichen Standard für die gesamte Republik erklären. Das wäre ein Projekt von beträchtlicher Größenordnung und würde der NKWS-Strategie einen außerordentlichen Schub verleihen.
Der Gesetzgeber müsste das Verpackungsgesetz entsprechend novellieren und für die Umstellung eine längere Frist für Planen und Bauen einräumen. Das VerpackG müsste dergestalt modifiziert werden, dass die Träger der kommunalen Haus- und Gewerbemüllentsorgung in ihrer Gesamtheit verpflichtet werden, den Umstieg auf das neue System bis zu einem festzusetzenden Endtermin zu organisieren, zu dem die Verpackungsverwertung qua Getrenntsammlung dann endet. Die Terminierung müsste den Spielraum belassen, der die Kosten für die Planung und die Herrichtung der Anlagen nicht über Gebühr in die Höhe treibt.
Für das Inkasso bietet sich nach dem Ausfall der für den Grünen Punkt tätigen Unernehmen die ZSVR an, die sich ohnehin jetzt schon intensiv mit der Problematik auseinandersetzt und über die erforderliche Kompetenz verfügt. In dem Zusammenhang wäre zu überlegen, ob man nicht der ZSVR die Festsetzung der Gebühr überträgt, die bislang als Lizenzgebühr firmiert.
6.6. Die Finanzierung der optimierten Entsorgung
Die Umstellung erfordert einen hohen Finanzierungsaufwand für die kommunale Ebene. Dem steht ein deutlicher jährlicher Überschuss aus der Verpackungsverwertung gegenüber. Desgleichen der im Vergleich zur klassischen Verbrennung in der MVA verdoppelte Brennwert sowie der durch die Lagerfähigkeit ermöglichte Einsatz des Ersatzbrennstoffs im Zusammenhang mit der Dunkelflaute und der sich anbahnenden Hellflaute. Der kommunalen Ebene bietet sich an, den Einsatz des Ersatzbrennstoffs in die ihr obliegende Planung, Installation und den Betrieb einer Fernwärmeversorgung einzubeziehen.
Dieser groß dimensionierte Umstieg ist ein geradezu klassisches Förderobjekt für den Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF). Ein geeigneteres kann man sich kaum vorstellen. Die dafür erforderliche Ausstattung ist klassische Infrastruktur. Sie ist daher auch nach der neuen Schuldenregulierung förderfähig.
Aktuell stelt sich jedoch eine andere Problematik. Im schwarzroten Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Versorgung in der Dunkelflaute und die Einhaltung des Zeitplans für die Klimaneutralität durch den Bau von 26 Gaskraftwerken zum Preis von jeweils einer Milliarde € sicherzustellen. Denkbare Investoren erwarten eine Bundesförderung und die EU verweigert die Zustimmung zum Bau eines fossilen Kraftwerksparks.
Die Verantwortlichen spekulieren darauf, dass noch genügend Kohlekraftwerke zur Verfügung stehen werden, doch das ist keineswegs sicher. Lösen könnte man das Problem zumindest zum Großteil dadurch, dass man die Kohlekraftwerke für den Einsatz von energieeffizienten TS-Materialien umrüstet. Das ist sehr viel preiswerter als der Bau von Gaskraftwerken, ist schneller zu realisieren und pro erzeugter Energieeinheit werden deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt als beim Einsatz von Kohle setzen als Kohle Gas Sicherstellen könnte man erantwortlichen
6.7.Erstreckung auf Europa
Das europäische Abfallrecht ist maßgeblich auf Betreiben Deutschlands in eine falsche Richtung getrimmt worden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind den zwingenden Regelungen denn auch bislang teilweise nur halbherzig gefolgt und entrichten – wie auch Deutschland – jährlich nennenswerte Ausgleichszahlungen an die EU. Ein nicht geringer Anteil der kommunalen Abfälle wird bislang noch schlicht und einfach deponiert, was einer Modernisierung eher entgegenkommt als sie zu behindern.
Deutschland wäre aufgrund seines Vorverhaltens zumindest moralisch verpflichtet, bei sich selbst anfangend mit aller Kraft für eine Kehrtwende auch auf europäischer Ebene einzutreten. Angesichts des Volumens, um das es hier geht, wäre das keine Bagatelle. Europa ist der weltweit zweitgrößte Wirtschaftsblock und der Kunststoff spielt darin eine nicht unbedeutende Rolle. Allein schon die Entsorgung der Verpackungsabfälle auf dem durch kreislaufwirtschaftliche Anforderungen vorgegebenen Niveau wäre ein höchst beachtenswerter Start von geopolitischer Relevanz. Die Erstreckung auf den gesamten Kunststoffbereich ein dramatischer Wendepunkt in der Historie des Klima- und. Ressourcenschutzes.
7. Nachbemerkung
7.1. Kunststoffe in den Ozeanen
Die vorstehende Auseinandersetzung mit Aspekten eines vernünftigen Umgangs mit dem Kunststoff als Material des 21. Jahrhunderts hat ihren Ursprung in geopolitischen Überlegungen zur Begrenztheit von Rohstoffen. Das aber ist nur eine Seite der Medaille. Die andere besteht in den bedrohlichen Neben- und Folgewirkungen der Kunststoffwirtschaft als Ausgangspunkt einer kontinuierlich wachsenden Produktion von Kunststoffabfällen und deren Einleitung in die Weltmeere.
Die Ozeane bedecken 70 % der Erdoberfläche und beherbergen über 90 % der belebten Biosphäre. Sie bilden die Grundvoraussetzung für unser heutiges Leben. Sie sind die bedeutendste natürliche Kohlenstoffsenke und produzieren aktuell die Hälfte des von der Menschheit benötigten Sauerstoffs. Fachleute sehen in der global stark zunehmenden Einleitung von Kunststoffabfällen eine massive Verschlechterung der Wasserqualität mit entsprechenden negativen Folgen für die Lebensbedingungen auf dem gesamten Erdball.
Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist dieser Befürchtung in einer grundlegenden Untersuchung nachgegangen. Sie geht von einer weltweit im Anstieg begriffenen Produktion von Kunststoffen aus. Der größte Anteil geht auf Verpackungen zurück. Folglich zeichneten sich schon jetzt für das Jahr 2040 Zustände ab, in denen der Plastikmüll die absterbenden Fischbestände übertrifft und der Fisch u.a.
aufgrund der zunehmenden Aufnahme von Mikroplastik als Nahrungsmittel ausfällt. Im Zusammenhang damit auch die Meere als Lebensgrundlage für menschliches und tierisches Leben.
7.2. Schadensverhinderung vor Folgenbeseitigung
Die Zunahme der Vermüllung bewegt sich lt. OECD mengenmäßig weit über den aktuellen Kapazitäten der kumulierten Rückholbemühungen. Das Verhältnis wird sich auch in absehbarer Zeit nicht umkehren lassen, auch wenn die Rückholaktivitäten kontinuierlich verbessert und quantitativ zunehmen werden. In einer solchen Konstellation gebührt der Verhinderung weiterer Verschmutzung unbedingte Priorität gegenüber der Rückholung, wobei das Eine das Andere natürlich nicht ausschließt.
Insofern obliegt den Anrainerkommunen entlang der Flüsse und im Umfeld der Meeresküsten eine besondere Verpflichtung, diesem Aspekt in der Gestaltung ihrer Abfallentsorgung besondere Beachtung zu schenken. Sie müssten im Unterschied zu den bisherigen Standards die Uferbereiche der Flüsse und Strände einbeziehen, um zu verhindern, dass bei Hochwasser die dort gelagerten Abfälle doch noch wie bisher im Meer landen. Für die auf dem Weg zu modernen Lebensbedingungen befindlichen Regionen wäre das die passende Begleitmusik und für die bereits gut ausgestatteten Landstriche ein Anlass zur Nachbesserung.
7.3. UNO-Abkommen und Kunststoffwirtschaft
Dies trifft sich mit der Zielsetzung des im Aufbau befindlichen UNO-Hochseeabkommen, dessen Aufgabenstellung u.a.darin besteht, auf Basis von Umweltanalysen besonders gefährdete Zonen mit darauf bezogenen Schutzvorkehrungen auszuweisen. Es könnte mit seinem Wissen durch Hinweise auf besonders belastete Fließgewässer die hier verfolgte Zielrichtung unterstützen und zugleich die eigene Tätigkeit optimieren.
Das parallele Bemühen der UNO um ein Abkommen mit dem Ziel, Obergrenzen für die Herstellung von Kunststoffprodukten zu vereinbaren, ist in der seinerzeit als abschließende Beratung geplanten Zusammenkunft im südkoreanischen Busan 2024 am Widerstand der ölexportierenden Staaten mit Saudi-Arabien und Russland an der Spitze gescheitert. Der Beschluss, weiter zu verhandeln, birgt jedoch die Chance, gemäß einem Vorschlag der Ablehnungsfront Maßnahmen zu verbesserter Abfallentsorgung zu fördern. Das trifft sich mit den weiter oben angestellten Überlegungen, den Bezug von Öl und Gas durch eine kreislaufwirtschaftlich basierte Umwandlung von Altmaterialien in materialidentische Neuware zu zu drosseln.
7.4. Zur Realisierbarkeit im Detail
Die Bemühungen um eine Verständigung über einen generell akzeptierten Abschlusstext für das zusätzliche UNO-Abkommen werden sich noch hinziehen, obwohl es nach Einschätzung der Experten dringend geboten ist, eher heute als morgen mit der konkreten Arbeit zu beginnen. Da bietet es sich an, dass die Kunststoffwirtschaft als Hauptverursacher des Problems einen Schritt vorausgeht, um die Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um eine effektive Problemlösung zu demonstrieren. Sie könnte einen Fonds zur Finanzierung einer Arbeitsgruppe einrichten, die gemeinsam mit Experten der UNO-Hochseegruppe eine Priorisierung der Standorte für neue TS-Anlagen oder vergleichbare Techniken erarbeitet.
Es geht dabei nicht nur um eine Eingrenzung der ursprünglich von der Kunststoffwirtschaft ausgelösten Gefährdung der Wasserqualität der Ozeane und damit der Lebensgrundlagen der Weltbevölkerung. Das hier empfohlene Vorgehen bewirkt zugleich im Umgang mit den Kunststoffabfällen Ressourcenschutz und Klimaschonung. Last not least würde die Kunststoffwirtschaft durch ein entsprechendes Vorpreschen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der in Busan gescheiterten Verhandlungen erheblich verbessern.
Die Priorisierung der Standorte wäre ein sehr wichtiger erster Schritt. Ihm müsste ein zweiter f mit der Erarbeitung eines fondsfinanzierten Anreizsystems für die Umsetzung folgen. Aus dem Sorgenkind des Ressourcen- und Umweltschutzes würde dadurch ein praktizierender Vorreiter auf der eher von leeren Proklamationen und Bekenntnissen gepägten internationalen Klimaschutz-Szene.