Wie eine Spitzentechnologie politisch blockiert und ins Ausland verdrängt wurde
1. Einleitung
Das Trockenstabilatverfahren – eine in Deutschland entwickelte, weltweit führende Technologie zur Hausmüllverwertung – hätte ein neues Zeitalter ökologischer Abfallwirtschaft einläuten können. Stattdessen wurde es über Jahrzehnte hinweg von einer Allianz aus Politik, Lobby und Verwaltung systematisch behindert, diskreditiert und schließlich ins Ausland abgedrängt. Die drei weltweit größten Trockenstabilatanlagen stehen heute in China.
Dieses White Paper zeichnet die Geschichte dieser Blockade nach: von den Anfängen im Lahn-Dill-Kreis über die gezielte Sabotage durch Bundesumweltministerium und Duales System Deutschland (DSD) bis zur Liquidation des Technologieträgers Herhof GmbH. Es dokumentiert, wie ideologische Festlegungen, wirtschaftliche Verflechtungen und politische Loyalitäten eine überlegene Lösung verhindert haben – zu Lasten von Umwelt, Klima und der deutschen Bevölkerung.
2. Chronologische Übersicht
Zeitleiste
| Jahr | Ereignis |
|---|---|
| 1991 | Verabschiedung der Verpackungsverordnung (VerpackVO). Privatisierung der Verpackungsentsorgung. Gründung des Dualen Systems Deutschland (DSD/Grüner Punkt). |
| Anfang 1990er | Herhof GmbH entwickelt im Lahn-Dill-Kreis die Biomüll-Kompostierung in geschlossenen Rotteboxen mit gefilterter Abluft – die technologische Vorstufe zum Trockenstabilat. |
| Mitte 1990er | Gemeinsam mit Prof. Wiemer (Universität Kassel) und seinem Team wird das Trockenstabilatverfahren aus der Boxenkompostierung heraus entwickelt. |
| 1997 | Inbetriebnahme der Pilotanlage in Aßlar (Lahn-Dill-Kreis). Start der Kunststoffabscheidung per Infrarot-Technik. Bau der Energetischen Verwertungsanlage (EVA). |
| 1997–1998 | Verleumderischer Film: Die DSD-nahe PR-Agentur Kothes & Klewes produziert über ihre Tochter viamedia GmbH einen Film mit unwahren Behauptungen über Umweltbelastungen durch Trockenstabilat. Der WDR strahlt ihn als redaktionellen Beitrag aus. Ein geplanter Test im Zementwerk Phönix (Warendorf) wird daraufhin abgesagt. |
| 1997–1998 | Falschgutachten des Öko-Instituts: Im Auftrag des Landkreises Neuwied erstellt das Öko-Institut ein Vergleichsgutachten, das das Trockenstabilat auf den letzten Platz setzt und unbelegte Krebsgefährdung behauptet. Das Gutachten wird vorab mit DSD und Bundesumweltministerium abgestimmt und im Presseclub Bonn öffentlich vorgestellt. |
| 1998 | Novellierung der VerpackVO durch Bundesumweltministerin Angela Merkel. Die Novelle sichert das DSD-Monopol und schließt die Systemkonkurrenz (Trockenstabilat) von der Verpackungsverwertung aus. Verabschiedung im Bundesrat mit Einstimmen-Mehrheit. |
| 1998 | Umweltministerin Merkel attackiert öffentlich das Trockenstabilatverfahren: Es sei „rechtlich und umweltpolitisch bedenklich”, wenn der Lahn-Dill-Kreis aus dem DSD-System aussteigen wolle. |
| 1998–1999 | Verweigerung öffentlicher Förderung: Die Deutsche Ausgleichsbank lehnt auf Basis einer Bewertung des Umweltbundesamtes die Förderung der EVA ab. Das Bundesumweltamt bezweifelt die Einhaltung der Immissionsschutzwerte – entgegen den späteren TÜV-Messungen. |
| 1998–2005 | LAGA als institutioneller Bremser: Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet gemeinsam mit dem DSD einen Vorschlag zur Novellierung der VerpackVO, der die Beteiligung des Lahn-Dill-Kreises an der Verpackungsverwertung ausdrücklich unterbinden soll. |
| 1998 | Regierungswechsel zu Rot-Grün (Schröder/Fischer). Keine Kursänderung. Minister Trittin: „Das DSD ist besser als sein Ruf.” Die administrativen Strukturen stehen fest zum DSD. |
| 1999 | Hessen und Rheinland-Pfalz erkennen als einzige Bundesländer dem Trockenstabilat das Prädikat „Abfall zur Verwertung” zu. Der Lahn-Dill-Kreis und der Westerwaldkreis erhalten Genehmigungen für Trockenstabilatanlagen. |
| 2000 | DSD präsentiert sich mit aufwändigem Pavillon auf der Expo 2000 in Hannover – mutmaßlich als Gegenleistung für die Einstimmen-Mehrheit im Bundesrat zur VerpackVO-Novelle. |
| 2002–2004 | TÜV-Langzeitmessungen widerlegen die Behauptungen: Alle Schadstoffparameter der EVA liegen teilweise in Zehnerpotenzen unter den gesetzlichen Grenzwerten. |
| ca. 2003 | Öko-Institut korrigiert sich: In einem gemeinsam mit der BASF erstellten Gutachten hebt das Institut die „hohe Ökoeffizienz des Trockenstabilats” hervor. MBS wird als „besser zu bewerten als die MBA” eingestuft. Von Krebsgefahr ist keine Rede mehr. |
| ca. 2004 | Herhof GmbH findet mit einem regionalen, kommunal getragenen Energieversorger einen kapitalstarken Partner. Fünf Anlagen in Deutschland und weitere im europäischen Ausland werden realisiert. |
| ca. 2005–2006 | Feindliche Übernahme: Ein großer Energieversorger, selbst Betreiber klassischer Müllverbrennungsanlagen, erwirbt die Mehrheit am regionalen Partner der Herhof GmbH. |
| ca. 2006–2007 | Liquidation der Herhof GmbH: Der neue Mehrheitsaktionär steigt aus den Finanzierungen aus. Die Herhof GmbH steht vor der Insolvenz. Die hessische Landesregierung gewährt einen Zwischenkredit. Die Patente werden an ausländische Investoren verkauft. |
| ab 2007 | Exodus ins Ausland: Die Patentinhaber verlagern ihre Aktivitäten nach Asien. In China entstehen die drei weltweit größten Trockenstabilatanlagen. Weitere Anlagen werden in Griechenland, Bulgarien und Kroatien errichtet. In Deutschland verbleiben zwei Planungsbüros für Auslandsprojekte. |
| ca. 2017 | Großversuch A.R.T. Trier: Der Zweckverband A.R.T. Trier testet unter Beteiligung des Umweltbundesamtes die Effizienz des Trockenstabilatverfahrens. Die Ergebnisse bestätigen die bekannten Werte. Der Bundesumweltminister zeigt sich unter Kanzlerin Merkel „sehr zurückhaltend”. |
| 2021 | Das Bundesverfassungsgericht erhebt den Klimaschutz auf Verfassungsrang. Die Rechtslage ändert sich grundlegend. |
| 2023 | Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): § 9 Abs. 3 öffnet erstmals vorsichtig die Tür für eine gemeinsame Einsammlung, wenn damit Effizienzsteigerungen erreicht werden. |
| 2024 | Krise der deutschen Recycling-Branche: Führende Unternehmen melden Insolvenz an. Asiatische Billigkonkurrenz – möglicherweise gespeist aus Trockenstabilatanlagen in China – drängt auf den europäischen Markt. |
3. Die Mechanismen der Blockade
3.1 Die politische Festlegung auf das DSD
Die Verpackungsverordnung von 1991 war das Ergebnis eines politischen Kompromisses: Bundesumweltminister Töpfer brauchte die Zustimmung des Koalitionspartners FDP, der die Privatisierung der Abfallwirtschaft vorantrieb. Der Bundesrat verlangte die Betonung der stofflichen Verwertung. Beides zusammen schuf ein System, das auf Getrenntsammlung durch private Betreiber fixiert war – und dessen Protagonisten kein Interesse an Alternativen hatten.
Als sich das Trockenstabilatverfahren ab 1997 als überlegene Systemkonkurrenz erwies, war die politische Festlegung auf das DSD bereits tief verwurzelt. Die Novellierung der VerpackVO 1998 unter Ministerin Merkel zementierte diese Festlegung: Sie schloss die Trockenstabilat-Betreiber explizit von der Verpackungsverwertung aus.
3.2 Diskreditierung durch orchestrierte Kampagnen
Die Gegner des Verfahrens bedienten sich gezielter Desinformation:
Der viamedia-Film (1997/1998): Die Tochter der DSD-nahen PR-Agentur Kothes & Klewes produzierte einen Film mit unwahren Behauptungen über schwere Umweltbelastungen durch Trockenstabilat. Der WDR kaufte den Film auf und strahlte ihn als redaktionellen Beitrag aus – gezielt im Vorfeld eines geplanten Tests im Zementwerk Phönix in Warendorf. Der Test wurde daraufhin abgesagt. Die viamedia GmbH wurde anschließend aufgelöst, der DSD-Chefberater gab seine Anteile an Kothes & Klewes ab. Am gleichen Ort wurde mit identischer Führung und Funktion ein neues Unternehmen gegründet. Die vom ZDF aufgedeckten Verflechtungen bis in den WDR hinein zwangen den Sender zu organisatorischen Korrekturen.
Das Öko-Institut-Gutachten (1997/1998): Im Auftrag des Landkreises Neuwied erstellte das Öko-Institut ein Vergleichsgutachten – allerdings verglich es Äpfel mit Birnen: eine MBA-Anlage mit den Planungsunterlagen einer Kleinstverbrennungsanlage (EVA), nicht mit dem Trockenstabilatverfahren selbst. Das Gutachten behauptete eine 10fach erhöhte Krebsgefährdung durch die EVA und eine 150fach erhöhte beim Einsatz in der Zementherstellung. Auf Seite 71 relativierte der Gutachter selbst: „Eine Bewertung des Verfahrens ist daher nur unter Vorbehalt möglich.” Dieser Satz fehlte in der Presseerklärung.
Das Gutachten wurde vorab dem DSD und dem Bundesumweltministerium zugänglich gemacht – obwohl beide keine Verfahrensbeteiligten waren. Es wurde im Presseclub Bonn medienwirksam vorgestellt. Noch am selben Abend schoss Ministerin Merkel eine „Breitseite gegen das Trockenstabilatverfahren” ab.
Erst nach der Novellierung der VerpackVO korrigierte sich das Öko-Institut in einem gemeinsam mit der BASF erstellten Gutachten und hob die „hohe Ökoeffizienz des Trockenstabilats” hervor. Von Krebsgefahr war nicht mehr die Rede – die TÜV-Langzeitmessungen hatten die Schadstoffwerte als teilweise in Zehnerpotenzen unter den Grenzwerten bestätigt.
3.3 Institutionelle Sabotage
Die LAGA: Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – eine Arbeitsgemeinschaft mit je einem weisungsgebundenen Vertreter der Umweltministerien – arbeitete aktiv gegen das Trockenstabilat. Nachdem das DSD erstinstanzlich damit scheiterte, dem Lahn-Dill-Kreis die Beteiligung an der Verpackungsverwertung zu untersagen, erarbeitete die LAGA gemeinsam mit dem DSD einen Vorschlag zur VerpackVO-Novelle, der diese Beteiligung ausdrücklich stoppen sollte. Den LAGA-Experten war klar, dass das DSD im Wettbewerb mit dem Trockenstabilat „keine guten Karten hatte.”
Das Umweltbundesamt: Im Zusammenhang mit dem Förderantrag für die EVA ließ das Bundesumweltministerium das Vorhaben durch das Umweltbundesamt begutachten. Die Einsichtnahme in das Gutachten musste klageweise erzwungen werden. Die Deutsche Ausgleichsbank lehnte daraufhin die Förderung ab.
Das Baugenehmigungsverfahren: Selbst die erteilte Baugenehmigung für die EVA wurde zur politischen Waffe umfunktioniert. Der Regierungspräsident reagierte mit verschärften Auflagen – etwa einer aufwändigen permanenten Quecksilbermessung, die rechtlich nicht gefordert war. In der Praxis bestätigte sich, dass gerade aufgrund der vorherigen Aussortierung der Metalle kein Anlass zu Befürchtungen bestand.
3.4 Verweigerung jeglicher Förderung
Das Trockenstabilatverfahren hat von keiner Seite öffentliche finanzielle Förderung erfahren – eine Technologie, die nachweislich eine höherrangige Entsorgung verspricht als alle geförderten Alternativen. Gleichzeitig bewilligte das Umweltbundesamt im Schnelldurchlauf eine Förderung von 10 Mio. DM für ein konventionelles Müllverbrennungsprojekt in Rostock (ABB), das letztlich nie realisiert wurde.
3.5 Das Sponsoring-Netzwerk des DSD
Das DSD unterhielt ein umfassendes Sponsoring-Netzwerk, das die politische Blockade absicherte:
- Großzügige Beratungshonorare für Politiker: Ein politisch gut vernetzter Landesminister erhielt zwei Monate nach seiner Demissionierung einen Dreijahresvertrag mit jährlich 200.000 €. Ein früherer DSD-Justitiar sagte aus, dass an mehrere Politiker „relativ hohe Honorare” geflossen seien.
- Sponsoring von Umweltverbänden: Das DSD zählt dem Vernehmen nach zu den Hauptsponsoren der großen Umweltschutzverbände – die aus verständlichen Gründen nicht ohne Flankenschutz gegen die Interessen ihres Hauptsponsors vorgehen.
- Finanzierung aus Quasi-Steuer: All dies wurde aus den Lizenzabgaben finanziert, die die Verbraucher über den Ladenpreis tragen – ein „interessantes Beispiel von Kreislaufwirtschaft”, wie der Autor Karl Ihmels anmerkt: Ein Wirtschaftsunternehmen bedient sich einer Quasi-Steuer, um über Repräsentanten der Politik sicherzustellen, dass diese Quelle auch künftig weiterfließt.
3.6 Die finale Ausschaltung: Liquidation der Herhof GmbH
Nachdem alle politischen und medialen Mittel die Technologie nicht gänzlich stoppen konnten, erfolgte die Ausschaltung auf wirtschaftlichem Weg:
Ein großer Energieversorger, selbst Betreiber klassischer Müllverbrennungsanlagen, erwarb die Mehrheit am regionalen Energieversorger, der Partner der Herhof GmbH war. Die Ausschaltung der Konkurrenz war augenscheinlich Kernziel der Übernahme. Der neu installierte Vorstandsvorsitzende kam dieser Aufgabe unverzüglich nach, wurde danach in der Konzernzentrale versteckt und bald freigestellt – er hatte seine Aufgabe erfüllt. Der Mehrheitsaktionär stieg aus den Finanzierungen aus. Die Herhof GmbH sah sich gezwungen, ihre Patente zu verkaufen. Die neuen Inhaber verlegten ihre Aktivitäten ins Ausland.
4. Die Folgen
4.1 Ökologische Kosten
Seit 1998 existiert eine ökonomisch und ökologisch überlegene Alternative zur Getrenntsammlung von Leichtverpackungen. Ihre Blockade hat eine vom Autor nicht exakt bezifferbare, aber enorme Umweltschädigung ermöglicht: Ressourcenvernichtung, Klimaschädigung und sinnlose Parallellogistik – über mehr als 25 Jahre.
4.2 Finanzielle Kosten
Das Bundeskartellamt bezifferte die operativen Kosten des DSD-Systems über die Jahre auf Milliarden. Zusammen mit den unentgeltlichen Bürgerleistungen (geschätzt auf Basis von 57 Mio. beteiligten Bürgern à 12 Minuten pro Woche) ergibt sich ein Gesamtaufwand von rund 90 Milliarden Euro (1993–2023) – für ein System, dessen Verwertungsversprechen bei Kunststoffen bis heute nicht eingelöst ist.
4.3 Verlust technologischer Führerschaft
Deutschland hat eine im eigenen Land entwickelte Spitzentechnologie ins Ausland verloren. China betreibt die weltweit größten Trockenstabilatanlagen. Südostasiatische Länder haben mehr praktische Erfahrung mit der Technologie als das Erfindungsland. Die dort produzierten, konkurrenzlos günstigen Rezyklate drängen nun auf den europäischen Markt und bringen die deutsche Recycling-Branche in existenzielle Not.
4.4 Demokratiepolitische Dimension
Auf die Frage, warum die Branche nicht gegen das DSD-System aufbegehrt, antworteten Experten dem Autor sinngemäß: „Sie gingen nicht in einen Krieg, den sie nicht gewinnen könnten.” Das wirft, so Karl Ihmels, „ein nicht gerade schmeichelhaftes Licht auf den Zustand unserer Demokratie.”
5. Die aktuelle Lage und Perspektiven
5.1 Veränderte Rahmenbedingungen
Mehrere Entwicklungen eröffnen heute neue Perspektiven:
- Verfassungsrang des Klimaschutzes (2021): Das Bundesverfassungsgericht hat den Klimaschutz auf Verfassungsrang gehoben. Daran ist auch der Verordnungsgeber gebunden. Die Rechtslage hat sich grundlegend verändert.
- § 9 Abs. 3 KrWG (2023): Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes öffnet erstmals die Tür für eine Zusammenführung der Erfassungssysteme, wenn Effizienzsteigerungen nachweisbar sind.
- Krise der Recycling-Branche (2024): Die deutsche Rezyklatwirtschaft steht vor dem Abgrund. Asiatische Billigkonkurrenz – möglicherweise aus Trockenstabilatanlagen gespeist – verdrängt europäische Produzenten.
- EU-Abgabe für nicht erfüllte Verwertungsquoten: Deutschland zahlt jährlich 1,5 Milliarden Euro an die EU für nicht erfüllte Verwertungsquoten – Geld, das durch eine Umstellung auf Trockenstabilat eingespart werden könnte.
- Emissionshandel ab 2024: Seit 2024 unterliegt auch die Abfallverbrennung dem Emissionshandel. Trockenstabilat erhält dabei eine 50%-Reduktion der CO₂-Anrechnung – ein erheblicher Wettbewerbsvorteil.
5.2 Was zu tun wäre
Das Trockenstabilatverfahren könnte – wenn die politische Blockade aufgehoben wird – folgende Wirkung entfalten:
- Die EU-Strafabgabe entbehrlich machen
- Die Lizenzabgabe an der Ladenkasse abschaffen
- Ressourcenverbrauch und Klimaschädigung spürbar absenken
- Die Bevölkerung von unentgeltlicher Sortierarbeit befreien
- Überbordende Bürokratie abbauen
- Die deutsche Recycling-Branche mit wettbewerbsfähigen Konditionen stärken
- Perspektiven für die Wasserstoffwirtschaft eröffnen
6. Zusammenfassung
Die Geschichte des Trockenstabilats in Deutschland ist die Geschichte einer politischen Blockade, die über drei Jahrzehnte aufrechterhalten wurde. Sie wurde getragen von einer Verflechtung zwischen dem DSD, Teilen der Verbrennungswirtschaft, der politischen Administration (LAGA, Umweltbundesamt) und einem mit Quasi-Steuermitteln finanzierten Sponsoring-Netzwerk.
Die Konsequenzen sind gravierend: geschätzte 90 Milliarden Euro Gesamtkosten, enorme Umweltschäden, der Verlust einer technologischen Spitzenposition und ein Demokratiedefizit, das die betroffenen Experten schweigen lässt.
Die veränderten Rahmenbedingungen – Verfassungsrang des Klimaschutzes, Krise der Recycling-Branche, Öffnung des KrWG, Emissionshandel – machen eine Neubewertung nicht nur möglich, sondern überfällig.
Quellen: Karl Ihmels, „Rote Karte für den Gelben Sack – Umweltschädigung durch Mülltrennung”, 2024. TÜV-Langzeitmessungen 2002–2004. Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts. Öko-Institut/BASF-Gutachten.