Die Geschichte des Trockenstabilats in Deutschland

Wie eine Spitzentechnologie politisch blockiert und ins Ausland verdrängt wurde

1. Einleitung

Das Trockenstabilatverfahren – eine in Deutschland entwickelte, weltweit führende Technologie zur Hausmüllverwertung – hätte ein neues Zeitalter ökologischer Abfallwirtschaft einläuten können. Stattdessen wurde es über Jahrzehnte hinweg von einer Allianz aus Politik, Lobby und Verwaltung systematisch behindert, diskreditiert und schließlich ins Ausland abgedrängt. Die drei weltweit größten Trockenstabilatanlagen stehen heute in China.

Dieses White Paper zeichnet die Geschichte dieser Blockade nach: von den Anfängen im Lahn-Dill-Kreis über die gezielte Sabotage durch Bundesumweltministerium und Duales System Deutschland (DSD) bis zur Liquidation des Technologieträgers Herhof GmbH. Es dokumentiert, wie ideologische Festlegungen, wirtschaftliche Verflechtungen und politische Loyalitäten eine überlegene Lösung verhindert haben – zu Lasten von Umwelt, Klima und der deutschen Bevölkerung.


2. Chronologische Übersicht

Zeitleiste

JahrEreignis
1991Verabschiedung der Verpackungsverordnung (VerpackVO). Privatisierung der Verpackungsentsorgung. Gründung des Dualen Systems Deutschland (DSD/Grüner Punkt).
Anfang 1990erHerhof GmbH entwickelt im Lahn-Dill-Kreis die Biomüll-Kompostierung in geschlossenen Rotteboxen mit gefilterter Abluft – die technologische Vorstufe zum Trockenstabilat.
Mitte 1990erGemeinsam mit Prof. Wiemer (Universität Kassel) und seinem Team wird das Trockenstabilatverfahren aus der Boxenkompostierung heraus entwickelt.
1997Inbetriebnahme der Pilotanlage in Aßlar (Lahn-Dill-Kreis). Start der Kunststoffabscheidung per Infrarot-Technik. Bau der Energetischen Verwertungsanlage (EVA).
1997–1998Verleumderischer Film: Die DSD-nahe PR-Agentur Kothes & Klewes produziert über ihre Tochter viamedia GmbH einen Film mit unwahren Behauptungen über Umweltbelastungen durch Trockenstabilat. Der WDR strahlt ihn als redaktionellen Beitrag aus. Ein geplanter Test im Zementwerk Phönix (Warendorf) wird daraufhin abgesagt.
1997–1998Falschgutachten des Öko-Instituts: Im Auftrag des Landkreises Neuwied erstellt das Öko-Institut ein Vergleichsgutachten, das das Trockenstabilat auf den letzten Platz setzt und unbelegte Krebsgefährdung behauptet. Das Gutachten wird vorab mit DSD und Bundesumweltministerium abgestimmt und im Presseclub Bonn öffentlich vorgestellt.
1998Novellierung der VerpackVO durch Bundesumweltministerin Angela Merkel. Die Novelle sichert das DSD-Monopol und schließt die Systemkonkurrenz (Trockenstabilat) von der Verpackungsverwertung aus. Verabschiedung im Bundesrat mit Einstimmen-Mehrheit.
1998Umweltministerin Merkel attackiert öffentlich das Trockenstabilatverfahren: Es sei „rechtlich und umweltpolitisch bedenklich”, wenn der Lahn-Dill-Kreis aus dem DSD-System aussteigen wolle.
1998–1999Verweigerung öffentlicher Förderung: Die Deutsche Ausgleichsbank lehnt auf Basis einer Bewertung des Umweltbundesamtes die Förderung der EVA ab. Das Bundesumweltamt bezweifelt die Einhaltung der Immissionsschutzwerte – entgegen den späteren TÜV-Messungen.
1998–2005LAGA als institutioneller Bremser: Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) erarbeitet gemeinsam mit dem DSD einen Vorschlag zur Novellierung der VerpackVO, der die Beteiligung des Lahn-Dill-Kreises an der Verpackungsverwertung ausdrücklich unterbinden soll.
1998Regierungswechsel zu Rot-Grün (Schröder/Fischer). Keine Kursänderung. Minister Trittin: „Das DSD ist besser als sein Ruf.” Die administrativen Strukturen stehen fest zum DSD.
1999Hessen und Rheinland-Pfalz erkennen als einzige Bundesländer dem Trockenstabilat das Prädikat „Abfall zur Verwertung” zu. Der Lahn-Dill-Kreis und der Westerwaldkreis erhalten Genehmigungen für Trockenstabilatanlagen.
2000DSD präsentiert sich mit aufwändigem Pavillon auf der Expo 2000 in Hannover – mutmaßlich als Gegenleistung für die Einstimmen-Mehrheit im Bundesrat zur VerpackVO-Novelle.
2002–2004TÜV-Langzeitmessungen widerlegen die Behauptungen: Alle Schadstoffparameter der EVA liegen teilweise in Zehnerpotenzen unter den gesetzlichen Grenzwerten.
ca. 2003Öko-Institut korrigiert sich: In einem gemeinsam mit der BASF erstellten Gutachten hebt das Institut die „hohe Ökoeffizienz des Trockenstabilats” hervor. MBS wird als „besser zu bewerten als die MBA” eingestuft. Von Krebsgefahr ist keine Rede mehr.
ca. 2004Herhof GmbH findet mit einem regionalen, kommunal getragenen Energieversorger einen kapitalstarken Partner. Fünf Anlagen in Deutschland und weitere im europäischen Ausland werden realisiert.
ca. 2005–2006Feindliche Übernahme: Ein großer Energieversorger, selbst Betreiber klassischer Müllverbrennungsanlagen, erwirbt die Mehrheit am regionalen Partner der Herhof GmbH.
ca. 2006–2007Liquidation der Herhof GmbH: Der neue Mehrheitsaktionär steigt aus den Finanzierungen aus. Die Herhof GmbH steht vor der Insolvenz. Die hessische Landesregierung gewährt einen Zwischenkredit. Die Patente werden an ausländische Investoren verkauft.
ab 2007Exodus ins Ausland: Die Patentinhaber verlagern ihre Aktivitäten nach Asien. In China entstehen die drei weltweit größten Trockenstabilatanlagen. Weitere Anlagen werden in Griechenland, Bulgarien und Kroatien errichtet. In Deutschland verbleiben zwei Planungsbüros für Auslandsprojekte.
ca. 2017Großversuch A.R.T. Trier: Der Zweckverband A.R.T. Trier testet unter Beteiligung des Umweltbundesamtes die Effizienz des Trockenstabilatverfahrens. Die Ergebnisse bestätigen die bekannten Werte. Der Bundesumweltminister zeigt sich unter Kanzlerin Merkel „sehr zurückhaltend”.
2021Das Bundesverfassungsgericht erhebt den Klimaschutz auf Verfassungsrang. Die Rechtslage ändert sich grundlegend.
2023Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG): § 9 Abs. 3 öffnet erstmals vorsichtig die Tür für eine gemeinsame Einsammlung, wenn damit Effizienzsteigerungen erreicht werden.
2024Krise der deutschen Recycling-Branche: Führende Unternehmen melden Insolvenz an. Asiatische Billigkonkurrenz – möglicherweise gespeist aus Trockenstabilatanlagen in China – drängt auf den europäischen Markt.

3. Die Mechanismen der Blockade

3.1 Die politische Festlegung auf das DSD

Die Verpackungsverordnung von 1991 war das Ergebnis eines politischen Kompromisses: Bundesumweltminister Töpfer brauchte die Zustimmung des Koalitionspartners FDP, der die Privatisierung der Abfallwirtschaft vorantrieb. Der Bundesrat verlangte die Betonung der stofflichen Verwertung. Beides zusammen schuf ein System, das auf Getrenntsammlung durch private Betreiber fixiert war – und dessen Protagonisten kein Interesse an Alternativen hatten.

Als sich das Trockenstabilatverfahren ab 1997 als überlegene Systemkonkurrenz erwies, war die politische Festlegung auf das DSD bereits tief verwurzelt. Die Novellierung der VerpackVO 1998 unter Ministerin Merkel zementierte diese Festlegung: Sie schloss die Trockenstabilat-Betreiber explizit von der Verpackungsverwertung aus.

3.2 Diskreditierung durch orchestrierte Kampagnen

Die Gegner des Verfahrens bedienten sich gezielter Desinformation:

Der viamedia-Film (1997/1998): Die Tochter der DSD-nahen PR-Agentur Kothes & Klewes produzierte einen Film mit unwahren Behauptungen über schwere Umweltbelastungen durch Trockenstabilat. Der WDR kaufte den Film auf und strahlte ihn als redaktionellen Beitrag aus – gezielt im Vorfeld eines geplanten Tests im Zementwerk Phönix in Warendorf. Der Test wurde daraufhin abgesagt. Die viamedia GmbH wurde anschließend aufgelöst, der DSD-Chefberater gab seine Anteile an Kothes & Klewes ab. Am gleichen Ort wurde mit identischer Führung und Funktion ein neues Unternehmen gegründet. Die vom ZDF aufgedeckten Verflechtungen bis in den WDR hinein zwangen den Sender zu organisatorischen Korrekturen.

Das Öko-Institut-Gutachten (1997/1998): Im Auftrag des Landkreises Neuwied erstellte das Öko-Institut ein Vergleichsgutachten – allerdings verglich es Äpfel mit Birnen: eine MBA-Anlage mit den Planungsunterlagen einer Kleinstverbrennungsanlage (EVA), nicht mit dem Trockenstabilatverfahren selbst. Das Gutachten behauptete eine 10fach erhöhte Krebsgefährdung durch die EVA und eine 150fach erhöhte beim Einsatz in der Zementherstellung. Auf Seite 71 relativierte der Gutachter selbst: „Eine Bewertung des Verfahrens ist daher nur unter Vorbehalt möglich.” Dieser Satz fehlte in der Presseerklärung.

Das Gutachten wurde vorab dem DSD und dem Bundesumweltministerium zugänglich gemacht – obwohl beide keine Verfahrensbeteiligten waren. Es wurde im Presseclub Bonn medienwirksam vorgestellt. Noch am selben Abend schoss Ministerin Merkel eine „Breitseite gegen das Trockenstabilatverfahren” ab.

Erst nach der Novellierung der VerpackVO korrigierte sich das Öko-Institut in einem gemeinsam mit der BASF erstellten Gutachten und hob die „hohe Ökoeffizienz des Trockenstabilats” hervor. Von Krebsgefahr war nicht mehr die Rede – die TÜV-Langzeitmessungen hatten die Schadstoffwerte als teilweise in Zehnerpotenzen unter den Grenzwerten bestätigt.

3.3 Institutionelle Sabotage

Die LAGA: Die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) – eine Arbeitsgemeinschaft mit je einem weisungsgebundenen Vertreter der Umweltministerien – arbeitete aktiv gegen das Trockenstabilat. Nachdem das DSD erstinstanzlich damit scheiterte, dem Lahn-Dill-Kreis die Beteiligung an der Verpackungsverwertung zu untersagen, erarbeitete die LAGA gemeinsam mit dem DSD einen Vorschlag zur VerpackVO-Novelle, der diese Beteiligung ausdrücklich stoppen sollte. Den LAGA-Experten war klar, dass das DSD im Wettbewerb mit dem Trockenstabilat „keine guten Karten hatte.”

Das Umweltbundesamt: Im Zusammenhang mit dem Förderantrag für die EVA ließ das Bundesumweltministerium das Vorhaben durch das Umweltbundesamt begutachten. Die Einsichtnahme in das Gutachten musste klageweise erzwungen werden. Die Deutsche Ausgleichsbank lehnte daraufhin die Förderung ab.

Das Baugenehmigungsverfahren: Selbst die erteilte Baugenehmigung für die EVA wurde zur politischen Waffe umfunktioniert. Der Regierungspräsident reagierte mit verschärften Auflagen – etwa einer aufwändigen permanenten Quecksilbermessung, die rechtlich nicht gefordert war. In der Praxis bestätigte sich, dass gerade aufgrund der vorherigen Aussortierung der Metalle kein Anlass zu Befürchtungen bestand.

3.4 Verweigerung jeglicher Förderung

Das Trockenstabilatverfahren hat von keiner Seite öffentliche finanzielle Förderung erfahren – eine Technologie, die nachweislich eine höherrangige Entsorgung verspricht als alle geförderten Alternativen. Gleichzeitig bewilligte das Umweltbundesamt im Schnelldurchlauf eine Förderung von 10 Mio. DM für ein konventionelles Müllverbrennungsprojekt in Rostock (ABB), das letztlich nie realisiert wurde.

3.5 Das Sponsoring-Netzwerk des DSD

Das DSD unterhielt ein umfassendes Sponsoring-Netzwerk, das die politische Blockade absicherte:

  • Großzügige Beratungshonorare für Politiker: Ein politisch gut vernetzter Landesminister erhielt zwei Monate nach seiner Demissionierung einen Dreijahresvertrag mit jährlich 200.000 €. Ein früherer DSD-Justitiar sagte aus, dass an mehrere Politiker „relativ hohe Honorare” geflossen seien.
  • Sponsoring von Umweltverbänden: Das DSD zählt dem Vernehmen nach zu den Hauptsponsoren der großen Umweltschutzverbände – die aus verständlichen Gründen nicht ohne Flankenschutz gegen die Interessen ihres Hauptsponsors vorgehen.
  • Finanzierung aus Quasi-Steuer: All dies wurde aus den Lizenzabgaben finanziert, die die Verbraucher über den Ladenpreis tragen – ein „interessantes Beispiel von Kreislaufwirtschaft”, wie der Autor Karl Ihmels anmerkt: Ein Wirtschaftsunternehmen bedient sich einer Quasi-Steuer, um über Repräsentanten der Politik sicherzustellen, dass diese Quelle auch künftig weiterfließt.

3.6 Die finale Ausschaltung: Liquidation der Herhof GmbH

Nachdem alle politischen und medialen Mittel die Technologie nicht gänzlich stoppen konnten, erfolgte die Ausschaltung auf wirtschaftlichem Weg:

Ein großer Energieversorger, selbst Betreiber klassischer Müllverbrennungsanlagen, erwarb die Mehrheit am regionalen Energieversorger, der Partner der Herhof GmbH war. Die Ausschaltung der Konkurrenz war augenscheinlich Kernziel der Übernahme. Der neu installierte Vorstandsvorsitzende kam dieser Aufgabe unverzüglich nach, wurde danach in der Konzernzentrale versteckt und bald freigestellt – er hatte seine Aufgabe erfüllt. Der Mehrheitsaktionär stieg aus den Finanzierungen aus. Die Herhof GmbH sah sich gezwungen, ihre Patente zu verkaufen. Die neuen Inhaber verlegten ihre Aktivitäten ins Ausland.


4. Die Folgen

4.1 Ökologische Kosten

Seit 1998 existiert eine ökonomisch und ökologisch überlegene Alternative zur Getrenntsammlung von Leichtverpackungen. Ihre Blockade hat eine vom Autor nicht exakt bezifferbare, aber enorme Umweltschädigung ermöglicht: Ressourcenvernichtung, Klimaschädigung und sinnlose Parallellogistik – über mehr als 25 Jahre.

4.2 Finanzielle Kosten

Das Bundeskartellamt bezifferte die operativen Kosten des DSD-Systems über die Jahre auf Milliarden. Zusammen mit den unentgeltlichen Bürgerleistungen (geschätzt auf Basis von 57 Mio. beteiligten Bürgern à 12 Minuten pro Woche) ergibt sich ein Gesamtaufwand von rund 90 Milliarden Euro (1993–2023) – für ein System, dessen Verwertungsversprechen bei Kunststoffen bis heute nicht eingelöst ist.

4.3 Verlust technologischer Führerschaft

Deutschland hat eine im eigenen Land entwickelte Spitzentechnologie ins Ausland verloren. China betreibt die weltweit größten Trockenstabilatanlagen. Südostasiatische Länder haben mehr praktische Erfahrung mit der Technologie als das Erfindungsland. Die dort produzierten, konkurrenzlos günstigen Rezyklate drängen nun auf den europäischen Markt und bringen die deutsche Recycling-Branche in existenzielle Not.

4.4 Demokratiepolitische Dimension

Auf die Frage, warum die Branche nicht gegen das DSD-System aufbegehrt, antworteten Experten dem Autor sinngemäß: „Sie gingen nicht in einen Krieg, den sie nicht gewinnen könnten.” Das wirft, so Karl Ihmels, „ein nicht gerade schmeichelhaftes Licht auf den Zustand unserer Demokratie.”


5. Die aktuelle Lage und Perspektiven

5.1 Veränderte Rahmenbedingungen

Mehrere Entwicklungen eröffnen heute neue Perspektiven:

  • Verfassungsrang des Klimaschutzes (2021): Das Bundesverfassungsgericht hat den Klimaschutz auf Verfassungsrang gehoben. Daran ist auch der Verordnungsgeber gebunden. Die Rechtslage hat sich grundlegend verändert.
  • § 9 Abs. 3 KrWG (2023): Die Novelle des Kreislaufwirtschaftsgesetzes öffnet erstmals die Tür für eine Zusammenführung der Erfassungssysteme, wenn Effizienzsteigerungen nachweisbar sind.
  • Krise der Recycling-Branche (2024): Die deutsche Rezyklatwirtschaft steht vor dem Abgrund. Asiatische Billigkonkurrenz – möglicherweise aus Trockenstabilatanlagen gespeist – verdrängt europäische Produzenten.
  • EU-Abgabe für nicht erfüllte Verwertungsquoten: Deutschland zahlt jährlich 1,5 Milliarden Euro an die EU für nicht erfüllte Verwertungsquoten – Geld, das durch eine Umstellung auf Trockenstabilat eingespart werden könnte.
  • Emissionshandel ab 2024: Seit 2024 unterliegt auch die Abfallverbrennung dem Emissionshandel. Trockenstabilat erhält dabei eine 50%-Reduktion der CO₂-Anrechnung – ein erheblicher Wettbewerbsvorteil.

5.2 Was zu tun wäre

Das Trockenstabilatverfahren könnte – wenn die politische Blockade aufgehoben wird – folgende Wirkung entfalten:

  • Die EU-Strafabgabe entbehrlich machen
  • Die Lizenzabgabe an der Ladenkasse abschaffen
  • Ressourcenverbrauch und Klimaschädigung spürbar absenken
  • Die Bevölkerung von unentgeltlicher Sortierarbeit befreien
  • Überbordende Bürokratie abbauen
  • Die deutsche Recycling-Branche mit wettbewerbsfähigen Konditionen stärken
  • Perspektiven für die Wasserstoffwirtschaft eröffnen

6. Zusammenfassung

Die Geschichte des Trockenstabilats in Deutschland ist die Geschichte einer politischen Blockade, die über drei Jahrzehnte aufrechterhalten wurde. Sie wurde getragen von einer Verflechtung zwischen dem DSD, Teilen der Verbrennungswirtschaft, der politischen Administration (LAGA, Umweltbundesamt) und einem mit Quasi-Steuermitteln finanzierten Sponsoring-Netzwerk.

Die Konsequenzen sind gravierend: geschätzte 90 Milliarden Euro Gesamtkosten, enorme Umweltschäden, der Verlust einer technologischen Spitzenposition und ein Demokratiedefizit, das die betroffenen Experten schweigen lässt.

Die veränderten Rahmenbedingungen – Verfassungsrang des Klimaschutzes, Krise der Recycling-Branche, Öffnung des KrWG, Emissionshandel – machen eine Neubewertung nicht nur möglich, sondern überfällig.


Quellen: Karl Ihmels, „Rote Karte für den Gelben Sack – Umweltschädigung durch Mülltrennung”, 2024. TÜV-Langzeitmessungen 2002–2004. Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts. Öko-Institut/BASF-Gutachten.

White Paper: Das Trockenstabilatverfahren

Eine zukunftsweisende Technologie zur Hausmüllverwertung

1. Was ist Trockenstabilat?

Trockenstabilat ist ein hochkalorischer Ersatzbrennstoff, der durch mechanisch-biologische Trocknung (MBS) ausHausmüll gewonnen wird. Das Verfahren wurde in den 1990er Jahren von der Herhof GmbH gemeinsam mit Prof. Wiemer und seinem Team im Lahn-Dill-Kreis (Hessen) entwickelt. Die Pilotanlage ging 1997 in Betrieb.

Das Verfahren ermöglicht es, aus Restmüll ohne vorherige Getrenntsammlung drei verwertbare Stoffströme zu erzeugen und macht damit die aufwändige separate Erfassung von Leichtverpackungen (Gelber Sack) überflüssig.  Trockenstabilat wird als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie, in Heizkraftwerken  eingesetzt und eignet sich auch zur mechanischen Abscheidung von Kunstoffen sowie zur Herstellung von Methanol. Es ist lagerbar, transportierbar und kann lose, in Ballen gepresst oder pelletiert ausgeliefert werden.

Staatssekretär Baake urteilte 2020 nach dem Ausscheiden Frau Merkels aus der Regierungspolitik:: „Das Trockenstabilatverfahren erfüllt bereits heute die Anforderungen an eine nachhaltige Siedlungsabfallwirtschaft, wie sie für 2020 geplant sind.” Der Geschäftsführer der Herhof GmbH wurde für die Entwicklung der  immissionsschützenden Aspekte des Verfahrens mit dem Bundesverdienstkreuz geehrt.


2. Wie funktioniert das Verfahren?

2.1 Verfahrensprinzip

Das Verfahrensprinzip ist vergleichsweise einfach:

  1. Anlieferung und Vorbereitung: Der Restmüll wird nach Anlieferung von groben Störstoffen befreit und vorzerkleinert.
  2. Kurzrotte (Biologische Trocknung): Das Material wird in luft- und wasserdicht geschlossenen Boxen durch gezielte Sauerstoffzufuhr einer einwöchigen Kurzrotte unterzogen. Die dabei entstehende biologische Wärme bewirkt – ohne Zugabe von Fremdenergie – einen Entzug von rund 270 kg Wasser pro Tonne Input.
  3. Mechanische Trennung: Der getrocknete Müll wird mechanisch in drei Stoffströme getrennt.
  4. Schadstoffbehandlung: In der Kurzrotte werden mit dem Wasseraustrieb Schadstoffe freigesetzt, die zusammen mit der Abluft aus den Betriebshallen einer Nachverbrennung unterzogen werden. Die verbleibenden Schadstoffe erfahren durch die nachfolgende Entnahme schadstoffhaltiger Wertstoffe eine weitere Reduktion (patentiertes ARA-Verfahren).

2.2 Massenbilanz pro Tonne Input

Aus 1.000 kg Restmüll entstehen:

StoffstromMenge
Trockenstabilat (Ersatzbrennstoff)520 kg
Fe- und NE-Metalle (Eisen, Kupfer, Aluminium, Zink)60 kg
Inertmaterial (Steine, Sand, Glas)150 kg
Wasserentzug (durch Kurzrotte)270 kg

2.3 Einsatzmöglichkeiten der Outputströme

  • Trockenstabilat: Einsatz als Ersatzbrennstoff in der Zementindustrie, in Heizkraftwerken (bis 100% Feuerung möglich), zur Herstellung von Methanol und Wasserstoff, sowie als Stützfeuer in klassischen MVA.
  • Metalle: Problemlose Verwertung mit Gewinn. Allein das Aluminium ermöglicht durch Wiederverwendung eine Energieeinsparung in der Höhe des gesamten Betriebsaufwands der Trockenstabilatanlage.
  • Inertmaterial: Nach Schwermetallwäsche einsetzbar in der Bauwirtschaft und im Straßenbau. Der Waschschlamm als Sondermüll reduziert sich auf ca. ein Drittel des Volumens der Schlacke aus der klassischen Verbrennung.
  • Altglas: Nahezu 100%ige Aussortierung möglich, befreit von Restmüllbestandteilen, mit farbspektraler Aufteilung – höchste Qualitätsstufe für die Glasindustrie.
  • Kunststoffe: Infrarotbasierte Abscheidung verwertbarer Kunststofffraktionen. Die Zusammenführung der Einsammlungssysteme ermöglicht eine Steigerung der Kunststoffausbeute um ca. 45% gegenüber dem Gelben Sack.

3. Zentrale Vorteile

3.1 Ökologische Vorteile

  • Schadstoffarmut: TÜV-Langzeitmessungen (2002–2004) belegen, dass beim Einsatz von Trockenstabilat alle Schadstoffparameter deutlich – teilweise in Zehnerpotenzen – unter den gesetzlichen Grenzwerten liegen.
  • Klimaschutz: Verhinderung der Methanbildung, die auf Deponien bis zu 20fache Klimaschädlichkeit gegenüber CO₂ aufweist. Die CO₂-Emissionshandelsstelle beim Umweltbundesamt hat die Reduktion der CO₂-Abgabe für Trockenstabilat auf 50% festgesetzt, da hohe regenerative Anteile im Input enthalten sind.
  • Wegfall der Getrenntsammlung: Die aufwändige Parallellogistik (Gelber Sack, Altglascontainer) entfällt. Die Sammeltouren reduzieren sich von vier auf zwei. Das senkt Ressourcenverbrauch, Verkehrsbelastungen, Luftverschmutzungen und den ökologischen Fußabdruck der Erfassung erheblich.
  • Höhere Wertstoffausbeute: Durch Miterfassung von Fehlwürfen und stoffgleichen Nichtverpackungen (Spielzeug, Haushaltsgeräte) steigt die Kunststoffausbeute um ca. 45%.
  • Ressourcenschonung: Der Einsatz von Inertmaterialien in Bau und Straßenbau verringert die Ausbeutung von Kieslagern und Steinbrüchen.

3.2 Ökonomische Vorteile

  • Kostengünstiger als Alternativen: Bereits ab 1997 war das Verfahren bei höherem ökologischem Standard deutlich preiswerter als Deponieren (inkl. kapitalisierter Nachsorgekosten) und klassische Verbrennung, selbst in modernsten Großanlagen.
  • Lagerfähigkeit: Der Ersatzbrennstoff ist lagerfähig und befreit kommunale Entsorger aus der Abhängigkeit, Abfälle just-in-time und mit hohen Zuzahlungen loswerden zu müssen. Dies bietet auch Lösungen für die Dunkelflaute-Problematik nach dem Kohleausstieg.
  • Erhöhte Erlöse aus Wertstoffen: Vermarktung von Metallen, Altglas, PPK und Ersatzbrennstoff; Handel mit CO₂-Zertifikaten.
  • Entlastung der Hausmüllgebühren: Durch die Zusammenführung der Erfassungssysteme und die erhöhten Wertstofferlöse.

3.3 Energiewirtschaftliche Vorteile

  • Braunkohle-Substitution: 1 Tonne Trockenstabilat verdrängt 1,3 Tonnen Braunkohle.
  • Hoher Heizwert: 15–18 MJ/kg, doppelt so hoch wie Rohbraunkohle, leicht über getrockneter Braunkohle. Zusätzlich entfällt der Energieaufwand für Gewinnung/Trocknung (ca. 1/3 bei Braunkohle).
  • Effizient in der Verbrennung: Durch Vorbehandlung werden Feuchtigkeit und unbrennbare Materialien abgeschieden. Die Folge ist eine deutlich erhöhte Energieausbeute im Vergleich zur klassischen MVA.
  • Wasserstoff-Perspektive: Umwandlung des Ersatzbrennstoffs in Wasserstoff möglich, potenziell für klimaneutrale Betankung von Sammelfahrzeugen vor Ort.

3.4 Flexibilität und Zukunftsoffenheit

  • Flexible Reaktion auf veränderte Anforderungen: Sortierung kann technologischen, gesellschaftlichen oder politischen Entwicklungen angepasst werden.
  • Skalierbarkeit: Anlagen existieren weltweit in unterschiedlichen Größenordnungen – von kommunalen Anlagen bis hin zu den drei weltweit größten Anlagen in China.
  • Digitalisierung und KI: Das Verfahren bietet natürliche Anknüpfungspunkte für Optimierung durch moderne Technologien.

4. Zentrale Kennzahlen (KPIs)

4.1 Verfahrenstechnische KPIs

KennzahlWert
Wasserentzug pro Tonne Inputca. 270 kg
Trockenstabilat-Ausbeute pro Tonne Inputca. 520 kg
Metallausbeute (Fe/NE) pro Tonne Inputca. 60 kg
Inertmaterial pro Tonne Inputca. 150 kg
Dauer der Kurzrotteca. 1 Woche
Fremdenergieeinsatz für Steuerung der Sauerstoffzufhr Trocknungnahezu 0 (autotherm)

4.2 Energetische KPIs

KennzahlWert
Heizwert Trockenstabilat15–18 MJ/kg
Heizwert Rohbraunkohle (Vergleich)ca. 8–9 MJ/kg
Verhältnis Braunkohle-Verdrängung1 t Stabilat = 1,3 t Braunkohle
Fossiler CO₂-Anteil je Energieeinheit24 g CO₂/MJ
Rohbraunkohle (Vergleich)111 g CO₂/MJ
Erdgas (Vergleich)56 g CO₂/MJ

4.3 Emissionen und Schadstoffe

KennzahlWert
Schadstoffparameter (TÜV-Langzeitmessung 2002–2004)Teilweise in Zehnerpotenzen unter gesetzlichen Grenzwerten
CO₂-Anrechnung im EmissionshandelNur 50% (wg. hohem regenerativem Anteil)
MethanbildungWird durch das Verfahren verhindert
Schlackereduktion (Inertwaschschlamm vs. MVA-Schlacke)ca. 1/3 des MVA-Volumens

4.4 Logistik und Erfassung

KennzahlWert
Reduktion der Sammeltouren und TonnenvorhaltungVon 4 auf 2
Steigerung Kunststoffausbeute vs. Gelber Sackca. +45%
Sammelfahrzeug-UmstellungPotenziell auf Wasserstoff (vor Ort erzeugt)

4.5 Volkswirtschaftliches Potenzial (Deutschland)

KennzahlWert
Jährliches Hausmüll-Aufkommen (DE)ca. 15 Mio. Tonnen
Daraus gewinnbares Trockenstabilat> 7 Mio. Tonnen/Jahr
Verdrängbare Braunkohle> 9 Mio. Tonnen/Jahr
Geschätzte Gesamtkosten des DSD-Systems (1993–2023)ca. 90 Mrd. EUR (Ladenkasse + unentgeltliche Bürgerdienste)

5. Zusammenfassung

Das Trockenstabilatverfahren stellt eine ökonomisch und ökologisch überlegene Alternative zur herkömmlichen Getrenntsammlung und Müllverbrennung dar. Es vereint Ressourcenschonung, Klimaschutz und Wirtschaftlichkeit in einem integrierten System. Das Verfahren:

  • ersetzt die aufwändige und ökologisch fragwürdige Getrenntsammlung von Leichtverpackungen,
  • erzeugt einen schadstoffarmen, lagerfähigen Ersatzbrennstoff mit doppeltem Heizwert gegenüber Rohbraunkohle,
  • gewinnt Wertstoffe (Metalle, Glas, Kunststoffe) in höherer Menge und Qualität als die Getrenntsammlung,
  • verhindert die Bildung klimaschädlichen Methangases,
  • emittiert nur 24 g fossiles CO₂/MJ – weniger als ein Viertel von Rohbraunkohle,
  • reduziert den logistischen Aufwand und die damit verbundenen Verkehrs- und Luftbelastungen erheblich,
  • bietet Perspektiven für die Wasserstoffwirtschaft und die Kreislaufwirtschaft nach deren begrifflichen Ausweitung auf Primärrohstoffverbrauch.

Die Technologie ist erprobt und wird international eingesetzt, unter anderem in China (drei der weltweit größten Anlagen), Griechenland, Bulgarien und Kroatien. In Deutschland wurde ihre Durchsetzung über Jahrzehnte politisch blockiert. Angesichts der verfassungsrechtlichen Aufwertung des Klimaschutzes, der Krise der deutschen Recycling-Branche und der europäischen Regulierungsdynamik steht eine Neubewertung des Trockenstabilatverfahrens überfällig an.


Quellen: Karl Ihmels, „Rote Karte für den Gelben Sack – Umweltschädigung durch Mülltrennung”, 2024. TÜV-Langzeitmessungen 2002–2004. Öko-Institut/BASF-Gutachten. Sektoruntersuchung des Bundeskartellamts.

Plastikmüllentsorgung mit dem Schwerpunkt auf Verpackungsabfällen

1. Vorbemerkung

1.1. Abfallwirtschaft und Geopolitik

1.1.1. Der ungleich verteilte Zugang zu den Rohstoffen

Der vergleichsweise hohe Lebensstandard der entwickelten Industriestaaten beruht auf einem exorbitant hohen Anteil am Verbrauch der planetar nur begrenzt verfügbaren Rohstoffe. Der Rohstoffverbrauch der G7-Länder mit etwa 10% der Weltbevölkerung liegt aktuell bei etwa 80%. Eine Politik, die der aus diesem Missverhältnis resultierenden Langfrist-Gefährdung des ökologischen Gleichgewichts und am Ende des Weltfriedens ernsthaft entgegentreten will, müsste  alles daran setzen, den Prozentsatz kontinuierlich herunterzufahren.

1.1.2. Wir leben auf Pump

Die Menschheit hat im Verlauf des Monats Mai 2025 die Ressourcen verbraucht, die ihr bei nachhaltiger Nutzung für das gesamte Jahr zur Verfügung gestanden hätten. Das geht aus Berechnungen des Global Footprint Networks hervor. Das bedeutet, dass die Menschheit unter dem Aspekt des Ressourcenverbrauchs weit über Ihre Verhältnisse lebt.

1.1.3. Die Überforderung der Politik

Beide Phänomene beruhen nicht zuletzt auf vom Lebensstil geprägten Aktivitäten zur Umwandlung von Rohstoffen in Abfälle. Sie durch politische Regulierung zurückzufahren liefe für die aktuellen Herrschaftsstrukturen auf politische Selbstentmachtung hinaus. Das erklärt die relative Erfolglosigkeit in diese Richtung zielender wohlmeinender Appelle und die mangelnde Bereitschaft der Staatengemeinschaft, die eingangs erwähnte Problematik zu thematisieren, geschweige denn als Handlungsfeld ernsthaft aufzugreifen.

1.2. Praktische Vernunft durch kluge Richtungsentscheidung 

Deutschland sah sich aber dann doch aus einer ganz anderen Motivation heraus abfallpolitisch veranlasst, dieses Ziel ohne Komfortverlust anzusteuern. Nämlich zur Abwendung eines drohenden   Entsorgungsnotstandes für Hausmüll. Einerseits ausgelöst durch die allgemeine Wirtschaftsentwicklung und andererseits durch den Beitritt der neuen Bundesländer mit nur unzureichenden Entsorgungsvorkehrungen. Die gebrauchten Verpackungen  waren mit etwa 50 Volumenprozenten und 30 Gewichtsprozenten an der Entwicklung beteiligt. Die Politik musste also Wege finden, diesen Anteil durch einen Kurswechsel entscheidend zu verringern.  

Die entsorgungspflichtige kommunale Ebene hat denn auch  praktisch mit durchaus erfolgreichen Systemen der getrennten Erfassung von Altglas sowie Papier Pappe Karton (PPK) reagiert. Sie fand dafür auch Abnehmer in einem sich entwickelnden Markt. Bezüglich einer Getrennterfassung im Holsystem von Fe- und Ne-Metallen tat sie sich mit Rücksicht auf die geringen Mengen schwer und beschränkte sich trotz deutlich besserer Vermarktbarkeit ganz überwiegend auf Bringsysteme. 

Der Sache nach waren das wichtige Schritte zur Entlastung der vorhandenen Beseitigungseinrichtungen. Sie beruhten indes im Grunde auf  jedermann einleuchtenden praktischen Erwägungen  und waren  kein als solcher angestrebter Einstieg in eine ambitionierte Kreislaufwirtschaft geschweige denn in die eingangs erwähnte geopolitische Problematik. Aber es hatte doch so etwas wie eine eine echte ökologische Komponente, wenn auch nur vom Ende her gesehen.  

1.3. Ambitionierte Ressourcennutzung im Kreislauf

Für den Umweltminister Töpfer demgegenüber war die Verpackungsverordnung (VerpackVO) eher ein Vorgang von prinzipieller Bedeutung. Sie war für ihn Herausforderung und Legitimation zugleich, mit der Entsorgung der Verpackungsabfälle pilothaft eine den Ressourcenverbrauch begrenzende spezifische Verantwortung des Produzenten/Inverkehrbringers zu verknüpfen. Der Marktbereich ist  überschaubar, das Geschehen darin verfügt über eine eindeutig definierte Funktion und das betroffene Produkt im Regelfall über eine überschaubare Lebensdauer. Mit anderen Worten: Ein besonders geeignet erscheinender Teilbereich der Volkswirtschaft zur Erprobung marktwirtschaftlicher Instrumente zur ökologischen Steuerung des Ressourcenverbrauchs.Töpfer war damit seiner Zeit gedanklich voraus und hat leider keine Gelegenheit gefunden, seine Überlegungungen einem ernsthaften Praxistest zu unterwerfen. 

1.4. Die Umsetzung in der Praxis

In der Sache geht es darum, aus Altmaterial eines Produktes ein neues gleicher Materialqualität wiederherzustellen. Das aber macht ökologisch nur Sinn, wenn der  Fußabdruck dieses Prozesses den der anfänglichen Produktion nicht übersteigt. Sonst bewirkt die Verwertung einen zusätzlichen Ressourcenverbrauch.   Ein einmaliger Turnaround reicht da nicht aus. Echte Kreislaufwirtschaft besteht darin, dass sich der gesamte Wiederherstellungsprozess mit dem niedrigem ökologischen Fußabdruck kontinuierlich wiederholen lässt. Dann ist Ressourcenschonung sichergestellt.

Der Vorgang bewegt sich schwerpunktmäßig in der Produktionssphäre. Man spricht  also zu Recht von einer Produzentenverantwortung. Entscheidend ist, dass die Hersteller/Inverkehrbringer von Verpackungen Materialien einsetzen, die sich nach Gebrauch mit geringerem Ressourceneinsatz als bei der Ursprungsproduktion in materialidentische Produkte verwandeln lassen und diese Einsparung mit jedem weiteren Umlauf vervielfältigen. 

Das erscheint auf den ersten Blick leicht realisierbar, weil die Umwandlung von Öl und Gas in Kunstoffe einen deutlich höheren Aufwand erfordert als die Aufbereitung von Altmaterialien im Vorfeld der nachfolgenden Produktion materialidentischer Neuware. Dem stehen jedoch aktuell noch in nennenswertem Umfang technische Probleme entgegen, die immer noch nur ein Downcycling ermöglichen, das irgendwann als Parkbank oder Eisenbahnschwelle wieder in Erscheinung tritt und  dann nur ein Down-Down-Cycling ermöglicht oder die klassische Müllverbrennung mit geringer Energieausbeute.       

Ein zweites Problem vergleichbarer Größenordnung begründet das Erfassungsprocedere, das insbesondere im Zusammenhang mit der Getrenntsammlung ein besonderes Gewicht entfaltet. Die Entsorgung der Verpackungsabfälle mittels des gelben Systems ist dafür ein geradezu klassischer Beleg.

Der hier verfolgte Weg eines vernünftigen Umgangs mit den beiden genannten geopolitischen Problemstellungen ergibt sich automatisch aus den erfolgreichen Bemühungen um einen 100%igen Deponieausstieg und dessen Fortsetzung mit dem Schwerpunkt auf echter Kreislaufwirtschaft. Und das ohne  Einbußen von Komfort und Lebensstandard. Konkret: Einem sinnvollen Einstieg in den ökologisch dringend gebotenen Ausstieg aus einer verfehlten Ressourcenpolitik durch Verknüpfung von Ökonomie, Ökologie und Geopolitik. 

1.5. Die Reaktivierung einer bewährten Technik

Dieser Gedanke steht im Zentrum der  vorliegenden Untersuchung. Anknüpfungspunkt sind schon vor über dreißig Jahren im freien Markt entwickelte Ansätze zum Ausstieg aus dem Deponieren und klassischem Verbrennen von Haus- und Gewerbemüll mit geringer Energieeffizienz. Er wurde unter entscheidender Mitwirkung der damaligen Umweltministerin in den asiatischen  Raum abgedrängt und ist  dort  mit großem Erfolg in riesig dimensionierten Anlagen in die Praxis umgesetzt worden. Die weltweit größten Anlagen stehen seitdem in China. Aktuell wird eine in Deutschland geplante Großanlage in Tel Aviv errichtet. 

1.6.Ressourcen schonen und Kosten sparen

Der Autor erlaubt sich in Anpassung an die Zeitläufte einen zweiten Versuch, zukunftsorientierter Abfallentsorgung auf der Basis echter Kreislaufwirtschaft in  Deutschland endgültig freie Bahn zu verschaffen. Das verlangt per definitionem eine Verringerung des Ressoureneinsatzes und damit auch der Kosten und bewirkt obendrein  eine signifikante Reduktion von CO2-Freisetzung.  Besonders attraktiv findet der Autor die Chance, damit ohne Mehraufwand ganz beiläufig zur geopolitischen Optimierung beizutragen. Nicht zuletzt geht es ihm dabei um eine Abkehr von den zurückliegenden kurzsichtigen hektischen Bemühungen um eine isolierte Verringerung der CO2-Freisetzung, die die  Ressourcenproblematik eher vernachlässigen oder gar ignorieren und darüber unvertretbare Wohlstandsgefährdungen befürchten lassen.  

Unvertretbar, weil die Klimaentwicklung ein Problem darstellt, an dessen Verursachung Deutschland weltweit mit um die 2 % beteiligt ist. Selbst wenn es gelänge, diesen Anteil  mit hohem Aufwand zu kompensieren oder gar noch mehr zu tun, hätte das eine Relevanz, die an den berühmten Sack Reis erinnert, der in China umfällt. Von Vorbildwirkung keine Spur. Der Autor möchte am Beispiel der Entsorgung von Verpackungsabfällen darlegen, dass sich mit einer strikten Orientierung an kreislaufwirtschaftlichen Prinzipien ökonomische, ökologische und nicht zuletzt bürgerfreundliche  Zielsetzungen vorteilhaft miteinander verknüpfen lassen. Und das exakt im Sinne der vom Bundestag mit der Nationalen Kreislaufstrategie (NKWS) verfolgten Ziele. Dabei ist ihm ganz besonders daran gelegen, dass sich die gewonnenen Erkenntnisse nicht nur auf die Verpackungsabfälle, sondern auf die gesamten im Hausmüll befindlichen Kunststoffe  anwenden lassen.  Er geht davon aus, dass damit sowohl der legale als auch der Illegale Export damit ein Ende finden werden.

2. Verpackungen und ihr Nutzen

Verpackungen – vor allem auch die aus Kunststoff – sind aus dem modernen Leben nicht mehr wegzudenken. Sie sind unverzichtbar, weil dem Ressourceneinsatz vielfach ein deutlich höherer Nutzen gegenübersteht. Sie bewahren vor allem Lebensmittel vor vorzeitigem Verderb und vor Schädigung auf dem Transport. Letzteres gilt auch für zahlreiche andere Güter. Auch eignen sie sich besonders gut als Träger von Gebrauchsanweisungen, Angabe der Mindesthaltbarkeit usw. Genannt sei auch die Selbstbedienung als ganz wichtiger Voraussetzung für die unterschiedlichsten Aspekte modernen Lebens. Nicht zu vergessen die Professionalisierung von Verkaufsstrategien und der Versandhandel. Die bloße Forderunng nach klassischer Vermeidung im Sinne von Weglassen hilft da nicht weiter.

3. Die Verpackungsverordnung (VerpackVO) 

3.1. Die Regelung

Die Hersteller/Inverkehrbringer befüllter Verpackungen wurden durch die Verpackungsverordnung (VO) 1991 verpflichtet, sie nach Gebrauch im Laden oder in unmittelbarer Nähe zurückzunehmen und gemeinsam  einer Wiederverwendung oder einer stofflichen Verwertung zuzuführen. Sie konnten sich dafür eines Dritten bedienen, der die regelmäßige Abholung beim Endverbraucher gewährleistet. Davon haben sie auch erwartungsgemäß Gebrauch gemacht.

Der Dritte stand zum Wirksamkeitsdatum der VerpackVO als sogenanntes Duales System (DSD) unter dem Logo „Grüner Punkt“ bereit. Bei ihm mussten die Hersteller/Inverkehrbringer ihre Produkte lizensieren lassen. Das Entgelt als Teil des Abgabepreises ließ sich durch Einpreisung in das Verkaufsentgelt der verpackten Waren diskret refinanzieren. 

Die anfänglichen Quotenvorgaben waren durchaus ambitioniert und die Steigerung mit Wirkung von Anfang 1995 grenzwertig.  Die Einbeziehung der Plastikabfälle demgegenüber war absurd, weil es zu dieser Zeit  schlicht keine technischen Möglichkeiten stofflicher Verwertung gab.  

3.2. Besondere Anforderungen der Plastikabfälle

Besondere Probleme bereiteten in diesem Zusammenhang also die Kunststoffabfälle. Unter Experten galt der Kunststoff mit seinen außerordentlichen Produktionssteigerungen schon zum Zeitpunkt der Verabschiedung der VerpackVO als Material des 21. Jahrhunderts. Das jährliche Aufkommen hat sich von 1991 bis heute mehr als verdoppelt. Mit einem Verpackungsanteil von über 30% und Deutschland als Spitzenreiter im Pro-Kopf-Verbrauch. 

Das im Wesentlichen aus Öl bzw. Gas hergestelte Produkt hat im Laufe der Zeit mit wachsenden Nutzungsanforderungen eine unglaubliche Vielzahl von Differenzierungen durch sogenannte  Additive  erfahren, mit denen die Einsatzbreite der Kunststoffe kontinuierlich erweitert wurde. Entsprechend erhöhten sich die praktischen Anforderungen an eine materialidentische Wiederherstellung, geschweige denn auf kreislaufwirtschaftlichem Niveau. Sie waren auf lange Zeit infolge wechselseitiger Unverträglichkeit der Additive schlicht nicht einzuhalten.

Der technologische Stand der Aufbereitung von Altkunststoffen befand sich beim Erlass der VerpackVO – im Unterschied zu einigen sortenreinen Produktionsrückständen – noch in den allerersten Anfängen. Die erste Anlage für mechanische Kunststoffartentrennung kam 1999 auf den Markt und 2010 standen Anlagen für 30 % der Sammlungsmenge bereit. Trennbarkeit bedeutet aber noch lange keine Verwertbarkeit. Sie bedarf spezieller Technologien zur Identifikation aufbereitbarer Arten und deren gegenseitigen Verträglichkeit. 

Dennoch wurde der Bevölkerung vom DSD im Einvernehmen mit der Politik suggeriert, sie sei allein schon aus ökologischer Verantwortung verpflichtet, neben den metallischen Abfällen den Plastikmüll dem gelben Sack zu überantworten. Etwa 70 % der Bevölkerung haben dem bis heute unentgeltlich Folge geleistet und dem Grünen Punkt Wohnungs- und Hofflächen bereitgestelt. Sie haben Deutschland den Ruf des Weltmeisters im Mülltrennen verschafft. Zu 100% haben sie schließlich beim Kauf  verpackter Waren mit dem eingepreistem Beitrag die ökologisch problematischen Dienste des  DSD finanziert.  

3.3. Der Quasi-Boykott der Inverkehrbringer

Ein Großteil der Inverkehrbringer hat denn auch in Kenntnis des Hintergrundes  Wege gesucht und gefunden, sich der Lizenzierung von Kunststoffabfällen zu entziehen. Die darauf bezogenen Auseinandersetzungen zwischen den rechtstreuen Lizenznehmern und den Boykotteuren wurden teilweise öffentlich und mit ungewöhnlicher  Heftigkeit ausgetragen.  Das Ausmaß der Konfliktlage kam auch darin unübersehbar zum Ausdruck, dass die erfassten Mengen die lizensierten dramatisch überstiegen. Wie Töpfer darauf reagiert hätte, muss hier offen bleiben, denn das Umweltressort war mittlerweile der späteren  Kanzlerin übertragen worden. 

Auf das nicht zu übersehende Fiasko reagierte sie im Rahmen der ersten Novellierung der VerpackVO 1998 mit einer Absenkung des Anforderungsprofils durch einen Systemwechsel. Sie ersetzte die Bezugsgröße „In-Verkehr-gebrachte“ Menge durch „lizensierte“ Menge. Damit ist es ihr gelungen, den Anschein sinnvoller Getrennterfassung mittels des Gelben Sacks und dem darauf basierenden Mythos weltmeisterlicher Mülltrennung aufrecht zu erhalten. Die Absurdität dokumentierte sich unübersehbar darin, dass danach zeitweilig inoffiziell über 100% liegende Verwertungsquoten ermittelt worden sind. Die dringend gebotene Korrektur, dieses Mal durch den Begriff der „erfassten“  Menge erfolgte erst mit dem Verpackungsgesetz (VerpackG) 2019.

3.4. Die Problemlösung durch Export

Wie in der Zwischenzeit auf dieser Basis der offizielle Quotennachweis für stoffliche Verwertung bewerkstelligt worden ist, muss hier offen bleiben. Auch muss man sich fragen, wie es angesichts dessen möglich sein konnte, den Entsorgungsnotstand abzuwenden. Waren doch die Kunststoffverpackungen vom Volumen her die Kategorie mit dem größten Bedarf an Ablagerungs- und Verbrennungskapazität. Viel spricht dafür, dass der Export eine wichtige Rolle gespielt hat. Medienberichten zufolge auch illegal auf allerniedrigstem ökologischem Niveau.  

Die Möglichkeit zum Export der Verpackungsabfälle ist durch die Getrenntsammlung überhaupt erst eröffnet worden. Die im internationalen Vergleich hohen deutschen ökologischen Anforderungen an die Ablagerung bzw. an die  klassische Verbrennung mit entsprechend hohen Gebühren boten den Trägern des Dualen Systems  – und nur sie haben Zugang zu den Mengen gebrauchter Plastikverpackungen um die es hier geht –  günstigere Entsorgungsmöglichkeiten im Ausland. 

Der angemeldete Export  wurde in den offiziellen Statistiken der Verwertung zugeordnet,  wobei ausgerechnet das kleine Holland  mit dem größten europäischen Überseehafen als bedeutendster  Abnehmer aufgeführt worden ist. Registriert wurden in 2023 laut einer vom NABU veröffentlichten Statistik immer noch 688.000 t. Wohl nicht zufällig hat die EU 2024 darauf mit einer neuen Verbringungsregelung auf Basis außerordentlich verschärfter Kontrolle reagiert,   

4. Eine hochinteressante Parallelentwicklung

4.1. Ein Kampf auf Biegen und Brechen

Die in 1997 im Vorfeld der 1. Novellierung der VerpackVO aus dem Jahr 1998 zu erstellende Bilanz  konnte keinen Zweifel daran zulassen,  dass es an der Zeit war, nach einer Alternative Ausschau zu halten.  Ein Ausstieg hätte sich damit nicht nur leicht begründen lassen. Er war geradezu zwingend geboten. Zumal sich zu diesem Zeitpunkt   in Gestalt des Trockenstabilatverfahrens (TS) bereits eine sehr viel leistungsfähigere  und zudem entwicklungsoffene  Alternative dazu angeboten hatte. TS steht in der nachfolgenden Untersuchung für die breite Palette Mechanisch Biologischer Anlagen (MBA), die mit unterschiedlichen Verfahren (Rotte, Vergärung sowie Trocknung) und Schwerpunkten wie z.B. Ersatzbrennstoff (EBS) deutlich bessere Lösungen anzubieten hatten.

Der Umweltministerin und späteren Kanzlerin kam die Entwicklung  offensichtlich sehr ungelegen. Ihr ist es denn auch mit außerordentlichem Bemühen gelungen, dem Bundesrat in der letzten Sitzung der 1998 auslaufenden Wahlperiode des Bundestags eine Ein-Stimmen-Mehrheit für die Novellierung der VerpackVO in ihrem Sinne abzuringen und den sich anbietenden Alternativen den Zugang zur Entsorgung gebrauchter Verpackungen weiterhin zu versperren. 

Eine besondere  Gefahr sah die Ministerin offensichtlich in einem TS-Verfahren, für das der mittelhessische Entwickler 1997 im Lahn-Dill-Kreis eine vielbeachtete Pilotanlage in Betrieb genommen hatte und kurz darauf eine hocheffiziente energetische Verwertungsanlage (EVA). Die öffentlich von ihr verbreitete abwertende Beurteilung wurde auf ein dem Betreiber der Anlage vorenthaltenes Gutachten des Öko-Instituts gestützt. Danach bewirke das Pilotprojekt eine 150fache Freisetzung kanzerogener Stoffe. Das Öko-Institut sah sich bald in der Not, seine Einschätzung ins Positive zu wenden. Der Nachfolgeregierung diente die Abgasreinigung des TS-Verfahrens als Rechtfertigung  für eine grundlegende Anhebung des ohnehin schon hohen Niveaus des deutschen Immissionsschutzrechts. Der Entwickler  erhielt dafür aus der Hand des Staatssekretärs das Bundesverdienstkreuz. 

Für den Unternehmer war das ein schwacher Trost. Er hatte den Vertrieb seiner Anlage in Kooperation mit dem regionalen Energieversrger überraschend schnell vorangetrieben. Nach dessen  Übernahme durch einen Betreiber konkurrierender klassischer Müllverbrennung mit nachfolgendem Finanzierungsstopp sah sich der TS-Unternehmer gezwungen, seine Patente zur Abwendung einer Insolvenz ins Ausland zu 

verkaufen. Die Anlagen fanden große Verbreitung in Südostasien. Die drei in Deutschland geplanten weltweit größten Anlagen stehen in China. Eine Großanlage entsteht aktuell in Tel Aviv. 

4.2. Das Konzept im Detail

Das Verfahrensprinzip ist relativ einfach nachzuvollziehen und steht hier  stellvertretend für die Marktentwicklung. Eine als als Marktführer fungierende Boxenkompostierung wurde auf die Behandlung von Hausmüll umorientiert und das Hauptprodukt Stabilat  genannt. Der Restmüll nach der Anlieferung von groben Störstoffen befreit, vorzerkleinert und danach in luft- und wasserdicht geschlossenen Boxen durch gezielte Sauerstoffzufuhr einer einwöchigen Kurzrotte unterzogen. Die dabei entstehende Wärme bewirkte ohne Zugabe von Fremdenergie einen Entzug von rund 270 kg Wasser pro Tonne Input. Das machte den Müll mechanisch trennbar und zwar zunächst in vier Stoffströme mit den nachfolgend aufgeführten Durchschnittsgewichten: 

– 520 kg Ersatzbrennstoff

– 55 kg FE-Metalle 

– 5 kg Kupfer, Aluminium  und Zink  

– 150 kg Inertmaterial aus Steinen, Sand und Glas.

Die FE- und NE-Metalle konnten direkt den Verwertern überlassen werden. Das galt auch für das Glas. Steine und Sand konnten  nach einer Wäsche der Natur zurückgegeben und künftigen Abbau zurückfahren helfen. Durch den Einsatz zur Landschaftsprofilierung, Verfüllung oder andere Nutzungen im Straßenbau und der Bauwirtschaft. Lediglich der Waschschlamm war als Sondermüll zu entsorgen. 

Stabilat verfügte infolge der Trocknung und die dadurch sermöglichte   weitestgehenden Abscheidung  der nicht brennbaren Anteile über eine erheblich  höhere Energieeffizienz als die in der klassischen MVA eingesetzten Materialien. Der im Vergleich zum unbehandelten Restmüll doppelt so hohe Brennwert lag zwischen 15 und 18 MJ/kg und damit leicht über dem von getrockneter Braunkohle. Diese Relation wiederum verbesserte sich noch dadurch, dass für die Gewinnung und Trocknung der Kohle etwa ein Drittel der in ihr enthaltenen Energie aufgewandt werden musste bevor sie energetisch eingesetzt werden konnte.  

In der Kurzrotte wurden mit dem Wasseraustrieb Schadstoffe freigesetzt, die zusammen mit der Abluft der Betriebshallen einer Nachbehandlung  unterzogen wurden. Dem Material wurden  durch die nachfolgende  Entnahme der  Wertstoffe noch weitere Schadstoffe entzogen. Vergleichsmessungen des TÜV haben über einen Zeitraum von 2002 bis 2004 ergeben, dass beim Einsatz des Trockenstabilats alle Schadstoffparameter deutlich – teilweise sogar in Zehnerpotenzen! – unter den gesetzlichen Grenzwerten lagen. In einer vergleichenden Auflistung  der CO2-Gesamtemissionen je erzeugter Energieeinheit wurde für TS-Materialien  mit 24g CO2/MJ der weitaus niedrigste  Wert ausgewiesen ( Erdgas 56 g CO2/MJ und Braunkohle 111 g).

4.3. Weiterführende Perspektiven

Das Sekundärstoff-Verwertungszentrum (SVZ)  Schwarze Pumpe hat sich sehr intensiv mit dem Ziel einer Weiterentwicklung der Einsatzmöglichkeiten von TS auseinandsergesetzt. Das Ergebnis war u.a. eine sogenannte Integrierte Berilyse-Verbrennungsanlage zur Herstellung eines Synthesegases aus TS. Es setzt sich zusammen aus Wasserstoff, CO und Methan, einem Gas als Ausgangsmaterial zur Erzeugung von Methanol, zur Verstromung oder auch zur Wasserstoffabtrennung. 

4.4.Gesteigerte Wertstoffmengen  

Die  mechanische Sortierbarkeit legt die Zusammenführung des bis dahin getrennt erfassten Altglases sowie vor allem der Leichtverpackungsabfälle (LVP) mit der Einsammlung des Hausmülls nahe.  Das eröffnet nicht nur die  Möglichkeit, den Erfassungsaufwand nachhaltig zu reduzieren.  Im Hausmüll befinden sich ohnehin schon neben den nicht der Getrennterfassung überlassenen Mengen von Altglas (20 %) und Leichtverpackungen (30%) die sogenannten stoffgleichen Nichtver- packungen  (Hausgeräte und Kinderspielzeug usw. aus Glas, den FE- und NE-Metallen sowie aus Plastik). 

Die Zusammenführung und der damit einhergehende faktische Ausschluss von Exporten bedeuten  zunächst einmal einen mit minimalisiertem Aufwand herbeigeführten Zugriff auf alle und damit kräftig  gesteigerte Wertstoffmengen. Altglas ließ sich schon 1997 infrarotbasiert und farbspectral   differenzierend ausschleusen und mit  geringem ökologischem Fußabdruck den Verwertern zu attraktiven Konditionen zuleiten. Bei Glas lässt sich eine Aufstockung der im Hausmüll befindlichen Fehlwürfe  auf 100 % bewirken. Für die metallischen Verpackungsabfälle stellt sich die Situation lediglich mit dem Unterschied vergleichbar dar, dass die sich ohnehin im Hausmüll befindlichen Materialien bei 30 % liegen, zu denen noch die stoffgleichen Nichtverpackungen hinzukommen. Insofern ermöglichen die Mengensteigerungen auch entsprechend deutliche Erhöhungen des Verwertungsvolumens.   

Aus der dramatisch gesteigerten Plastikmüllmenge aus 100 % der Verpackungsabfälle und der stoffgleichen Nichtverpackungen   sowie des gesamten Kunststoffs im Haus und Gewerbemüll ließe sich die mechanische Abscheidung der verwertbaren Anteile auf dem Niveau des aktuell vom Dualen System entwickelten geringen Standards herbeiführen. Der – weit größere – nicht abgeschiedene Teil würde im Restmüll verbleiben und ohne nennenswerten Aufwand an der klassischen Verbrennung vorbei der hocheffizienten energetischen Verwertung zugeführt.

Schließlich wäre noch nachzudenken über eine – ggfls. jahreszeitlich begrenzte und an der Siedlungsdichte orientierte – Einbeziehung des Bio-Mülls in die Hausmüllerfassung und damit in die hocheffiziente energetische Verwertung mit minimalisiertem Erfassungsaufwand. Die mit der Novellierung der Bio-Abfall-Verordnung verschärften Kontrollen der Bio-Müll-Tonnen miedelten Regionen festgestellten Fehlbefüllungen des gelben Systems und die durch ordnungsrechtliche Interventionen zu erwartenden Auswirkungen auf das Zusammenleben der Bevölkerunit der Androhung von Bußgeldern und Stehenlassen der fehlbefüllten Tonnen mögen in Einzelhaussiedlungen die angestrebten Effekte auslösen. Aber man denke nur an die in dichtbesg.

4.5. Einsatzmöglichkeiten für die TS-Materialien 

Das TS wird auf Anforderung lose, in Ballen oder pelletiert ausgeliefert. Es ist infolge seiner trocknungsbedingten Lagerfähigkeit und der reduzierten Wasserverdampfung im Verbrennungsprozess ein begehrter Ersatzbrennstoff. Er wird  überwiegend in der Zementindustrie und in Heizkraftwerken anstelle von Braunkohle eingesetzt. In Heizkraftwerken bis zu 100%, sofern die Feuerungstechnik dafür eingerichtet ist. Auch im Zusammenhang mit dem Ausbau der Fernwärme und der Bewältigung der zunehmenden Dunkelflautenproblematik steht TS die Zukunft offen. 

4.6. Eine hohe Verwertungsflexibiliät

Der nahezu 100%ige Erfassungsgrad in Verbindung mit der hohen Verwertungsflexibilität und der faktische Ausschluss des Exports von Plastikmüll  machen die besondere  Attraktivität des TS-Verfahrens aus. Die durch TS ermöglichte mechanische Sortierung lässt sich nach den Erfahrungen  in anderen Kontexten gesteigerter Verwertungsstandards jeweils kontinuierlich anpassen. Sie rechtfertigt auch die Erwartung, durch KI auf eine neue Qualitätsstufe gehoben zu werden. Auch wenn dem durch die Vielzahl den Kunststoffen beigefügter nutzungszweckorientierter Additive auch künftig Grenzen gesetzt werden dürften. 

Die überkommene Praxis ist demgegenüber aktuell bemüht, der Zusammenführung des Wertstoffstrangs massiv entgegenzuwirken. Das DSD  ist zur Zeit sehr bemüht, das gelbe System durch Ausweitung zu festigen, indem es den gelben Sack durch gelbe Tonnen ersetzt. Das geschieht mit dem Angebot an die kommunalen Entsorger, die stoffgleichen Nichtverpackungen aus Kunststoff oder Metall gegen Entgelt zu übernehmen. Das bedeutet im Parallelbetrieb zu fahrende Vorzerkleinerung und dafür vorzuhaltende Technik. Auch erhöht sich neben dem administrativen Aufwand der Kontrollbedarf, weil die mißbräuchliche Fehlbefüllung nicht mehr wie beim gelben Sack mit bloßem Auge erkennbar ist und zu mehr gebührensparendem Mißbrauch einlädt.

5. Die Praxis des Grünen Punkts

5.1. Der Aufwand im Detail

Auf der erstmaligen Herstellung von Kunststoffverpackungen aus frischem Erdöl bzw. Gas lastet ein enormer Fußabdruck: Förderung aus den Tiefen des Meeres oder der Erde, Transport per Schiff oder Pipeline aus fernen Landen und schließlich die eigentliche Produktion mit hohem Energieeinsatz für den Umwandlugsprozess.  Da konnte man zunächst  durchaus begründet vermuten, dass sich zumindest mittelfristig  materialidentische Neuprodukte aus Altmaterial mit einem deutlich geringeren Fußabdruck herstellen lassen. Vor allem weil die Aufbereitung der verwertbaren  Altmaterialien im Vergleich zur Neuproduktion sehr viel weniger Energie benötigt. 

Aber das Altmaterial muss  erst einmal – gemäß der VerpackVO getrennt – mit einer Verdoppelung des Stopp and Go eingesammelt und  nach Umladung an verschiedenen Stellen unterschiedlicher Reichweite von den Fehlwürfen befreit, nach Plastik und Metallen sowie den nicht verwertbaren Anteilen getrennt und schließlich gewaschen sowie granuliert oder anderweitig aufgeschlossen werden. Die nicht verwertbaren Anteile (die Kunststoffverpackungen für einen Zeitraum von gut zwei Jahrzehnten zu 100 %!) und die jeweiligen Sortierreste aus den verschiedenen Behandlungsstufen sowie die Fehlwürfe mussten am Ende der kommunalen Hausmüll-Entsorgung angedient werden.  Dieses mit dem hehren Ziel stofflicher Verwertung installierte Szenario konnte zwar im Verlauf der Zeit deutlich optimiert werden. Das mit der VerpackVO begründete Vorgehen verlangt jedoch weiterhin seinen Tribut eines spezifischen vermeidbaren ökonomischen und ökologischen Mehrtaufwands. Auch das sytembedingte  Risiko der Problemlösung durch Export ist nach wie vor nicht ausgeräumt.

5.2. Die Zuordnung der klimarelevanten Ressourcenverluste      Als zu Beginn der 20er Jahre den offiziellen Statistiken zufolge die 10%-Marke stofflicher Verwertung gebrauchter Kunststoffverpackungen knapp überschritten wurde, galt das als erstrebenswerter ökologischer Fortschritt. Das aber war beileibe kein Beleg für eine gelungene Trendwende in Richtung  den Planeten schonender Kreislaufwirtschaft. 

Die offizielle Statistik nahm und nimmt bis heute als Ausgangspunkt nach wie vor die nur 70%ige Erfassung als Bezugspunkt. Eine realistisch an der in Verkehr gebrachten Menge ermittelte Verwertungsquote läge demgegenüber bei gut 7%. Das  bedeutete nicht nur, dass nach wie vor Kunststoffverpackungen zu etwa 93 % aus Neumaterial gefertigt wurden. Selbst aus den stofflich verwerteten 7% wurde mit 3,5 % noch nicht einmal die Hälfte materialidentischen Neumaterials gewonnen (AbfallR 2022, S.75). Die aus diesem Vorgang (Getrenntsammlung und  Folgeprozess) resultierenden klimarelevanten Ressourcenverluste sind in ihrer Gesamtheit dem  Fußabdruck zuzuordnen. Im oben genannten Beispielsfall den 3,5% der in dem Jahr aus Altmaterial erzeugten Kunststoff-Neuware. Das treibt den ökologischen Fußabdruck der Verwertungsaktivitäten dieses Zeitraums dramatisch in die Höhe und schließt Kreislaufwirtschaft schlicht aus. Es wurden mehr Ressourcen eingesetzt als zurückgewonnen.

Diese Negativbilanz des Gelben Sacks hat  zunächst  durch die Miterfassung der 70% metallischer Abfälle und deren 100%iger Verwertung   eine  entsprechende Verringerung erfahren. Sie fand mit der Inbetriebnahme der TS Anlage 1997 ein Ende, weil TS von dem Jahr ab ohne den Getrenntsammlungsaufwand eine an 100% heranreichende Verwertung ermöglicht hat. Auch der Ausfall durch die Nichtinanspruchnahme dieser Chance ist dem Gelben System zuzuordnen.   

5.3. Der Vorsprung TS-basierter Kunststoffverwertung  

Der Aufwand und damit der Fußabdruck verringert sich rechnerisch zwar mit jedem Prozentpunkt, um den sich die Verwertungsquote für Plastikmüll verbessern lässt. Solange sie sich im unteren Prozentbereich bewegt, kann das DSD auf diesem Feld aber allenfalls minimale ressourcensparende Effekte ausweisen. Anders – wie oben dargelegt – das TS-Verfahren durch minimalisierten Erfassungsaufwandund und Exportausschluss in Kombination mit hocheffizienter energetischer Verwertung und geringer CO2-Freisetzung.  

Auch bleibt die prinzipielle Überlegenheit der Systemkonkurrenz ohne Getrennterfassung von der kontinuierlich verbesserten stofflichen Verwertbarkeit des Plastikmülls unberührt. Die Stabilisierung partizipiert an dem Fortschritt der Verwertungstechnik  im gleichen Ausmaß wie das DSD. Das gilt jedenfalls für den überkommenen Regelfall. Die vielfältigen Aktivitäten auf dem Verwertungssektor, insbesondere auch die  KI-basierten Vorgehensweisen, eröffnen möglicherweise neue Perspektiven, die eine Dokumentation mit belastbaren, zahlenmäßig im Detail belegten Aussagen zu dem Thema unverzichtbar erscheinen lassen. 

5.4. Die ökologischen Sorgenkinder 

Export, Downcycling und klassische Verbrennung sind keine echten Lösungen. Sie  sind vielmehr bislang noch  die ökologischen Sorgenkinder. Der Export mit seine Transporten bis ins ferne Südostasien und zumTeil illegaler Ablagerung. Das Downcycling mit seinem Konglomerat unterschiedlicher Additive, das künftigem Verwerten auf kreislauwirtschaftlichem Niveau entgegensteht und das eigentliche Problem verschärft in die Zukunft verschiebt. Und schließlich die klassische Verbrennung mit ihrer geringen Energieausbeute. Sie ergeben aktuell immer noch einen durchaus nennenswerten Anteil an der deutschen Abfallwirtschaft mit außerordentlich negativer Klimaschutzrelevanz.

Er lässt sich mittels Umstellung auf  TS-Wirtschaft signifikant  verbessern und mit optimierter Umwandlunstechnik durchaus ins Positive wenden. Sie ist national und International großflächig erprobt und verfügt – nicht nur in Deutschland – über etliche potente konkurrierende Anbieter mit belastbarem Erfahrungshintergrund. Im ersten Quartal 2025 ging noch die Meldung über den Ticker, dass seitens eines deutschen Unternehmens in Brasilien die weltweit größte mechanische Sortieranlage in Betrieb genommen worden sei.     

5.5. Die KI-basierten Sortierperspektiven 

5.5.1. Vorbemerkung

Es wäre also töricht, anzunehmen, dass mit der hier geschilderten Konstellation schon das Ende der Geschichte der Verwertung von Verpackungs- oder gar von Kunststoffabfällen eingetreten sei. Im Gegenteil. Der wichtigste Aspekt der TS- basierten Konzepte besteht ja gerade in ihrer Fähigkeit, flexibel auf sich verändernde Anforderungen angemessen zu reagieren.

In einem entscheidenden Punkt zeichnet sich schon jetzt ein enormer Fortschritt ab, den es unbedingt zu nutzen gilt. Die in Würzburg beheimatete WESort.Al GmbH verspricht mit der von ihr entwickelten KI-basierten  lernfähigen Materialidentifizierung einen deutlichen Schritt in Richtung nachhaltiger ökologisch vorteilhafter stofflicher Verwertung. Erste Versuche dieses und anderer Startups konnten bereits  positiv abgeschlossen werden. 

Ob die Sortierung feuchten Hausmülls sinnvolle Ergebnisse erwarten lässt, bleibt vermutlich noch abzuwarten. Für den Kunststoffmüll  zeichnet sich unabhängig davon jetzt schon ein spezifischer Vorteil ab.

5.5.2.Ein praktischer Vorschlag

Mit dem VerpackG von 2019, mit dem die VerpackVO aufgehoben worden ist,  ist die als unabhängige Stiftung etablierte sogenannte Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) mit behördlichen Kompetenzen ausgestattet worden, insbesondere unter dem Aspekt der Projektsteuerung. Sehr hilfreich wäre es, wenn ein Startup in  Kombination mit der ZSVR die Identifikation der Additive mit dem Ziel verbesserter stofflicher Verwertbarkeit vorantreiben würde. An den dabei gewonnenen Erkenntnissen müsste dann die Abscheidetechnik orientiert werden. Das wäre ein sehr bedeutsamer Schritt in Richtung Kreislaufwirtschaft

6. Die Hinwendung zur Realität

6.1.Die Steuerung der Verpackungswirtschaft

Der ZSVR ist es offensichtlich gelungen, eine ordnungsgemäße Lizensierung durchzusetzen. Mit Unterstützung  eines von ihr geführten öffentlich einsehbaren Registers „LUCID“ obliegt es ihr, sicherzustellen, dass jeder Inverkehrbringer vor seiner ersten Auslieferung die Verpackungen anmeldet und über die spätere Entsorgung mit einem am DSD beteiligten System eine Finanzierungsvereinbarung trifft. Auf Basis dieser Informationen wiederum ist sie beauftragt, darauf hinzuwirken, dass die Verpackungen durch Materialauswahl und Gestaltung kontinuierlich ökologisch optimiert werden. Dies wiederum geschieht durch im Einvernehmen mit dem UBA öffentlich bekanntzugebende Mindeststandards. 

ZSVR-Vorstand Gunda Rachut kann im Jahresbericht für 2023 gemeinsam mit der Vertreterin des UBA für diesen Teilbereich offensichtlich verlässliche Ergebnisse präsentieren. Die parallel bekanntgegebenen Verwertungsresultate für das Jahr 2023 beruhen auf der mit dem VerpackG neu vorgegebenen  Bezugsgröße „Erfasste Mengen“. Diese Einschränkung ist eine zwingende Konsequenz aus der Getrennterfassung. 

6.2.  Die weiterhin fehlgeleiteten Massenströme 

Die Statistiken ergeben, dass etwa 30% der Plastikabfälle nicht dem Gelben Sack überlassen und einer Verwertung auf kreislaufwirtschaftlichem Niveau von vornherein entzogen bleiben. Dieses Faktum hat das gelbe System von Anfang an begleitet und ein unproduktives Nebeneinander zweier Erfassungssysteme (Grüner Punkt und kommunale Ebene) für Plastikmüll in unterschiedlicher Trägerschaft begründet. Es findet seine Entsprechung in den vom  ZSVR-Vorstand beklagten  „von 30 bis 50 Prozent“ im Gelben Sack enthaltenen Fehlwürfen, die vom Grünen Punkt als Restmüll entsorgt  werden müssen und den ökologischen Fußabdruck nachhaltig erhöhen. 

6.3.Quotenanpassung

Der Gesetzgeber war daher gut beraten, bei seiner Hinwendung zur Realität die Verwertungsvorgabe auf 50%  herabzusetzen. Der ZSVR-Vorstand konnte unter Einrechnung der Fehlwurfquote  gerade 51% Verwertung ausweisen. Downcycling, Exporte und klassische Verbrennung werden nicht separat ausgewiesen und sind offensichtlich darin enthalten. 

Das alles indiziert  bei zugrundegelegten kreislaufwirtschaftlichen  Anforderungen eine erheblich  unter 50% liegende echte stoffliche Verwertung der Kunststoffabfälle, wobei diesem  Prozentsatz  durch die 30%ige Nichtinspruchnahme des gelben Systems rechnerisch noch eine weitere Verringerung zuteil wird. Dieser niedrige Satz schließlich ist es, der bei der Ermittlung des ökologischen Fußabdrucks den gesamten Aufwand der Getrenntsammlung schultern muss. Es ist kein Weg erkennbar, über den sich der Prozess der kontinuierlichen Schädigung des Planeten unter Beibehaltung des überkommenen Erfassungsprozederes ins Positive wenden lassen könnte. 

Da fragt man sich natürlich nach dem zukünftig richtigen Umgang mit den  schonungslos offengelegten Daten. Sie belegen zwar eine formale Gesetzeseinhaltung, nicht aber einen ökologischen Fußabdruck, der kreislaufwirtschaftlichen Ansprüchen gerecht wird. Auch die Sorgenkinder bleiben erhalten.

6.4. Die Einschränkung des Entsorgungsmonopols  

Die Ampelkoalition hatte schon mit Wirkung  vom 01.01.2024  durch eine Korrektur des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) eine Tür mit Blick auf die Realität geöffnet. § 9 enthält  eine größere Zahl verklausuliert formulierter Einschränkungen der Getrennterfassungspflicht, wobei man wohl davon ausgehen kann, dass  damit zugleich das nicht ausdrücklich aufgehobene Getrennthaltungsgebot für die Bevölkerung incidenter korrespondierend eingeschränkt wird.  

Genannt sei hier hier Abs. III Ziffer 2, weil man die von der Getrennthaltung ausgehende Seuchen- und Ungeziefergefahr nicht ernsthaft in Zweifel ziehen kann. Auch die von der Umstellung auf die Gelbe Tonne bewirkte Verringerung bedeutet keineswegs eine Rückführung auf Null. Die Notwendigkeit einer Getrennthaltung in der Wohnung oder in deren Umfeld lässt sich für einen Großteil der Bevölkerung praktisch nicht aus der Welt schaffen. Davon abgesehen lässt sich nicht bestreiten, dass die gemeinsame Einsammlung mittels des TS-Verfahrens mit nahezu 100%iger mechanischer Abscheidung der Wertstoffe eine signifikante Effizienzsteigerung im Sinne von Ziffer 4 ermöglicht. 

6.5. Die Fortführung der überkommenen Praxis

Die Hinwendung des Gesetzgebers zur Realität ist allem Anschein nach ein Versuch, die überkommene Praxis zuerst einmal schrittweise gerichtsfest zu gestalten. Die ZSVR hielt es verrmutlich für nicht verantwortbar, als Bundesbehörde mit hohem Ansehen die Veröffentlichung von nicht glaubhaft belegten Verwertungsziffern fortzusetzen. Sie hat die Chance des Neuanfangs genutzt, reinen Tisch zu machen und hat damit guten Anklang gefunden. Das dürfte in Abstimmung mit dem Umweltministerium und dem beiderseitig verfolgten Ziel geschehen sein, der überkommenen Entsorgungspraxis zunächst einmal eine seriöse rechtliche Basis zu verschaffen, die es weiter zu entwickeln gilt.   

Dazu passte es gut, den kommunalen Entsorgern und darüber dem freien Markt zunächst einmal den Zugang zur Verwertung der Verpackungsabfälle  prinzipiell zu öffnen. Das ist zwar nicht ausdrücklich geschehen, wohl aber konkludent. Denn nur dann macht es Sinn, von der Verpflichtung zur Getrenntsammlung der Verpackungsabfälle eine Ausnahme zuzulassen, deren Inanspruchnahme nur durch den Träger der kommunalen Hausmüllentsorgung erfolgen kann. Ganz beiläufig  hat der Gesetzgeber damit nicht nur ein rechtlich unhaltbares  grundlos staatlich abgesichertes Monopol aufgehoben. Er hat den Weg freigemacht, die gesamte Abfallwirtschaft den Zielsetzungen anzupassen, die er mit der parallel beschlossenen Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) verfolgt.

Damit liegt der Ball zunächst im Spielfeld der  Entsorger, die seinerzeit auf das spezielle TS oder auf andere MAB-Verfahren umgestiegen sind. Sie müssten ihre Plastiksortierung möglicherweise neu konzipieren und in jedem Fall dem für die Hinzunahme der Verpackungsabfälle stark erhöhten Aufkommen anpassen. Zum Fertigstellungstermin müssten sie das dem Grünen Punkt gegenüber erklärte Einvernehmen zur Getrennterfassung aufkündigen und  könnten von da ab die zuvor den Lizenznehmern gezahlte Vergütung verlangen. Das entspräche der dem Vorgang innewohnenden inneren Logik. Dafür hat der Gesetzgeber die Voraussetzungen geschaffen.müsste der Gesetzgeber unverzüglich die Voraussetzungen geschaffen.

6.6. Die Mittel- und Langfristperspektive

Darüberhinaus  müsste er sich an die Spitze der von ihm ausgerufenen NKWS begeben und das Konzept, das die Altglas- und LVP-Abfälle gemeinsam mit dem Hausmüll erfasst und optimal verwertet,  zum verbindlichen abfallwirtschaftlichen Standard für die gesamte Republik erklären. Das wäre ein Projekt von beträchtlicher  Größenordnung und würde der NKWS-Strategie einen außerordentlichen Schub verleihen. 

Der Gesetzgeber  müsste das Verpackungsgesetz entsprechend novellieren und für die Umstellung eine längere Frist für Planen und Bauen einräumen. Das VerpackG müsste dergestalt modifiziert werden, dass die  Träger der kommunalen Haus- und Gewerbemüllentsorgung  in ihrer Gesamtheit verpflichtet werden, den Umstieg auf das neue System bis zu einem festzusetzenden Endtermin zu organisieren, zu dem die Verpackungsverwertung qua Getrenntsammlung dann endet. Die Terminierung müsste den Spielraum belassen, der die Kosten für die Planung und die Herrichtung der Anlagen nicht über Gebühr in die Höhe treibt. 

Für das Inkasso bietet sich nach dem Ausfall der für den Grünen Punkt tätigen Unernehmen die ZSVR an, die sich ohnehin jetzt schon intensiv mit der Problematik auseinandersetzt und über die erforderliche Kompetenz verfügt. In dem Zusammenhang wäre zu überlegen, ob man nicht der ZSVR die Festsetzung der Gebühr überträgt, die bislang als Lizenzgebühr firmiert. 

6.6. Die Finanzierung der optimierten Entsorgung  

Die Umstellung erfordert einen hohen Finanzierungsaufwand für die kommunale Ebene. Dem steht ein deutlicher jährlicher Überschuss aus der Verpackungsverwertung gegenüber. Desgleichen der im Vergleich zur klassischen Verbrennung in der MVA verdoppelte Brennwert sowie der durch die Lagerfähigkeit ermöglichte Einsatz des Ersatzbrennstoffs im Zusammenhang mit der Dunkelflaute und der sich anbahnenden Hellflaute. Der kommunalen Ebene bietet sich an, den Einsatz des Ersatzbrennstoffs in die ihr obliegende Planung, Installation und den Betrieb einer Fernwärmeversorgung einzubeziehen. 

Dieser groß dimensionierte Umstieg ist ein geradezu klassisches Förderobjekt für den Klimaschutz- und Transformationsfonds (KTF). Ein geeigneteres kann man sich kaum vorstellen. Die dafür erforderliche Ausstattung ist klassische Infrastruktur.  Sie  ist daher auch nach der neuen Schuldenregulierung förderfähig. 

Aktuell stelt sich jedoch eine andere Problematik. Im schwarzroten Koalitionsvertrag ist vorgesehen, die Versorgung in der Dunkelflaute und die Einhaltung des Zeitplans für die Klimaneutralität durch den Bau von 26 Gaskraftwerken zum Preis von jeweils einer Milliarde € sicherzustellen. Denkbare Investoren erwarten eine Bundesförderung und die EU verweigert die Zustimmung zum Bau eines fossilen Kraftwerksparks. 

Die Verantwortlichen spekulieren darauf, dass noch genügend Kohlekraftwerke zur Verfügung stehen werden, doch das ist keineswegs sicher. Lösen könnte man das Problem zumindest zum Großteil dadurch, dass man die Kohlekraftwerke für den Einsatz von energieeffizienten TS-Materialien umrüstet. Das ist sehr viel preiswerter als der Bau von Gaskraftwerken, ist schneller zu realisieren und  pro erzeugter Energieeinheit werden deutlich weniger Schadstoffe freigesetzt als beim Einsatz von Kohle setzen als Kohle Gas Sicherstellen könnte man erantwortlichen 

6.7.Erstreckung auf Europa

Das europäische Abfallrecht ist maßgeblich auf Betreiben Deutschlands in eine falsche Richtung getrimmt worden. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind den zwingenden Regelungen denn auch bislang teilweise nur halbherzig gefolgt und entrichten – wie auch Deutschland – jährlich nennenswerte Ausgleichszahlungen an die EU. Ein nicht geringer Anteil der kommunalen Abfälle wird bislang noch schlicht und einfach deponiert, was einer Modernisierung eher entgegenkommt als sie zu behindern. 

Deutschland wäre aufgrund seines Vorverhaltens zumindest moralisch verpflichtet, bei sich selbst anfangend mit aller Kraft  für eine Kehrtwende auch auf europäischer Ebene einzutreten. Angesichts des Volumens, um das es hier  geht, wäre das keine Bagatelle. Europa ist der weltweit zweitgrößte Wirtschaftsblock und der Kunststoff spielt darin eine nicht unbedeutende Rolle. Allein schon die Entsorgung der Verpackungsabfälle auf dem durch kreislaufwirtschaftliche Anforderungen vorgegebenen Niveau wäre ein höchst beachtenswerter Start von geopolitischer Relevanz. Die Erstreckung auf den gesamten Kunststoffbereich ein dramatischer Wendepunkt in der Historie des Klima- und. Ressourcenschutzes.  

7. Nachbemerkung

7.1. Kunststoffe in den Ozeanen

Die vorstehende Auseinandersetzung mit Aspekten eines vernünftigen Umgangs mit dem Kunststoff als Material des 21. Jahrhunderts hat ihren Ursprung in geopolitischen Überlegungen zur Begrenztheit von Rohstoffen. Das aber ist nur eine Seite der Medaille.  Die andere besteht in den bedrohlichen Neben- und Folgewirkungen  der  Kunststoffwirtschaft als Ausgangspunkt einer kontinuierlich wachsenden Produktion von Kunststoffabfällen und deren Einleitung in die Weltmeere. 

Die Ozeane bedecken 70 % der Erdoberfläche und beherbergen über 90 % der belebten Biosphäre. Sie bilden die Grundvoraussetzung für unser heutiges Leben. Sie sind  die bedeutendste natürliche Kohlenstoffsenke und produzieren aktuell die Hälfte des von der Menschheit benötigten Sauerstoffs. Fachleute sehen in der global stark zunehmenden Einleitung von Kunststoffabfällen eine massive Verschlechterung der Wasserqualität mit entsprechenden negativen Folgen für die Lebensbedingungen auf dem gesamten Erdball.

Die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) ist dieser Befürchtung in einer grundlegenden Untersuchung nachgegangen. Sie geht von einer weltweit im Anstieg begriffenen Produktion von Kunststoffen aus. Der größte Anteil geht auf Verpackungen zurück. Folglich zeichneten sich schon jetzt für das Jahr 2040 Zustände ab, in denen der Plastikmüll die absterbenden Fischbestände übertrifft und der Fisch u.a. 

aufgrund der zunehmenden Aufnahme von Mikroplastik als Nahrungsmittel ausfällt. Im Zusammenhang damit auch die Meere als Lebensgrundlage für menschliches und tierisches Leben.

7.2. Schadensverhinderung vor Folgenbeseitigung

Die Zunahme der Vermüllung  bewegt sich lt. OECD mengenmäßig weit über den aktuellen Kapazitäten der kumulierten Rückholbemühungen. Das Verhältnis wird sich auch in absehbarer Zeit nicht umkehren lassen, auch wenn die Rückholaktivitäten kontinuierlich verbessert und quantitativ zunehmen werden. In einer solchen Konstellation gebührt der Verhinderung weiterer Verschmutzung  unbedingte Priorität gegenüber der Rückholung, wobei das Eine das Andere natürlich nicht ausschließt. 

Insofern obliegt den Anrainerkommunen entlang der Flüsse und im Umfeld der Meeresküsten eine besondere Verpflichtung, diesem Aspekt in der Gestaltung ihrer Abfallentsorgung besondere Beachtung zu schenken. Sie müssten im Unterschied zu den bisherigen Standards die Uferbereiche der Flüsse und Strände einbeziehen, um zu verhindern, dass bei  Hochwasser die dort gelagerten Abfälle doch noch wie bisher im Meer landen. Für die auf dem Weg zu modernen Lebensbedingungen befindlichen Regionen wäre das die passende Begleitmusik und für die bereits gut ausgestatteten Landstriche ein Anlass zur Nachbesserung.

7.3. UNO-Abkommen und Kunststoffwirtschaft 

Dies trifft sich mit der Zielsetzung des im Aufbau befindlichen  UNO-Hochseeabkommen, dessen Aufgabenstellung u.a.darin besteht,  auf Basis von Umweltanalysen besonders gefährdete  Zonen mit darauf bezogenen Schutzvorkehrungen auszuweisen. Es könnte mit seinem Wissen durch Hinweise auf besonders belastete Fließgewässer die hier verfolgte Zielrichtung unterstützen und zugleich die eigene Tätigkeit optimieren.

Das parallele Bemühen der UNO um ein Abkommen mit dem Ziel, Obergrenzen für die Herstellung von Kunststoffprodukten zu vereinbaren, ist in der seinerzeit als abschließende Beratung geplanten Zusammenkunft im südkoreanischen Busan 2024 am Widerstand der ölexportierenden Staaten mit Saudi-Arabien und Russland an der Spitze gescheitert. Der Beschluss, weiter zu verhandeln, birgt jedoch die Chance, gemäß einem Vorschlag der Ablehnungsfront Maßnahmen zu verbesserter Abfallentsorgung zu fördern. Das trifft sich mit den weiter oben angestellten Überlegungen, den Bezug von Öl und Gas durch eine kreislaufwirtschaftlich basierte  Umwandlung von Altmaterialien in materialidentische Neuware zu zu drosseln. 

 7.4. Zur Realisierbarkeit im Detail

Die Bemühungen um eine Verständigung über einen generell akzeptierten Abschlusstext für das zusätzliche UNO-Abkommen werden sich noch hinziehen, obwohl   es nach Einschätzung der Experten dringend geboten ist, eher heute als morgen mit der konkreten Arbeit zu beginnen. Da bietet es sich an, dass die Kunststoffwirtschaft als Hauptverursacher des Problems einen Schritt vorausgeht, um die Ernsthaftigkeit ihres Bemühens um eine effektive Problemlösung zu demonstrieren. Sie könnte einen Fonds zur Finanzierung einer Arbeitsgruppe einrichten, die gemeinsam mit Experten der UNO-Hochseegruppe eine Priorisierung der Standorte für neue TS-Anlagen oder vergleichbare Techniken erarbeitet.

Es geht dabei nicht nur um eine Eingrenzung der ursprünglich von der Kunststoffwirtschaft  ausgelösten Gefährdung der Wasserqualität der Ozeane und damit der Lebensgrundlagen der Weltbevölkerung. Das hier empfohlene Vorgehen bewirkt zugleich im Umgang mit den Kunststoffabfällen Ressourcenschutz und Klimaschonung. Last not least würde die Kunststoffwirtschaft durch ein entsprechendes Vorpreschen die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Abschluss der in Busan gescheiterten Verhandlungen erheblich verbessern.

Die Priorisierung der Standorte  wäre ein sehr wichtiger erster Schritt. Ihm müsste ein zweiter f mit der Erarbeitung eines fondsfinanzierten Anreizsystems für die Umsetzung folgen. Aus dem Sorgenkind des Ressourcen- und Umweltschutzes würde dadurch ein praktizierender Vorreiter auf der eher von leeren Proklamationen und Bekenntnissen gepägten internationalen  Klimaschutz-Szene.

Aus Hausmüll Braunkohle, Gas und Öl ersetzen

Mülltrennung macht nur Sinn, wenn die getrennt eingesammelten Materialien unter Schonung des Planeten einem nützlichen Zweck zugeführt werden können. Das kann man für die Bereiche Altglas sowie Papier, Pappe und Karton (PPK) prinzipiell bejahen. Von den Leichtverpackungsabfällen (LVP) muss man das für den Großteil bezweifeln. Jedenfalls, wenn man den Aufwand der Getrennterfassung einbezieht. Dessen Sinnhaftigkeit ist mit dem in Deutschland entwickelten und erprobten Trockenstabilatverfahren entfallen. Mit dessen Hilfe lassen sich neben anderen Vorteilen die Wertstoffe aus dem ungetrennt erfassten Hausmüll nach vorhergehender Trocknung zu nahezu 100 % mechanisch aussortieren. Das macht das Getrenntsammeln, dessen Effizienz bei etwa 70 % stagniert, überflüssig. Dieses Verfahren wird international, insbesondere in China, in großdimensionierten Anlagen praktiziert und hatte in Deutschland keine echte Chance. Der Autor zeichnet den Weg dieser Fehlentwicklung nach und plädiert dringend für eine zügige Umstellung der deutschen Abfallwirtschaft. Allein schon der große Schritt in Richtung Dekarbonisierung durch den Wegfall der Getrenntsammlung erlaubt kein weiteres Zuwarten.

Verpackungsabfälle als Entsorgungsproblem

Wachsende Widerstände gegen Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen (MVA) ließen Ende der 80iger Jahre einen bundesweiten Müllnotstand befürchten. Das lenkte den Blick auf die Verpackungen. Sie trugen – Tendenz steigend – mit etwa 50 Volumenprozenten und 30 Gewichtsprozenten zum Gesamtaufkommen des Hausmülls bei. Die entsorgungspflichtige kommunale Ebene reagierte mit durchaus erfolgreichen Systemen der getrennten Erfassung von Altglas und Papier und fand dafür zumeist auch ausreichend Abnehmer zu vertretbaren Konditionen im Markt. Das galt indes nicht für Verpackungen aus Kunststoff. Die kommunale Ebene hätte sie zwar durchaus getrennt erfassen können, fand aber keine akzeptablen Vermarktungsmöglichkeiten. Die Bundesregierung hat sich der Problematik angenommen, indem sie die bis dahin kommunal organisierte Entsorgung aller Verpackungsabfälle kurzerhand privatisierte.

Die weitreichenden Pläne des Umweltministers

Die Verknüpfung von Rücknahmepflicht und Produktverantwortung

Für Bundesumweltminister Töpfer war es Herausforderung und Legitimation zugleich, der Verpackungswirtschaft pilothaft eine ressourcenverbrauchsbegrenzende Verantwortung zu verordnen und diese durch eine auf Kreislaufwirtschaft basierende Entsorgung der Abfälle zu konkretisieren. Der Marktbereich ist überschaubar, das Geschehen verfügt darin über eine eindeutig definierte Funktion und das betroffene Produkt im Regelfall über eine begrenzte Lebensdauer. Mit anderen Worten: Ein besonders geeignet erscheinender Teilbereich der Volkswirtschaft zur Erprobung marktwirtschaftlicher Instrumente zur ökologischen Steuerung des Ressourcenverbrauchs.

Die Organisation im Detail

Der Handel wurde verpflichtet, die von ihm in Verkehr gebrachten Verpackungsabfälle zurückzunehmen und hochwertig (möglichst durch stoffliche Verwertung) in die Materialwirtschaft zurück zu geben. Er konnte sich durch Zahlung von Lizenzentgelten von dieser Pflicht befreien. Zunächst an das Monopol mit dem Grünen Punkt und nach dessen Auflösung an die im Wettbewerb stehenden sogenannten Systembetreiber, den Trägern des privatrechtlich organisierten Dualen Systems Deutschland (DSD). Mit den Zahlungen sollten die Getrennterfassung und die Verwertung der eingesetzten Materialien sowie der Overhead für die organisatorische Abwicklung abgegolten werden. Den Inverkehrbringern (IVB) war freigestellt, sich den Aufwand mit den üblichen Aufschlägen beim Verkauf der verpackten Ware zurückzuholen. Diese breit gestreute Verantwortlichkeit konnte nicht folgenlos bleiben.

Das Töpfersche Konzept in der Praxis

Das DSD hat nach der Abwendung des Entsorgungsnotstandes die gemeinsam mit den kommunalen Entsorgungsträgern erfolgreich betriebene Erfassung und Verwertung von Glas sowie Papier/Pappe/Karton fortgeführt und weiterentwickelt. Dabei mag dahinstehen, ob es dafür der Mitwirkung des DSD bedurft hat. Die Kooperation mit den lokalen Entsorgern war ja keineswegs konfliktfrei.

Der Handel als falscher Adressat der Verpflichtung

Hinsichtlich der Leichtverpackungsabfälle (LVP) jedoch stellt sich das anders dar. Töpfer hat die Verantwortung für das Produkt Verpackung nicht den Produzenten auferlegt, so dass diese – wenn auch in Grenzen – frei waren und noch sind, eher kostenorientiert zu handeln als auf die Verwertbarkeit des eingesetzten Materials bedacht zu sein.

Die Motivationslage des Handels, dem die Verantwortung auferlegt worden ist, ist auch nicht auf die Entsorgung restentleerter Gebinde ausgerichtet. Im Gegenteil: Mit der Verpackung verfolgt er primär gleich ein ganzes Bündel unterschiedlicher Nutzungsfunktionen. Hervorgehoben sei von vielen vorweg der Schutz von Lebensmitteln vor Verderb durch Haltbarkeitsverlängerung und Benennung eines Enddatums. Genannt seien aber auch der generelle Schutz vor Beschädigung bei Transport und Lagerung sowie die Nutzung für Gebrauchsanweisungen sowie eine imagepflegende Ausgestaltung usw. Nicht zu vergessen die Diebstahlssicherung. Von einer marktorientierten Verwertbarkeit des Packmaterials ist das alles sehr weit entfernt. Bei einer Gegenüberstellung kann man aber davon ausgehen, dass der ressourcensparende Nutzen der Maßnahmen den der eingesetzten Materialien deutlich übersteigt. Deren verkaufsfördernde Wirkung wiederum lenkt das Hauptinteresse des Handels natürlich in diese Richtung. Da rangiert die von Töpfer angestrebte Verantwortung für das Produkt nur unter ferner liefen.

Das Trittbrettfahrertum

Die steuernde Einflussnahme des DSD mittels der Gestaltung der Lizenzentgelte hat sich denn auch als extrem ineffizient erwiesen und die Verwertungserfolge waren alles andere als überzeugend. Ein Großteil des Handels war bestrebt, sich mit viel Fantasie der Lizenzzahlung durch eine Vielzahl trickreicher Überlegungen zu entziehen. Dadurch wurde die Kostenlast für die korrekt ihrer Verpflichtung nachkommenden – teilweise sogar direkt konkurrierenden – Unternehmen entsprechend erhöht. Das ging nach dem Prinzip „Der Ehrliche ist der Dumme“. Die Auseinandersetzungen darüber, die auch öffentlich in aller Heftigkeit ausgetragen wurden, haben sich über Jahre hingezogen. So hat die LVP-Erfassungsmenge die lizensierte Menge zeitweilig dramatisch überstiegen.

Das drohende Aus

Es war aber nicht nur die durch die Trittbrettfahrer bewirkte finanzielle Auszehrung, die dem DSD zu schaffen machte. Die VerpackVO verpflichtete das DSD, mit dem Gelben Sack 80 % der in Verkehr gebrachten LVP-Packmittel zu erfassen und davon 80 %, d.h. am Ende 64% der IVB-Menge zu verwerten. Das wiederum scheiterte schon schlicht daran, dass bundesweit nur 70% der LVP im Gelben Sack gelandet sind. Auch ließ sich nicht verhehlen, dass die erfassten Materialien sich nur zu geringen Anteilen stofflich verwerten ließen.

So blieb das DSD weit hinter der in der VerpackVO vorgegebenen Verwertungsquote von 64% der in Verkehr gebrachten Verpackungen zurück. Damit ist es ihm zu keinem Zeitpunkt gelungen, den Handel von seiner Rücknahmepflicht zu befreien. Bei Licht betrachtet wäre der Handel verpflichtet geblieben, selbst bei ordnungsgemäßer Lizensierung weiterhin restentleerte Verpackungen zurückzunehmen. Die Konsequenz ist in der Praxis von der Politik aber nicht gezogen worden. Auch nicht, nachdem der Entsorgungsnotstand als zentraler Rechtfertigungsgrund bereits abgewandt worden und als Ziel nur noch die Kreislaufwirtschaft verblieben war.

Das lange Leiden des Gelben Sacks

Die hochproblematische Rettung des Systems

Die Umweltministerin und spätere Kanzlerin hat sich dennoch auf den quasi toten Gaul gesetzt, um ihn zu reanimieren. Mit einer Novellierung der VerpackVO hat sie die prozentual festgelegte Verwertungspflicht drastisch reduziert und die Bezugsgröße „In-Verkehr gebrachte“ Menge durch die deutlich geringere „erfasste“ Menge ersetzt. Diese kumulierte Quotenherabsetzung hat sie mit Rückwirkung versehen, um die Angelegenheit wenigstens teilweise nachträglich vom Makel der Rechtswidrigkeit zu befreien. Eine Abrundung erfuhr der Vorgang durch die rechtliche Anerkennung der thermischen Behandlung auch der Wertstoffe in klassischen MVAs als Verwertung. Damit wurde die Sinnhaftigkeit der Getrennterfassung erstmals zumindest indirekt offiziell in Frage gestellt.

Die fortgesetzte Perspektivlosigkeit

Die nachfolgenden Novellierungen der VerpackVO sowie deren Ablösung durch ein Verpackungsgesetz (VerpackG) bewirkten im Wesentlichen eine deutlich verbesserte Organisation zur Durchsetzung der Lizensierung wie auch der Verwertungsziele für alle Bereiche der Verpackungsabfälle. Die Krise war damit aber keineswegs überwunden. Die Verwertungsziffern sind entgegen landläufiger Einschätzung kein Beleg für eine gelungene Kreislaufwirtschaft. Sie bedürfen der Ergänzung um den Aufwand, der in dem Zusammenhang erbracht werden muss.

Da denkt man zunächst an die Getrennterfassung mit einem Fahrzeugeinsatz der sich nahezu in der Größenordnung der Hausmüllabfuhr bewegt. Hinzu kommen die Abtrennung der Fehlwürfe und deren Entsorgung sowie die Aufbereitung der Materialien und die dadurch bedingten Verluste. Nicht zu vergessen die Organisation des Dualen Systems mit den regelmäßigen Ausschreibungen, der Abstimmung mit den Industrie- und Handelskammern sowie den Fachbehörden. Das alles verursacht nicht nur Kosten, sondern auch einen nicht unbeträchtlichen Verbrauch von Ressourcen. Genannt seien nur der Fuhrpark und die Treibstoffe der Einsammlungsfahrzeuge. Das alles macht eine aussagefähige Dokumentation höchst kompliziert und aufwändig. Sie muss jedoch wenigstens annäherungsweise erfolgen, wenn man eine Verwertung ökologisch realistisch bewerten und sicherstellen will, dass sie den Planeten in der Summe auch wirklich entlastet.

Die verhinderte zukunftsträchtige Alternative

Das Verfahren

Der hessische Mittelständler Hofmann hatte ein deutlich überlegenes Abfallmanagement entwickelt. Es unterzieht den unsortierten nassen Restmüll nach einer Vorzerkleinerung in geschlossenen Boxen mit gefilterter Abluft einer einwöchigen Kurzrotte. Die dabei entstehende Wärme bewirkt ohne Zugabe von Fremdenergie eine Trocknung auf etwa 15°. Durch den Entzug von etwa 270 kg Wasser und die dadurch ermöglichte mechanische Abscheidung von etwa 210 kg nicht brennbarer Anteile verbleiben im Regelfall etwa 520 kg lagerfähiger Ersatzbrennstoff. Der Heizwert liegt zwischen 15 und 18 MJ/kg, d.h. leicht über dem von getrockneter Braunkohle. Der CO2-Emissionsfaktor liegt bei 24g/kg, d.h. bei weniger als einem Viertel von dem von Braunkohle.

Die technischen Einsatzmöglichkeiten

Der Ersatzbrennstoff ließ sich problemlos weiterer Verwendung zuführen. Insbesondere in der Zementindustrie und als Substitut für Kohle in Heizkraftwerken. Das Sekundärrohstoffzentrum Schwarze Pumpe (SVZ) bediente sich sogar schon damals des Stabilats zur Herstellung von Methanol mit der Perspektive in Richtung Wasserstoff. Auch für die mechanisch abgeschiedenen nicht brennbaren Stoffe Eisen- und Nichteisenmetalle sowie Inertmaterial (Steine und Sand für die Bauwirtschaft, Glas farbsortiert usw.) standen Abnehmer bereit.

Ebenso problemlos hätte schon Hofmann die LVP-Abfälle mechanisch aussortieren und einer Verwertung zuführen können. Das hätte den Heizwert des Ersatzbrennstoffs entsprechend verringert und vermutlich veränderte Absatzstrategien verlangt. Aufgrund der mittlerweile durch das Duale System verfeinerten Sortiertechniken ist es inzwischen möglich, die Differenzierung voran zu treiben und nur die mit vertretbarem Aufwand stofflich verwertbaren Materialien aus dem gemeinsam erfassten Hausmüll auszuschleusen. Durch diesen Quantensprung der Abfallwirtschaft lassen sich sowohl die energetische als auch die stoffliche Verwertungsschiene je nach Bedarf optimal bedienen.

Damit hat Hofmann der LVP-Verwertung eine glänzende Zukunft eröffnet. In einem vom A.R.T. Trier unter der Leitung von Prof. Pretz von der RWTH Aachen 2010 durchgeführten Großversuch wurde dem Hausmüll die im Einzugsgebiet parallel eingesammelte Leichtfraktion hinzugefügt und das miteinander vermengte Material einer Stabilisierung unterzogen. Die nachfolgende Sortierung in der Stabilatanlage Rennerod (Westerwaldkreis) hat 97 % der Kunststoffe abgetrennt.

So wurde nicht nur die für die Verwertung verfügbare Menge dramatisch gesteigert. Gleichzeitig reduzierte sich mit dem Wegfall der Getrennterfassung der noch verbleibende Aufwand auf ein Minimum. Er stand einer ökologisch vertretbaren stofflichen Verwertung größeren Stils nicht mehr entgegen. Auch hat die Lagerfähigkeit des Ersatzbrennstoffs die kommunalen Entsorger aus der Not befreit, sich – sofern sie nicht selbst MVA-Betreiber waren – quasi als Bittsteller darum zu bemühen, ihre Abfälle just in time mit hohen Zuzahlungen los zu werden.

Doch damit nicht genug. Die Lagerfähigkeit ermöglichte es schon damals, nicht nur den jahreszeitlich unterschiedlichen Energiebedarf auszugleichen. Als wichtige Zutat zur Herstellung von Wasserstoff konnte der Ersatzbrennstoff auch zum Ausgleich der Wind- und Sonnenstromflauten herangezogen werden. Last not least: Der Politik hatte (und hat) Hofmann ein Instrument an die Hand gegeben, durch Anreizsysteme eine Steuerung zwischen den beiden genannten Zielen zu installieren. Das hier hervorgehobene Trockenstabilatverfahren steht natürlich auch für mittlerweile entwickelte alternative Trocknungsmethoden und Sortiertechniken auf der Basis von Digitalisierung und künstlicher Intelligenz.

Der Hoffnungsträger wird blockiert

Für die große Lösung hätte es einer Rechtsänderung bedurft. Die gesetzlich vorgeschriebene Getrennterfassung hätte aufgehoben werden müssen, um die gemeinsame Einsammlung mit dem Hausmüll zuzulassen. Und das gerade zu der Zeit, in der die Umweltministerin Anlauf genommen hatte, der überkommenen Praxis der Getrenntsammlung durch das DSD neuen Atem einzuhauchen. Damit blieb Hofmann zunächst der Weg versperrt, die Stärken seines Konzeptes voll auszuspielen.

Dennoch erreichte er in Kooperation mit einem kapitalstarken regionalen Energieversorger als Partner einen überraschend schnellen Markteintritt in Deutschland und mit Verzögerung auch im europäischen Ausland. Die gloriose Zukunftsperspektive fand jedoch für ihn und den deutschen Markt bald ein jähes Ende. Ein großer Energieversorger, der selbst klassische Abfallverbrennungsanlagen betrieb, erlangte über Aktienkäufe die Mehrheit beim neuen Partner und dieser zog sich aus der Kooperation mit Hofmann zurück. Die bahnbrechende Innovation fand damit ein abruptes Ende. Der Mittelständler sah sich in der Not, zur Abwendung einer Insolvenz seine Patente zu verkaufen. Die neuen Patentinhaber verlegten ihre Aktivitäten notgedrungen ins Ausland. Insbesondere nach Asien. Vor allem In allem in China werden riesig dimensionierte Anlagen von unvorstellbarer Größenordnung betrieben. Dort stehen die drei weltweit größten Anlagen.

Der Bundesumweltminister, der sich 10 Jahre später von den Repräsentanten des A.R.T. Trier die Ergebnisse persönlich vorstellen ließ, zeigte keine Neigung, dem ökologischen Fortschritt endlich eine Chance zu geben. Das Hauptargument bestand in dem Verweis auf die qualitative Beeinträchtigung der Wertstoffe durch die anfängliche Vermengung mit dem Hausmüll. Ein Problem, das sich auch der Getrenntsammlung mit ihren Fehlwürfen stellte und dort eine Lösung gefunden hatte.

Der Hauptgrund dürfte darin bestanden haben, dass die Kanzlerin seinerzeit als Umweltministerin die Fortsetzung einer zwingend vorgeschriebenen Getrenntsammlung auf Biegen und Brechen erzwungen hatte und nicht in der Lage war, über einen alten Schatten zu springen. Auch darf man nicht den Einfluss auf die Politik und deren Administrationen bis hin zu den NGOs ignorieren, über den das DSD verfügte. Das Abfallmanagement hatte da trotz seiner beträchtlichen Kostenvorteile sowie seiner flexiblen Antworten auf die verschiedenen Problemkonstellationen in seinem Heimatland keine Chance.

Die Integration des Abfalls in das alltägliche Wirtschaftsleben

Abfall als Energiequelle

Das moderne Leben produziert mit den Abfällen einen sich kontinuierlich erneuernden Quell werthaltiger Materialien. Ihn zu reduzieren zählt zwar zu den Hauptzielen moderner Abfallpolitik. Das kann aber nur schrittweise erfolgen und beim heutigen Kenntnisstand nie bei null enden. Deswegen wäre es wichtig, den Abfall nicht als Phänomen zu betrachten, dessen sich die Gesellschaft möglichst diskret und kostengünstig zu entledigen trachtet. Vielmehr gilt es, ihn in Anpassung an die sich verändernden politischen Konstellationen jeweils einer sinnvollen Nutzung zuzuführen. Der politische Bedeutungszuwachs sowohl des Klimaschutzes als auch der neuen sicherheitspolitischen Konstellationen erzwingen geradezu eine Zusammenführung der zwei haushaltsnahen Erfassungssysteme für Hausmüll und LVP mit dem weitgehenden Wegfall des oben beschriebenen Aufwandes.

Und nebenbei bemerkt: Von den 85 Millionen Einwohnern Deutschlands bedienen sich knapp 60 Millionen (70%) des Gelben Sacks. Wenn man unterstellt, dass jeder Zweite dafür wöchentlich 12 Minuten aufwendet, so ergibt das auf Basis des aktuellen Mindestlohns einen Betrag von jährlich gut 3,7 Milliarden € (s. dazu Baum, Müll und Abfall 2018, S. 367). Das ist zwar grob geschätzt, dürfte aber die Größenordnung treffen. Mit anderen Worten: Der Staat verlangt von seinen Bürgern ohne Not, durch unentgeltliche Dienstleistungen einen von ihm geschaffenen künstlichen Markt zu bedienen und den wiederum über einen Obolus beim Kauf verpackter Waren zu finanzieren.

Die energiewirtschaftliche Größenordnung

Bei einem Gesamtaufkommen von knapp 15 Millionen Tonnen Hausmüll und hausmüllähnlicher Abfälle lassen sich mehr als 7 Mio. Tonnen Trockenstabilat gewinnen und in dieser Größenordnung den Einsatz von Braunkohle zur Energiegewinnung reduzieren. Sowohl die Menge als vor allem auch der Heizwert lassen sich durch die Hinzunahme der 2,7 Mio. Tonnen LVP (abzüglich Eisen- und Nichteisenmetallen) mit einem Heizwert von 40 MJ/kg noch einmal dramatisch steigern. Hervorgehoben sei die weit überproportionale Reduktion der CO2-Freisetzung im Vergleich zum Einsatz von Braunkohle. Alternativ ließe sich auch die Abhängigkeit von russischem Gas bzw. russischem Öl auf diesem Weg nennenswert verringern. Insofern müsste die Politik die gebotenen Zielfestlegungen treffen.

Die vorübergehende Hinwendung zur energetischen Verwertung

Das Oeko-Institut hat in einer groß angelegten Untersuchung im Auftrag des DSD festgestellt, dass die stoffliche Verwertung der Verpackungsabfälle der energetischen ökologisch deutlich überlegen sei und der Vorteil noch gesteigert werden könne. Dieses Ergebnis der Untersuchung wird in dem vorgenannten Text permanent wiederholt und an keiner Stelle erwähnt, ob und in welchem Umfang der Beurteilung eine Einbeziehung des gesamten Aufwandes zugrunde liegt. Das kann hier dahinstehen. Aktuell gibt es keinen Zweifel an der Notwendigkeit, alle ohnehin anfallenden Abfälle möglichst effektiv energetisch zu nutzen, um die klima- und sicherheitsbedingt bedrohliche Lage so schnell und soweit wie irgend möglich in den Griff zu bekommen. Das verlangt aktuell eine Ausschöpfung aller dafür verfügbaren energetischen Möglichkeiten, auch der weniger klimafreundlichen Verfahren.

Nach dem Abklingen der Krise muss die Politik entscheiden, in welchem Umfang der Ersatzbrennstoff Trockenstabilat weiterhin eingesetzt werden soll, den Einsatz von Braunkohle zu verringern und in welchem Umfang ihm zum Zwecke der stofflichen Verwertung brennbare Anteile entzogen werden sollen. Dabei müsste der von der einen bzw. anderen Variante im Vorfeld ausgelöste Aufwand in die Entscheidung einfließen.

Die praktische Umsetzung

Die Umstellung

Eine sich auf die Abwendung eines Entsorgungsnotstandes beschränkende Rechtsregel hätte sich nach erfolgreicher Lösung des Problems relativ einfach aus der Welt schaffen lassen. Das Prinzip der Produzentenhaftung hat jedoch tiefe Spuren hinterlassen, die die Rückabwicklung heftig erschweren.

Es wäre unerlässlich, das DSD und die als Stiftung organisierte ZSVR mit allen ihren bisherigen Funktionen zunächst einmal vollumfänglich fortzuführen. Das hat wenigstens den Charme, eines Fortbestehens der mühselig erstrittenen Organisation mit seinem Datenschatz und dem Erfahrungshorizont seiner Akteure im Umgang damit. Die ZVSR wäre wohl wie keine andere Institution in der Lage, den schwierigen Umstellungsprozess vernünftig zu organisieren. Und vor allem auch die Regelung der damit verbundenen Finanzierungsfragen.

Die zwei bzw. drei Deutschland verbliebenen Betreiber von Trockenstabilatanlagen könnten – ggfls. nach Vergrößerung ihrer Betriebe – als Vorreiter gemeinsam mit der ZSVR die Umstellung erproben und ihre Erfahrungen beisteuern. Dem könnten sich dann die entsorgungspflichtigen Körperschaften anschließen, in denen die LVP-Materialien nicht über Gelbe Säcke bzw. Tonnen erfasst werden, sondern über Wertstoffhöfe.

Die schrittweise Rekommunalisierung

Die Umstellung auf Trockenstabilat oder vergleichbar kann nicht von jetzt auf gleich erfolgen. Auch nicht zu einem bestimmten rechtlich vorgegebenen Zeitpunkt. Die neuen Aufgabenträger benötigen unterschiedlich lange Zeiten für die Umrüstung ihrer Anlagen. Sie braucht Jahre, auch wenn die Ampelregierung die angekündigte generelle Verkürzung der Genehmigungszeiten zügig durchsetzen sollte. Da bietet es sich an, die inzwischen zugelassene Erstreckung der LVP-Erfassung auf Nichtverpackungen gegen Zuzahlung durch den kommunalen Entsorgungsträger zu stoppen. Soweit sie bereits praktiziert wird, bereitet das zwar keine sonderlichen Probleme. Die Rückabwicklung bedeutet aber ebenso wie der aktuell laufende Austausch der Gelben Säcke gegen die Gelbe Tonne vermeidbaren Mehraufwand.

Die Umstellung kann nur schrittweise und in dem Tempo erfolgen, in dem die einzelnen kommunalen Anlagen auf Trockenstabilat oder vergleichbar umgerüstet werden und ihre Arbeit aufnehmen. Sie kann erst mit Inbetriebnahme der bundesweit letzten Stabilatanlage vollständig abgeschlossen werden.

Eine Zwischenlösung

Die hier angeregte Rekommunalisierung hätte zumindest in der Übergangsphase zur Folge, dass die entsorgungspflichtigen Körperschaften für ihren Beritt die Rolle des jeweiligen Systembetreibers übernehmen, sobald sie die Umstellung auf die optimierte Hausmüllbehandlung vollzogen haben.

Mit dem Aufgabenübergang müssten dann auch die Zahlungsansprüche in etwa der Höhe übergehen, in der sie den abgelösten Systembetreibern gegenüber dem DSD zugestanden hätten. Man kann sich das bildhaft so vorstellen, dass damit die Bürger der jeweiligen Kommune auf diese Weise das Geld zurückerhalten, mit dem sie weiterhin das DSD mit dem Kauf verpackter Ware finanzieren müssen, obwohl sie die Miterfassung der Wertstoffe bereits mit der Hausmüllgebühr abgelten. Die Finanzierung über den Ladenpreis lässt sich ja nicht splitten und muss deshalb beibehalten werden, bis die letzte Kommune die Umstellung abgeschlossen hat.

Der Umstellungsaufwand bedeutet eine Riesenherausforderung. Die erforderlichen Investitionen dürfen nicht unterschätzt werden. Auch finanziell. Es wären Konstellationen vorstellbar, dass sich Kommunen zu Gemeinschaftsprojekten zusammenfinden. Auch wäre denkbar, dass sich Systembetreiber einbringen. Die Kommunen könnten zwar die Miterfassung mit deutlich geringerem Aufwand bewerkstelligen als die Systembetreiber die Getrenntsammlung. Sie hätten auch die Chance, den Ersatzbrennstoff mit deutlich geringerer Zuzahlung loszuwerden als zuvor ihren Haus- und hausmüllähnlichen Gewerbemüll. Dessen Entsorgung wird sich im Übrigen in absehbarer Zeit noch deutlich verteuern, weil die MVA demnächst ebenso zur CO2-Abgabe herangezogen werden wie bisher schon die Zementindustrie usw. und damit der von ihr eingesetzte Ersatzbrennstoff.

Altglas und Altpapier einbeziehen

Nach alledem bietet sich an, die übrigen Teile der Verpackungsabfälle ebenfalls zu rekommunalisieren und den Übergang mit dem der Zuständigkeit der Kompetenz für die LVP-Entsorgung zu verknüpfen. Das würde die Chance eröffnen, das Nebeneinander der unterschiedlichen Stoffströme sinnvoll zu organisieren und den nicht unbeträchtlichen Abstimmungsbedarf der Kommunen mit den Systembetreibern aufzuheben. Wenn der Gesetzgeber zuvor die Pfandpflicht auf Wein- und Sektflaschen erstrecken würde, dürfte es Sinn machen, die Altglasentsorgung in die Einsammlung des Hausmülls einzubeziehen und die Dekarbonisierung weiter voranzutreiben. Die Kommunen bekämen mehr Spielräume, auf das durch den Versandhandel verursachte Überhandnehmen der Kartonagen passende Lösungen zu entwickeln, so z.B. im Zusammenhang mit einem dringenden Verbot der kostenlosen Rücksendung. Mit der Konzentration der Verpackungsentsorgung würde sich schließlich anbieten, dass der Gesetzgeber das Grundgerüst des überkommenen Experimentierfeldes für den Ausbau der Kreislaufwirtshaft komplett modifiziert fortführt. Die Zentrale Stelle stünde nicht nur übergangsweise für Kontinuität; sie könnte langfristig die Abfallbürokratie in dem komplizierten Umstellungsprozess sachkundig entlasten und nachhaltig zur Entwicklung einer zukunftsorientierten Kreislaufwirtschaft beitragen. Die Bundesregierung müsste darüber nachdenken, ob sie das Projekt nicht sinnvollerweise zur Aufbau- und Resilienz Fazilität der EU anmeldet.

Verfassungsrechtliche Bewertung der Korrekturen

Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz

Deponieschonung

Die Idee, mittels der VerpackVO wenigstens Teile des Abfallstroms zur Abwendung eines Entsorgungsnotstandes an den Deponien und Verbrennungsanlagen vorbei zu lenken, war ursprünglich schlicht alternativlos. Ihr war die Sinnhaftigkeit „auf die Stirn geschrieben“. Das galt auch für die Getrennterfassung der dafür ins Visier gefassten Materialien. Sie war nach damaligem Entwicklungsstand der Abfallwirtschaft zwingende Voraussetzung für eine Umlenkung des Teilstroms mit nachfolgender ökologisch vertretbarer Entsorgung außerhalb von Deponien und klassischer Müllverbrennung. Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz entfiel auch nicht dadurch, dass die damit verbundenen Kosten faktisch der Bevölkerung über den Endverkaufspreis der verpackten Waren auferlegt wurden. Hier gilt das Gleiche wie für andere Auflagen, die seitens der Wirtschaft im Allgemeininteresse erfüllt werden müssen und dann in den Preis von Dienstleistungen und Waren eingehen.

Verknüpfung mit der Produktverantwortung

Die Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz entfiel auch nicht durch die organisatorische Verknüpfung der Aktivität mit dem Ziel, in einem Teilbereich des Wirtschaftslebens beispielhaft eine Produktverantwortung zu verankern. Dies bewirkte weder eine Kostenerhöhung noch verschärfte Anforderungen an die Mitwirkung der Bevölkerung.

Das stellte sich im Laufe der Zeit jedoch nach Überwindung der Gefahr des drohenden Entsorgungsnotstandes anders dar. Die ursprüngliche Voraussetzung für eine getrennte Sammlung war entfallen und der Handel nicht der richtige Ansprechpartner für die Produzentenhaftung. Er war nicht Produzent und verfügte nur über indirekte Möglichkeiten der Einflussnahme auf die Produktion (siehe oben). Entsprechend gering waren die positiven Effekte.

Der Eingriff ins Wirtschaftsgeschehen

Die Bedenken verstärkten sich noch infolge der Entwicklung eines überlegenen und teilweise konkurrierenden privatrechtlich entwickelten Verfahrens. Sie verschaffte dem Vorgang eine neue verfassungsrechtliche Qualität. Insoweit wird auf die Ausführungen oben verwiesen. Das Recht des Staates, Wirtschaftsabläufe zu regulieren, unterliegt dem Gebot des geringsten Eingriffs. D.h., bürgerliche Freiheiten dürfen nur soweit eingeschränkt werden, wie das zur Durchsetzung eines bestimmten Ziels notwendig ist. Das aber wird vor dem Hintergrund der eindeutigen Vorteilhaftigkeit des Trockenstabilatverfahrens offensichtlich nicht eingehalten.

Damit entfiel die verfassungsrechtliche Legitimation für die Aufrechterhaltung des Getrennthaltungsgebots. Folglich war schon die getrenntsammlungsbasierte VerpackVO mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren. Den zeitlichen Einschnitt bildet die oben beschriebene Novellierung der VerpackVO aus dem Jahr 1998.

Zwar ist mit der Novellierung des Kreislaufwirtschaftsgesetzes im Jahr 2015 die Getrennthaltung verwertbarer Abfälle zur gesetzlichen Verpflichtung auch für Verpackungsabfälle erhoben worden. Die Nichteinhaltung kann danach unter bestimmten Voraussetzungen geahndet werden. Die Verfassungskonformität hat sich auf diesem Weg nicht wiederherstellen lassen. Der Sachverhalt der übermäßigen Inanspruchnahme ließ sich nicht durch eine einfache rechtliche Regelung aus der Welt schaffen. Die dargelegte Verfassungswidrigkeit blieb und bleibt davon unberührt.

Beeinträchtigung individueller Rechte

Auch unter diesem Aspekt ist die Verfassungskonformität aus den dargelegten Gründen nicht gegeben.

Vereinbarkeit mit dem Europarecht

Die im Rahmen des EU-Legislativpakets zur Kreislaufwirtschaft novellierte Abfall-Rahmen-Richtlinie verschärfte zwar noch die Verpflichtung der einzelnen Mitgliedstaaten der EU, die Getrennterfassung der in den Haushalten anfallenden Abfälle sicherzustellen. Dieses Gebot, das die LVP-Fraktion einschließt, wird aber durch das hier propagierte Vorgehen nicht verletzt. Vielmehr wird durch die Zusammenführung der parallelen Erfassungssysteme mit nachfolgender Trocknung die Menge der verwertbaren Materialien durch mechanische Sortierung gesteigert. Damit wird exakt das realisiert, was die Novellierung anstrebt. Umgekehrt wird also ein Schuh daraus. Die VerpackVO aus dem Jahr 1991 ist ihrer Intention auf Basis getrennter Sammlung nicht gerecht geworden. Ihre ressourcenpolitische Zielsetzung hat sie bezüglich der Entsorgung von LVP-Abfällen trotz mittlerweile 30jähriger kontinuierlicher Optimierungsbemühungen weit verfehlt. In der konkreten Konstellation bewirkt die Aufrechterhaltung der Getrenntsammlung das ressourcen- und klimapolitische Gegenteil dessen, was mit der EU-Abfall-Rahmen-Richtlinie durch Getrenntsammlung angestrebt wird.

Erstreckung auf Europa

Schließlich darf man in dem Kontext nicht vergessen, dass Deutschland starken Einfluss auf die Entwicklung der europäischen Abfallwirtschaft genommen und maßgeblich zu verantworten hat, dass das europäische Abfallrecht in seine Richtung getrimmt worden ist. Die einzelnen Mitgliedsstaaten sind den zwingenden Regelungen bislang nur teilweise gefolgt. Deutschland wäre aufgrund seines Vorverhaltens verpflichtet, sich mit aller Kraft für eine Kehrtwende in Richtung gemeinsamer Erfassung mit nachfolgender Trocknung und effizienter Sortierung auch auf europäischer Ebene einzusetzen. Angesichts des Marktvolumens, um das es hier geht, wäre das kein nur belangloser Beitrag zur energie- und ressourcenpolitischen Fortentwicklung der Abfallwirtschaft. Es wäre vielmehr ein bedeutender Schritt zur Beschleunigung des Ausstiegs aller Mitgliedsstaaten der EU aus der vielfältigen Energieabhängigkeit und auf dem Weg hin zu nachhaltiger klimaneutraler Ressourcenwirtschaft.

Konsequenzen aus der fehlgesteuerten dokumenta 15

Die documenta fifteen war von Anfang an vom Problem des Antisemitismus überschattet. Sie hat dadurch in den Medien eine extreme Politisierung erfahren, die den eigentlichen Zweck der Veranstaltung und vor allem das faszinierende Konzept medial sehr stark in den in den Hintergrund gedrängt hat. Entsprechend massive Kritik musste die Veranstalterin, die Dokumenta und Museum Fridericianum gGmbH (gGmbH) einstecken. Die schrille Begleitmusik produzierte Forderungen nach einem Rücktritt vermeintlich verantwortlicher Personen bis hin zur vorzeitigen Beendigung der Ausstellung.

Claudia Roth stellte als Bundeskulturstaatsministerin in Aussicht, künftige Förderungen von stärkeren Einflussrechten des Bundes abhängig zu machen. Ihr Parteifreund Volker Beck, seines Zeichens Präsident der Deutsch-Israelischen Gesellschaft brachte sogar die Überlegung ins Spiel, die renommierte Kunstausstellung in eine andere Stadt zu verlegen.

Für den Zentralrat der Juden war das alles viel zu kurz gesprungen. Im Vorfeld einer Plenarsitzung hat der Kulturausschuss des Deutschen Bundestages die dokumenta 15 thematisiert. Dort meinte der Geschäftsführer des Zentralrats nach heftiger Kritik an der gGmbH und deren Repräsentanten, über die Kasseler Schau müsse man gar nicht mehr diskutieren. Er sei bei diversen Krisengesprächen mit Claudia Roth dabei gewesen und habe sich nicht ernst genommen gefühlt. Der gesamte deutsche Kulturbetrieb sei das Problem. Das Urteil dürfte sich nicht zuletzt auf den Umgang Deutschlands mit der Kampagne Boykott, Divestment and Sanctions (BDS) stützen. Denn ihr ist es gelungen, ihr Hauptziel zu 100 % zu erreichen. Israelische Kunst ist auf der dokumenta 15 nicht gezeigt worden.

Die BDS-Kampagne

Organisation und Arbeitsweise

Die Kampagne agiert weltweit nur als lockerer Zusammenschluss, hat aber dessen ungeachtet weltweit außerordentlichen Anklang. Schon der Name erinnert an das Nazi-Motto „Kauft nicht bei Juden“. Es zielt darauf ab, den Judenstaat international zu isolieren und in seiner Existenz zu delegitimieren. Die Konzentration von gleich drei Schädigungsformen lässt keinen Zweifel an der beabsichtigten Auslöschung des Staates Israel. Führende Vertreter fordern ganz offen, den demokratischen Brückenkopf zu vernichten. Neuere Begründungen tendieren dahin, den Judenstaat als Apartheitsstaat aus der europäischen Kolonialgeschichte zu erklären und damit seine Existenzberechtigung zu bestreiten. Für Deutsche aus der Kultur- und Wissenschaftsszene ein offensichtlich attraktives Angebot, sich aus der Verantwortung für die nationalsozialistische Vergangenheit ihrer Vorfahren zu stehlen.

Einstufung durch den Bundestag

Mit gutem Grund wird die BDS-Kampagne vom Antisemitismusbeauftragten und vielen anderen Experten sowie einer Reihe von Regierungen und Parlamenten als antisemitisch eingestuft. Der Bundestag hat sich damit Zeit gelassen, ist aber am Ende 2019 dann doch diesem Trend gefolgt. In 2019 hat er „aus seiner historischen Verpflichtung heraus“ den Beschluss gefasst, der „BDS-Bewegung entschlossen entgegentreten – Antisemitismus bekämpfen“. Er hat die Bundesregierung mittels einer Resolution ohne Gesetzeskraft aufgefordert, keine Projekte finanziell zu fördern, die zum Boykott Israels aufrufen oder die BDS-Bewegung anderweitig aktiv unterstützen.

Selbst dieser extrem schwachen Version vermochte Claudia Roth als damalige Vizepräsidentin des Bundestages nicht zuzustimmen und blieb mit Teilen der Fraktion der Grünen der Abstimmung fern. Auch ihre Amtsvorgängerin Monika Grütters hat den Beschluss nicht sonderlich ernst genommen. So hat sie zum Beispiel mit Bonaventur Ndikung einen dezidierten Unterstützer der Kampagne zum Intendanten des höchst angesehenen Hauses der Kulturen in Berlin berufen.

Die Reaktion des linken Antisemitismus

32 Repräsentanten überwiegend renommierter bundesfinanzierter Wissenschafts- und Kultureinrichtungen haben dem linken Antisemitismus unter der Bezeichnung „Initiative 5.3 GG Weltoffenheit“ als dritte Säule neben der politisch rechten und der islamischen Version Gesicht und Namen gegeben. Sie schöpfen ihre Legitimation aus dem Vorwurf, der Bundestag verletze mit der Resolution das in Artikel 5.3 GG des Grundgesetzes garantierte Recht auf Meinungsfreiheit. Und das, obwohl der Beschluss mangels rechtlicher Außenwirkung die BDS-Bewegung nicht hindert, ihre inkriminierten Zielsetzungen im In- und Ausland wie zuvor zu verfolgen. Nur kann sie nicht mehr auf öffentliche finanzielle oder anderweitige Unterstützung hoffen. Einen generellen Anspruch auf solche Förderung aber gewährt Artikel 5 GG ohnehin nicht. Von einer Grundgesetzverletzung kann also nicht ernsthaft die Rede sein. Weder die Kanzlerin noch der Innenminister noch die Kulturstaatsministerin haben es für nötig befunden, dem Treiben ein Ende zu setzen.

Weichenstellende Entscheidungen

Die Findungskommission

Die gGmbH (gGmbH) als Veranstalterin der Ausstellung hat im Jahr 2018 eine Findungskommission begründet und beauftragt, Vorschläge für ein Ausstellungskonzept zu erarbeiten und Personen zu benennen, die dazu die passenden Kunstwerke ausfindig machen können. Sie hat mit dieser Aufgabe acht international angesehene Experten betraut, von denen fünf mit der BDS-Kampagne in Verbindung standen. Dies geschah im Einvernehmen mit dem Hessischen Ministerium für Wissenschaft und Kunst (HMWK) und der Bundeskkulturstiftung mit der Staatsministerin (BKS) an der Spitze. Das Trio hat also damit den Zug gemeinschaftlich auf das Gleis gesetzt, das schließlich im Desaster endete. Leider muss hier offen bleiben, wer sich dafür besonders stark gemacht hat und die Hauptverantwortung trägt.

Umsetzung des Konzepts und die Auswahl der passenden Objekte

Die Geschäftsleitung der gGmbH hat sich auf Vorschlag der Findungskommission entschieden, die künstlerische Leitung der zehnköpfigen Kuratoren Gruppe Ruangrupa zu übertragen. Die wiederum hat die ihr übertragene Kompetenz teilweise an weitere Kollektive delegiert. Die breite Streuung der Verantwortlichkeit hat die Kooperation mit der künstlerischen Leitung dramatisch erschwert und zügige Entscheidungen in konflikthaften Situationen schlicht ausgeschlossen. Das hat die Kooperation zwischen der geschäftlichen und der künstlerischen Leitung dramatisch erschwert.

Kein Ausschluss antisemitischer Exponate

Eine erträgliche Zusammenarbeit in dem entscheidenden Punkt hätte sich aber dennoch durch einen vertraglichen Ausschluss antisemitischer Exponate herbeiführen lassen. Mit der Findungsgruppe wäre so etwas vermutlich kaum realisierbar gewesen. Dafür war die Position der einzelnen Mitglieder in der Szene zu stark. Die gGmbH hätte jedoch noch eine Vereinbarung mit Ruangrupa treffen können, die antisemitische Exponate von der Ausstellung ausschließt. Sie hätte auch ausdrücklich klarstellen können, dass israelische Kunst nicht boykottiert werden darf.

Das hätte vorsorgliche Kontrollen ohne Öffentlichkeitsbeteiligung ermöglicht. Das wäre kein unzulässiger Eingriff in die Kunstfreiheit gewesen. Einem Aussteller steht es frei, zu entscheiden und vertraglich zu regeln, welcher Art Kunst er präsentieren will. Das Problem des Eingriffs in die grundrechtlich geschützte Freiheit der Kunst stellt sich erst bei einem Verzicht auf eine vorhergehende vertragliche Absprache. Entsprechende Bemühungen hat es offensichtlich seitens der gGmbH ebensowenig gegeben wie bei der Zusammenstellung der Findungskommission. Ruangrupa hätte sich dem jedoch kaum verschließen können. Für die in der Kunstwelt nahezu unbekannte Gruppe war die Beauftragung das große Los. Sie hätte dafür alles gegeben.

Der Aufsichtsrat hat jedoch offensichtlich bewusst darauf verzichtet. Hatte er doch zuvor den Medien entnehmen können, wie die BDS-Kampagne andernorts eingeschätzt wurde. So hat beispielsweise der nordrhein-westfälische Ministerpräsident in Abstimmung mit dem Antisemitismusbeauftragten seine Teilnahme an der Eröffnung der Ruhr-Trienale mit dem Hinweis darauf abgesagt, dass eine Song-Gruppe aus dem Umfeld der Kampagne auftreten sollte.

Die gGmbH in der Falle

Verzicht auf eine vertragliche Regulierung

Dessen ungeachtet hat sich die gGmbH in eine Falle begeben. Der Ausschluss eines einzelnen als antisemitisch empfundenen Exponats durch die Geschäftsleitung bedurfte aufgrund der Vertragslage als Eingriff in die grundgesetzlich geschützte Kunstfreiheit jeweils einer besonderen Rechtfertigung. Ihr oblag die Beweislast in einem Genre, in dem Meinungen eine bedeutsame Rolle spielen und Gerichtsverfahren sich im Regelfall mit den üblichen unerfreulichen Begleiterscheinungen in die Länge ziehen und konkret auch gezogen haben. Die gGmbH hatte sich also eines elementaren Anteils ihres denkbaren Einflusses auf die künstlerische Leitung begeben Der Aufsichtsrat hat die Geschäftsleitung vor mehr oder weniger unlösbare Aufgaben gestellt. Die Ruangrupa war sich dessen durchaus bewusst und hat bereits im Vorfeld des ersten Eklats neben dieser Karte auch die des in diesem Zusammenhang in Deutschland nicht ungefährlichen Rassismusverdachts gespielt.

Der Bock als Gärtner

Damit nicht genug: Die gGmbH hat der Findungsgruppe zu allem Überfluss auch noch die Aufgabe eines Beirats zur fachlichen Beratung der Geschäftsleitung übertragen. Sie hat dadurch der Geschäftsleitung bezüglich der künstlerischen Leitung eine weitere Fessel angelegt, d.h. den Bock zum Gärtner gemacht. Die Entfernung eines als antisemitistisch identifizierten Exponats durch die Geschäftsleitung bedurfte der Abstimmung mit dem Beirat, der in einem konkreten Fall dem Ansinnen der geschäftlichen Leitung nicht nur widersprach. Er veröffentliche als Begründung, dass es sich um einen Versuch handele, den Begriff des Antisemitismus als Instrument zur Abwehr von Israelkritik zu missbrauchen. In der Stimmungslage trug also jeder Versuch, ein antisemitisches Kunstwerk aus dem Verkehr zu ziehen, nicht unwesentlich zu den negativen Aspekten des Gesamteindrucks der Ausstellung bei. Die künstlerische Leitung hat das mit Unterstützung des Beirats in Kauf genommen. Es war schließlich auch ihr Projekt, das durch die Begleitumstände der Kontroversen Schaden genommen hat. Es war ihr offensichtlich wichtiger, bei der BDS-Bewegung Punkte gut zu machen.

Der Interimsgeschäftsführer hat die einzige ihm in dem Zusammenhang verbliebene Chance zu nutzen versucht. Er hat eine Broschüre mit antisemitischen Zeichnungen kurzerhand durch die Staatsanwaltschaft auf Strafbarkeit untersuchen lassen. Im Falle eines positiven Votums hätte er sie eigenmächtig ausschließen können, was jedoch im konkreten Fall justizseitig keine Zustimmung gefunden hat. Dadurch war er am Ende wieder so arm dran wie seine Vorgängerin.

Auswirkung auf die Documenta 15

Das alles wäre Schnee von gestern, wenn die Bundesregierung es nicht versäumt hätte, nach Verabschiedung der Resolution durch den Bundestag auf eine Korrektur der uneingeschränkten künstlerischen Leitung für Ruangrupa hinzuwirken. 2019 hätte sich noch der Druck aufbauen lassen, die Ausstellung ggfls. zu verschieben oder neu zu organisieren. Aber nicht nur, dass es der auslaufenden Regierung an dem nötigen Mut gefehlt hat, der von der Resolution postulierten Erwartungshaltung gerecht zu werden. Die Ampelkoalition hielt den alten Kurs bei, indem sie Frau Roth zur KMK erkoren und die Bestellung von Herrn Andreas Görgen zum Amtsleiter zugelassen hat. Herr Görgen hat die Initiative Art. 3.5 GG Weltoffenheit seinerzeit beraten. Jedenfalls hat sich die Initiative dafür öffentlich bedankt.

So kam es denn für Insider nicht überraschend, dass Frau Roth angesichts der sich gerüchteweise abzeichnenden Antisemitismusproblematik erklärt hat, sie beabsichtige nicht, die Rolle der Kulturpolizistin zu übernehmen. Immerhin ging es um die Korrektur eines von ihrer Amtsvorgängerin mitgetragenen Fehlverhaltens. So hielt sie es auch für angemessen, den Rücktritt der Geschäftsführerin der gGmbH zu fordern, der es nicht gelingen wollte (und konnte), einzelne Exponate auszusondern.

Die kulturpolizeiliche Verpflichtung

Die Bundeskulturstaatsministerin und die hessische Ministerin für Wissenschaft und Kunst haben der Documenta-Leitung empfohlen, externe Expertise einzuholen und zur Unterstützung der künstlerischen Leitung und der gGmbH ein fünfköpfiges Berater-Team einzusetzen. Aufgabe: Umfassende Unterstützung bei der Planung und Durchführung von Foren im Zusammenhang mit der offenkundig gewordenen BDS-Problematik.

Die Koordination habe – so die Generaldirektorin Dr. Schorman – auf Empfehlung u.a. des BKM und in Abstimmung mit Ruangrupa Frau Dische-Becker übernommen. Eine Journalistin, die sich sehr stark in der Initiative 3.5. GG Weltoffenheit engagiert hatte. Sie habe auch die übrige Zusammensetzung des Teams organisiert und einen Mitarbeiter aus dem Haus der Kulturen unter dem Aufsichtsratsvorsitz von Frau Roth. Damit war die Aufgabe der Kulturpolizei zwar rechtlich bei der gGmbH verblieben, aber faktisch in aller Unauffälligkeit von Frau Roth gemanagt. Frau Dische-Becker bestreitet gegenüber der Jüdischen Allgemeinen, von der BKM vorgeschlagen worden zu sein, erklärt aber auch nicht, wie sich das Team wirklich konstituiert haben soll. Die Süddeutsche Zeitung berichtet in dem Zusammenhang von einem ihr vorliegenden Mitschnitt einer von Frau Dische-Becker geleiteten digitalen Seminarveranstaltung zur Schulung von Kuratoren. Danach hat Frau Dische-Becker eher vermittelt, wie man Antisemitismusvorwürfe „beiseite räumen könne“.

Das Scheitern des fünfköpfigen Teams

Die künstlerische Leitung hat mit dem Team eine dreistufige Reihe von Foren unter dem Titel „We need to talk“ vorbereitet, mit der sie vor allem ihr multiperspektivisches Vorgehen erläutern wollte. Sie stieß dabei im Rahmen einer vorhergehenden Digitalkonferenz auf heftigen Widerstand des Zentralrats der Juden, der die Problematik des Antisemitismus nicht ausreichend gewürdigt sah. Er zog am Ende in einem Brief an die KMK seine Mitwirkung zurück. Die Staffel wurde daraufhin zunächst ausgesetzt und am Ende nicht mehr ausgeführt.

Wie könnte es weitergehen?

Die gGmbH hat gemeinsam mit dem Hessischen Ministerium für Kultur und Wissenschaft eine grundlegende Analyse des Ausstellungsgeschehens in Auftrag gegeben, u.a.um daraus schon im Vorfeld der nächsten Dokumenta die richtigen Konsequenzen zu ziehen. An der Grunderkenntnis dürfte das nichts ändern. Der Bund, das Land und die Stadt Kassel haben gewusst bzw. wissen müssen, dass sie mit der einschränkungslosen Verpflichtung einer mehrheitlich BDS-verbundenen Findungsgruppe eine kränkende Zurücksetzung israelischer Kunst provozieren würden. Die gGmbH mit den Gesellschaftern Stadt und Land hat sich unter Führung des Oberbürgermeisters der Möglichkeit begeben, die zu erwartende Präsentation einzelner antisemitischer Exponate zu verhindern.

Da bietet es sich an, dass die drei Parteien eine Ausstellung israelischer Kunst organisieren. Und das unter dem Titel dokumenta fifteen.2, um aller Welt zu demonstrieren, dass Deutschland entschieden ist, sich wenigstens künftig der BDS-Kampagne entschlossen entgegenzustellen. Die Stadt Kassel könnte damit ihrer israelischen Partnerstadt Ramat Gan gegenüber eindrucksvoll zum Ausdruck bringen, dass ihr der geschehene Affront aufrichtig leid tut. Eine solche Ausstellung wäre auch der ideale Ort für eine ausführliche Präsentation der in Auftrag gegebenen Analyse des Geschehensablaufs.

Dem Bundeskanzler sollte angeboten werden, dass er nach der unglücklichen Absage seiner Teilnahme an der Eröffnung der documenta fifteen der Nachfolgeveranstaltung die Ehre gibt. Das wäre für ihn die ideale Gelegenheit, eine Zeitenwende auch im Verhältnis zum Judenstaat anzukündigen. Er könnte das dadurch unterstreichen, dass er den im Innenministerium versteckten Antisemitismusbeauftragten vor seinem Auftritt ins Kanzleramt holt. Der Experte müsste beauftragt werden, mit der deutschen Kulturelite ein Konzept zu entwickeln, das über wohlfeile Erinnerungslyrik und feierliche Aussöhnung mit Überlebenden des Holocausts hinaus weist. Wirkliche Aussöhnung kann nur im gemeinsamen Alltag und in gemeinsamer Geselligkeit herbeigeführt werden. Und das in möglichst allen gesellschaftlichen Bereichen. Nur die Begegnung an Ort und Stelle ermöglicht gemeinsames Bemühen um Verzeihung ohne Vergessen. So wie es im Verhältnis zwischen Deutschland und Frankreich praktiziert worden ist. Deutschland und Israel hätten sich gegenseitig viel zu geben.

Dadurch ließe sich der demokratischen Brückenkopf im Nahen Osten nachhaltig stärken. Das würde nicht nur mit den aktuellen Entwicklungen im Verhältnis zwischen Israel und den Golfstaaten korrespondieren, ihre Beziehungen neu zu ordnen und auf ein festes Fundament zu stellen. Deutschland hat allen Anlass, den Weg der dringend gebotenen geopolitischen Neuorientierung hinsichtlich dieses Raumes gemeinsam mit einem Partner zu gehen, der sich in der Region auskennt.

Die dramatische Energiewende

Der für den Energiebereich zuständige Minister Habeck musste zu Beginn seiner Amtszeit feststellen, dass Deutschland seine Klimaschutzziele 2022 und 2023 nicht mehr erreichen kann. Er hat zu einer beispiellosen Aufholjagd durch den Ausbau der Energiegewinnung aus Wind und Sonne aufgerufen. Ein zentraler Punkt besteht in der Forderung an die Bundesländer, für den Ausbau der Windenergie 2% der Landesfläche bereitzustellen. Hessen hat bereits vor längerer Zeit über eine entsprechende Vorgabe für die Regionalen Raumordnungspläne landesweit Flächen im Umfang von 2% ausweisen lassen. Es hat damit das Produktionsniveau jedoch nicht annähernd auf den Level anzuheben vermocht, den Minister Habeck anpeilen muss.

Der Planungsträger Mittelhessen beispielsweise hat sein Soll mit 2.2% ausgewiesener Vorrangflächen für die Windenergie eindeutig übererfüllt und dennoch nur eine mittelmäßige Windstromproduktion zu verzeichnen. Das Hauptziel war das Einvernehmen mit dem Vogelschutz. Das Nachsehen hatten sowohl die Windenergie als auch Natur und Landschaft. Es wurde weitgehend ignoriert, dass ein Windrad auf einem Standort mit einer durchschnittlichen Windgeschwindigkeit von 8 m/s doppelt so viel Strom produziert wie auf einem Standort mit 7 m/s. Es nimmt nur halb soviel der für Windkraft ausgewiesenen Fläche in Anspruch und verbraucht nur halb soviel Natur- und Landschaft. Die Kosten für Pacht, Planung, Investition und Betrieb belaufen sich jeweils nur auf die Hälfte.

Der Großteil der windenergetischen Spitzenlagen wurde nicht in die Ausweisung einbezogen und die Schwachwindstandorte warten teilweise immer noch auf ihre Nutzung. Die übrigen nicht für die Windenergienutzung ausgewiesenen Flächen (Windkonzentrationszonen = WKZ) sind zu Ausschlussgebieten erklärt worden, die damit einer Anlagengenehmigung nicht zugängig sind. Bundesweit sind aus den unterschiedlichsten Gründen der Windenergiebranche vergleichbare Restriktionen auferlegt worden, u.a. mit Unterstützung des Amtsvorgängers von Habeck, nämlich durch eine deutliche Verschärfung des einzuhaltenden Abstands zu Wohnsiedlungen über das von der „Technischen Anleitung Lärm“ vorgeschriebene gesetzliche Maß hinaus. Bayern hat durch die Vorgabe eines Abstands von zehnfacher Anlagenhöhe, die bei aktueller wirtschaftlicher Dimensionierung von 200m auf 2km hinausläuft, den Ausbau der Windenergie zum Stoppen gebracht.

Das Bundesverfassungsgericht hat daher nicht zufällig festgestellt, dass Deutschland nicht seinen Klimazielen gerecht würde. Weder bundesweite WKZ-Ausweisungen von 2% allein noch eine bloße Erhöhung der Prozentzahlvorgabe würden also dem Minister weiterhelfen. Sie bedürften einer Konditionierung mittels einer Änderung der Regionalpläne, die nach den bisherigen Gepflogenheiten einen Zeitraum in Anspruch nimmt, der der neuen Regierung nicht zur Verfügung steht.

Was tun? Minister Habeck muss sich darum bemühen, als erste Sofortmaßnahme die Ausschlussklauseln aus dem Weg zu räumen. Sie haben ohnehin ihre Legitimation als Folge der bereits erwähnten Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts verloren. Das gilt selbst dann, wenn die bisherigen WKZ-Ausweisungen bereits eine gerichtliche Überprüfung mit dem Ergebnis überstanden haben sollten, der Windenergie ausreichenden Raum zur Verfügung zu stellen. Die gegen Ende der vergangenen Legislaturperiode vom Bundestag vorgenommene Anhebung dramatische Anhebung der Energieziele hat eine korrespondierende Anhebung der Maßstäbe bewirkt, nach denen sich die Obliegenheit der Regionalplanung zur Ausweisung von ausreichenden WKZ-Flächen bemisst. Sie muss von den Planungsträgern bundesweit der neuen Rechtslage angepasst werden.

Wenn es dem Minister gelänge, sich darüber mit den Ländern informell prinzipiell verbindlich zu verständigen, bevor die Bäume neues Laub ansetzen, könnten die Anlagenplaner im Vertrauen auf die für eine Anlagengenehmigung benötigten naturschutzrechtlichen Bestandsaufnahmen noch in diesem Jahr starten und beenden. Bei einem guten Zusammenspiel aller Beteiligten könnten dann gegen Ende des Folgejahres die ersten Anlagen in Betrieb gehen. So und nur so kann der lahmende Ausbau der Windenergie kurzfristig wieder flottgemacht werden. Hilfreich wäre natürlich eine Einbeziehung des seinerzeit als Entgegenkommen gegenüber dem organisierten Widerstand gegen Windenergie erlassenen restriktiven Abstandsregimes in die Aufräumarbeiten.

Die freigeschaufelte Zeit könnte dann genutzt werden, das Recht der WKZ-Ausweisung der politischen Entwicklung anzupassen, insbesondere natürlich hinsichtlich eines zwingend vorzugebenden Ausweisungsvolumens. Das Thema wurde in der Vergangenheit unter der Fragestellung abgehandelt, ob ein Planungsraum einen angemessenen Beitrag zur Windstromproduktion leistet. Die Frage beantwortet sich für jeden Planungsraum aufgrund der unterschiedlichen Höhenlagen und topographischen Verhältnisse sowie der daraus resultierenden Windverhältnisse anders. Die Rechtsprechung hat obergerichtlich resignierend festgestellt, dass es nicht möglich sei, einen einheitlichen Maßstab zu entwickeln.

Die Zeit ist darüber hinweg gegangen. Mit Hilfe moderner Rechenmethoden wäre es heutzutage möglich, aus den vorhandenen topographischen und meteorologischen Daten mit rechtsstaatlich gebotener Genauigkeit das windenergetische Potential einer Region zu bestimmen. Davon müsste ein Prozentsatz zur gesetzlich verpflichtenden Untergrenze erhoben werden. Der Minister müsste die Entwicklung des dafür benötigten Instrumentariums zu einer vorrangigen Aufgabe des Umweltbundesamtes erklären, um der Planungsbürokratie vor der Neuaufstellung des energetischen Regionalplans eine Vorstellung von der Erwartung zu vermitteln, deren der von ihr zu erarbeitende Entwurf gerecht werden muss.

Mit diesem Instrument ließe sich auch eindrucksvoll demonstrieren, in welcher Größenordnung es sich positiv auswirken würde, wenn der europarechtlich verteidigte Schutz von Einzeltieren durch die Erstreckung des Tötungsverbots für geschützte Wildvögel auf unbeabsichtigte Tötung durch einen ambitionierten Populationsschutz ersetzt würde. Das Europaparlament wäre für eine derartige Hilfestellung sehr dankbar. Sowohl die Aufstellung der Regionalpläne als auch die Einzelgenehmigungsverfahren ließen sich dadurch außerordentlich entlasten, ohne dadurch an Qualität zu verlieren. Es würde den am Einzelgenehmigungsverfahren Beteiligten neben den unsäglichen Diskussionen, ob eine Ausnahme zu rechtfertigen sei oder nicht, das damit einhergehende ökonomische Wagnis ersparen, das mit der Unsicherheit begründet wird.

Auch hier müsste der Minister versuchen, mit dem Rückenwind von Fridays for Future durch verbindliche Vorabsprachen das ihm vorschwebende Tempo in Gang zu setzen, lange bevor das Reformgesetz in Kraft treten kann. Das gilt auch für die in Aussicht gestellte zwingende Option der Bürgerbeteiligung an Windstromanlagen. Augenscheinlicher lässt sich der politische Wille zur Förderung der ländlichen Räume kaum dokumentieren. Zumal sie auch den Standortgemeinden neben der Gewerbesteuer zusätzliche Wirtschaftskraft zu verschaffen versprechen. Nicht zu vergessen die Perspektiven zur Verbesserung lokaler genossenschaftlicher Konzepte der Strom- und Wärmeversorgung.

Die bayrischen Politgrößen haben zwar an ihrer aktuell noch geltenden Regelung festgehalten. Sie dürften die Haltung kaum durchhalten, wenn es zu einen für alle Bundesländer der jeweiligen Topographie und den Windverhältnissen angepassten gesetzlichen Regelung käme. Ein erster Schritt ist ja bereits durch die Zusage Söders erfolgt, bis März Lösungsvorschläge zu präsentieren und es wäre nicht das erste Mal, dass er sich als besonders wendig erweist.

Deutschland ist noch Exporteur von elektrischem Strom. Es könnte aber nach dem Abschalten der drei letzten Atomkraftwerke vor dem Hintergrund des massiv anwachsenden Strombedarfs durch die Digitalisierung und die Elektromobilität zum Importeur werden und sich mit teurem Strom aus Kohle- oder Atomkraftwerken oder sogar aus beiden Richtungen bedienen müssen. Neben den verfehlten Klimazielen würde eine solche Entwicklung auch der staatsverdrossenen Protestbewegung nach Migrationspolitik und Pandemie bundesweit weiteren Zulauf verschaffen. Dazu muss es nicht kommen, aber die Zeit ist nicht auf Habecks Seite.

Mit intelligenter Abfallwirtschaft das Klima entlasten

Wachsende Widerstände gegen Mülldeponien und Müllverbrennungsanlagen ließen Ende der 80iger Jahre einen bundesweiten Müllnotstand befürchten. Das lenkte den Blick auf die Verpackungen. Sie trugen – Tendenz steigend – mit etwa 50 Volumenprozenten und 30 Gewichtsprozenten zum Gesamtaufkommen des Hausmülls bei. Die entsorgungspflichtige kommunale Ebene reagierte mit durchaus erfolgreichen Systemen der getrennten Erfassung von Glas und Papier und fand dafür auch ausreichend Abnehmer zu akzeptablen Konditionen im Markt. Das galt indes nicht für Verpackungen aus Kunststoff.

Am Anfang stand eine gute Idee …

Das war für Bundesumweltminister Töpfer Herausforderung und Legitimation zugleich, beispielhaft eine auf Wettbewerb, Produktverantwortung und Kreislaufwirtschaft basierende Entsorgung der Verpackungsabfälle sicher zu stellen. Dies in Kombination mit Begrenzung des Ressourcenverbrauchs der Verpackungswirtschaft, einem Bereich kurzlebiger Verbrauchsgüter mit überschaubarer Funktion im Marktgeschehen. Das Verpackungsaufkommen hat sich in den Anfangsjahren messbar verringert.

mit einer trickreichen Verordnung …

Den Herstellern und den Händlern von Verpackungen als sogenannten Inverkehrbringern wurde qua Rechtsverordnung auferlegt, die entleerten Schachteln usw. am Ort der Abgabe zurückzunehmen und erneuter Befüllung oder – möglichst stofflicher – Verwertung zuzuführen. In der Gewissheit, dass die Adressaten mit der neuen Entsorgungspflicht überfordert waren, wurde ihnen das Recht eingeräumt, sich eines Dritten zu bedienen. Dieser befand sich bereits ein Dreivierteljahr vor der Verabschiedung der Rechtsvorschrift unter der Bezeichnung „Der Grüne Punkt – Duales System Deutschland – Gesellschaft für Abfallvermeidung und Sekundärrohstoffgewinnung mbH“ (DSD) in Wartestellung.

die in der Umsetzung scheiterte

Das DSD startete zunächst als vom Handel und der Verpackungswirtschaft gebildetes Monopol, bei dem die Rücknahmepflichtigen die von ihnen in den Verkehr gebrachten Mengen entgeltlich lizensieren lassen mussten. Das DSD wurde damit vertraglich zur haushaltsnahen Erfassung mit nachfolgender Rückführung zur Wiederbefüllung bzw. zur anderweitigen Entsorgung gemäß den im Detail rechtlich vorgegebenen Konditionen verpflichtet. Es bediente sich dabei einer Vielzahl regionaler Unternehmen. In dem dadurch geschaffenen künstlichen Markt stellte sich eine Vielzahl wettbewerbsrechtlicher Problemstellungen mit einem entsprechend hohen Regulierungsbedarf.

Hervorzuheben ist die durch das Bundeskartellamt veranlasste Auflösung des DSD als Monopol durch Zulassung weiterer Systembetreiber mit der Berechtigung zur Lizensierung. Das Problem der Umgehung von Lizensierungsverpflichtungen durch Eigenentsorgung, Branchenlösungen usw., das das DSD bereits in Finanzierungsnot gebracht hatte, wurde dadurch nicht behoben. Es hat sich dadurch deutlich verschärft und durchzog die nachfolgenden Novellierungen der VerpackVO wie ein roter Faden. Im Jahr 2010 überstieg die mit dem Sammlungssystem erfasste Menge an Leichtverpackungen die Lizenzmenge um 70 %. Von Produktverantwortung war in dem Zusammenhang nicht viel zu verspüren, wohl aber von öffentlich ausgetragenen Konflikten zwischen den Systembetreibern.

Die Bevölkerung war nicht überzeugt

Auch die Mitwirkungsbereitschaft der Bevölkerung an der Umsetzung der ambitionierten Weiterentwicklung der Gesetzessystematik in die Praxis entsprach nicht den Erwartungen des Verordnungsgebers. Die Leichtverpackungen fanden mit regionalen Unterschieden teilweise nur zu 50 % den Weg in die haushaltsnahe Sammlung. Das war weit weg von der Ursprungsversion der VerpackVO. Sie verpflichtete die Rücknahmepflichtigen, 80 % der von ihnen in Verkehr gebrachten Verpackungen zu erfassen und davon 80% stofflich zu verwerten. Diese Quotenvorgabe von 64%iger Verwertung konnte in der Praxis vom DSD nicht annähernd erreicht werden, geschweige denn gar die von Töpfer in Aussicht gestellte Steigerung.

Der gescheiterte Rettungsversuch

Es war Bundesumweltministerin Merkel, die sich mit der 5. Novellierung der VerpackVO quasi auf den toten Gaul gesetzt hat, um ihn zu reanimieren. Sie hat die gesetzliche Verwertungspflicht (mit Rückwirkung!) drastisch reduziert und zudem die ursprüngliche Bezugsgröße „in Verkehr gebrachte Menge“ als Ausgangspunkt für die prozentuale Verwertungsvorgabe durch „lizensierte Menge“ ersetzt. Zur Mengensteigerung hat sie die Möglichkeit eingeführt, dass der lokale Systembetreiber für die Erfassung der Leichtverpackungen entgeltlich die gelbe Tonne plus bereitstellt und sie für stoffgleiche Nichtverpackungen wie Kinderspielzeug oder Küchenschüsseln aus Plastik öffnet. Schließlich hat sie alternativ zur Forderung nach werkstofflicher Verwertung die thermische Variante zugelassen, sofern dabei ein bestimmtes Maß an Wärmeauskopplung eingehalten würde. Das war so etwas wie eine Art eine Bankerotterklärung und man fragt sich nach der Sinnhaftigkeit des rechtlich zwingend beibehaltenen Umwegs neben der direkten Anbindung an die Müllverbrennung.

Die verhinderte Alternative

Es gab und gibt jedoch eine ökonomisch und ökologisch weitaus vorteilhaftere Alternative. Der hessische Mittelständler Hermann Hofmann hat sie gemeinsam mit dem Lahn-Dill-Kreis als kommunales Konzept präsentiert und jahrelang in dem begrenzten Umfang praktiziert, in dem das auf den Schutz des DSD ausgerichtete Abfallrecht dies zuließ. Hofmann war mit der Kompostierung von Bio-Abfällen in geschlossenen Rotteboxen mit gefilterter Abluft Marktführer geworden und hat die damit gewonnenen Erfahrungen erfolgreich auf die Restmüllbehandlung transferiert.

Er unterzog den unsortierten nassen Restmüll nach einer Vorzerkleinerung in geschlossenen Boxen mit hocheffizienter Abluftbehandlung einer einwöchigen Kurzrotte. Die dabei entstehende Wärme bewirkte neben einer Volumenreduktion ohne Zugabe von Fremdenergie eine Trocknung auf etwa 15°. Das machte den Müll mechanisch sortierbar. Im ersten Schritt ergab das drei Stoffströme: Die Leichtfraktion, von ihm Trockenstabilat genannt, mit einem Energiegehalt wie trockene Braunkohle; Eisen- und Nichteisenmetalle sowie Inertmaterial (Steine, Sand, Glas). Die drei Einzelströme ließen sich je nach Bedarf weiter differenzieren, Glas z. B. farbsortiert, und unterschiedlichen Zwecken nutzbringend zuführen.

Für Hofmann wäre es also kein Problem gewesen, ohne eine vorhergehende klimaschädliche flächendeckende Separaterfassung die für eine werkstoffliche Verwertung geeigneten Materialien auszusortieren. Die dafür erforderliche Installation einer zusätzlichen Sortierstraße hat sich aber für ihn nicht gerechnet, weil ja das DSD weiterhin mittels seiner Getrennterfassung einen nicht unbeträchtlichen Anteil der Leichtverpackungen und darüber hinaus auch noch stoffgleiche Nichtverpackungen abzuschöpfen drohte.

Der Mittelständler als Vertriebener

Hofmann erreichte in Kooperation mit einem kapitalstarken regionalen Energieversorger als Partner dennoch einen überraschend schnellen Markteintritt in Deutschland und dem europäischen Ausland. Er gab sich damit nicht zufrieden und optimierte sein Konzept durch die Konstruktion einer Anlage zur Erzeugung von vielfältig einsetzbarem Synthesegas als Vorprodukt u.a. für die Gewinnung von Wasserstoff aus Trockenstabilat. Die gloriose Zukunftsperspektive fand jedoch für ihn und den deutschen Markt bald ein jähes Ende als sein Partner durch einen großen Energieversorger übernommen wurde und sich aus dem Geschäft mit Hofmann zurückzog. Der Mittelständler sah sich in der Not, seine Patente zu verkaufen, um die Insolvenz zu vermeiden. Die neuen Patentinhaber verlegten ihre Aktivitäten ins Ausland. Insbesondere in Asien und vor allem in China werden riesig dimensionierte Anlagen von unvorstellbarer Größenordnung betrieben und immer noch neu errichtet. Geplant werden sie nach wie vor in Deutschland.

Ein gescheiterter Versuch der Reaktivierung

Ansonsten herrscht in Deutschland um das Thema Trockenstabilat Totenstille. Lediglich der Zweckverband A.R.T. Trier als Betreiber einer mit Trocknung ausgestatteten mittelgroßen Anlage hat 2010 noch einmal einen Versuch zur Reaktivierung der Hofmannschen Vorstellungen unternommen. Er hat mit Einsatz der Sortiertechnik einen technischen Großversuch durchgeführt und unter Mitwirkung des Umweltbundesamtes den Beweis erbracht, dass sich auf diesem Weg aus dem Hausmüll ein um 50% höherer Anteil an Wertstoffen herausziehen lässt als mit Hilfe des Gelben Sacks (6,4 kg pro Kopf statt 4,2 kg). Mit diesem Vorgehen hätten sich darüber hinaus der ökonomische und der ökologische Aufwand der Getrennterfassung durch das DSD einsparen lassen. Der Politik war das nicht wichtig. Klimaschutz hatte sie nicht auf dem Schirm.

Und das, obwohl es weder mit der fünften noch mit zwei weiteren Novellierungen der VerpackVO gelungen war, das DSD in ruhigeres Fahrwasser zu bugsieren. Dafür bedurfte es einer Intervention des Gesetzgebers mit einem Verpackungsgesetz, das nach einer kurzfristig erforderlichen Novellierung einen geordneten Ablauf mit deutlich verbesserter Recycling-Technik gesichert zu haben scheint. Jedenfalls ist an dieser Front Ruhe eingekehrt. Der Preis dafür ist eine außerordentlich hohe Regulierungskomplexität mit entsprechend hohem bürokratischem Aufwand für die staatsintervenistische Regulierung eines kleinen, wenn auch mengenstarken, Teilausschnitts der deutschen Ressourcenwirtschaft. Man wird sehen, ob es dem DSD gelingen wird, damit wenigstens die zu Anfang 2022 wieder hoch gefahrenen Verwertungsvorgaben erstmals einzuhalten. Eine auf Basis des Trockenstabilatsverfahrens betriebene Zusammenführung der beiden haushaltsnahen Erfassungssysteme würde jedenfalls die dafür erforderlichen geeigneten Mengen bereitstellen. Mit dem Wegfall der höchst klimaschädlichen parallelen Einsammlung stoffgleicher Materialien hätte es nicht sein Bewenden. Vielmehr würde damit für dünnbesiedelte Gebiete die Chance eröffnet, zusätzlich noch einmal eine vergleichbare Klimaentlastung durch die Aufhebung der Getrennterfassung von Biomüll und Glas herbei zu führen.

Fazit

Deutschland behandelt die haushaltsnahe Getrennterfassung, der es zu Unrecht den Titel Recycling- Weltmeister verdankt, wie die Inder die heilige Kuh. Es hätte die Möglichkeit, mit Hilfe einer bereits praktisch erprobten Technologie nicht nur nachhaltig die abfallwirtschaftlich bedingte Klimaschädigung herunter zu fahren, sondern darüber hinaus die Chance, die Bevölkerung von der lästigen Müllsortierung m Haushalt zu entlasten. Auch würde die gemeinsame Nutzung der Systeme zur Getrennterfassung von Papier/Pappe und Glas mit den unerfreulichen Auseinandersetzungen über die Organisation der praktischen Abwicklung sowie der Kostenverteilung entfallen.

Die Umstellung der Verpackungsentsorgung mit der Rückübertragung der Kompetenz auf die kommunale Ebene kann nicht von jetzt auf gleich erfolgen. Die Kommunen müssen verpflichtet werden, ihre Abfallentsorgung mittels Trocknungs- und Sortierungsvorkehrungen zu modernisieren oder auch zu wirtschaftlicheren Einheiten zusammen zu schließen. Für diese Übergangszeit bedarf es einer Fortführung des DSD mit der eingespielten Finanzierung an der Ladenkasse.

In dieser Zeit kann darüber nachgedacht werden, ob und in welcher Form dieses Teil-System des DSD nicht darüber hinaus dergestalt geführt werden sollte. Die nach dem Verwertungsaufwand differenzierten Einnahmen müssten nach einem Schlüssel an die entsorgungspflichtigen Körperschaften mit dem Ziel verteilt werden, Anreize für eine Optimierung der Sortierung zu setzen. Das würde auf eine Modifikation der Absicherung von Produktverantwortung durch Wettbewerb hinauslaufen, mit dessen Hilfe es der Verpackungswirtschaft über längere Zeit gelungen war, mit einem geringeren Materialeinsatz zu operieren als sie dadurch an verpackten Gütern vor dem Verderb und vor Fehlgebrauch zu schützen vermochte. Das Verhältnis dürfte sich mittlerweile durch den überproportionalen Zuwachs des Versandhandels nicht mehr halten lassen.

Mit dem hier vorgeschlagenen Schritt in Richtung einer modernen Materialwirtschaft würde der Beweis erbracht, dass Klimaentlastung nicht unbedingt Kosten produzieren muss, sondern auch einsparen kann. Dafür bedarf es entsprechender Offenheit. Konkret bedeutet das, dass Deutschland den Mut aufbringen müsste, der EU-Kommission ihre Pläne mit dem Angebot offen zu legen, gemeinsam den Rückzug von den durch Deutschland maßgeblich geprägten Prinzipien des europäischen Abfallrechts anzutreten. Dem Klima würde das natürlich besonders gut tun.

Der Fleischverzehr und die Treibhausgase

Das Klimaschutzgesetz verpflichtet die Bundesrepublik zu Klimaneutralität ab 2045. Das verlangt teils dramatische Verhaltensänderungen für alle denkbaren Lebensbereiche, so z.B. auch für die Art und Weise der Lebensmittelversorgung. Im Zentrum der Betrachtung steht hier das Ausmaß individuellen Fleischverzehrs. Etwa 70% der landwirtschaftlichen Fläche werden weltweit für Tierhaltung und Futtermittelerzeugung genutzt. Einer Unterorganisation der UNO (FAO) zufolge trug die Viehzucht im Jahr 2013 mit 14,5% zu den globalen Treibhausgasemissionen bei und der Anteil ist zwischenzeitlich noch einmal deutlich gestiegen. Spitzenreiter im Ranking der Treibhausgasproduktion sind die Wiederkäuer, d. h. die Rinder und Schafe. Ein Rind produziert im Jahresdurchschnitt 100 kg höchst klimaschädlichen Methans. Das entspricht der durchschnittlichen Kohlenstofferzeugung von 18.000 Autokilometern. Hinzu kommen mit der Kotausscheidung weitere 90 kg Methan.

Die Heinrich-Böll-Stiftung hat gemeinsam mit dem Bund für Naturschutz Deutschland (BUND) in einem sogenannten Fleischatlas die vielfältigen Verbindungen zwischen der Fleischproduktion und der Treibhausgasentwicklung herausgearbeitet. Aus der höchst verdienstvollen Arbeit ergibt sich, dass es nicht die Landwirtschaft ist, die die Zügel in der Hand hält. Gesteuert wird das Geschäft von den 20 bedeutendsten Lebensmittelkonzernen, von denen ein Teil in der EU ansässig ist. Die fünf bedeutendsten Akteure der Lebensmittelbranche tragen genau so viel zur Treibhausgasproduktion bei wie der weltweit mächtigste Ölmulti Exxon Mobile; der Landwirtschaft obliegen insoweit nur weitgehend exekutive Funktionen.

Es sind Laborfirmen, die die Zeichen der Zeit erkannt haben und dabei sind, Auswege aus der Misere aufzuzeigen. Genannt seien die neu entstandenen Verfahren zur industriellen Erzeugung geschmacksidentischen Fleischersatzes, die von Startups wie z.B. Aleph Farms in Israel oder Bluu Biosciences in Lübeck entwickelt werden und inzwischen vor der Markteinführung stehen. Auch andere innovative Ansätze, wie z.B. der Fleischersatz auf pflanzlicher Basis oder das langsam an Fahrt gewinnende Konzept des Vertical Farming haben enormes Potential, den wachsenden Welthunger auf deutlich nachhaltigere und klimaschonendere Weise zu stillen als konventionelle Landwirtschaft.

Größer kann man sich den Kontrast zu den überkommenen Förderungsansätzen der EU und damit Deutschlands kaum vorstellen. Sowohl beim aktuellen Green Deal der EU wie auch bei den aktuell neu beschlossenen Agrarfonds, die etwa ein Drittel (!) des EU-Budgets ausmachen, steht mit gut 70% freier Verfügbarkeit nach wie vor das Wohl der konventionellen Landwirtschaft im Zentrum. Die von den jungen Firmen aus Israel, USA und Europa ausgehenden Impulse finden in den offiziellen Verlautbarungen keine Erwähnung. Da kann man nur hoffen, dass die Thematik in den Koalitionsgesprächen eine realistischere Behandlung erfährt.

Wenn Deutschland an der revolutionären Veränderung umfassend partizipieren will, muss es sich möglichst schnell um eine langfristig orientierte Strategie hin zu einem klimaschutzkonformen Essverhalten bemühen. Vor allem der jüngeren Generation käme das sehr entgegen. Sie verzeichnet eine wachsende Neigung, sich vegan zu ernähren. Der schnell wachsende Markt indiziert, dass der Trend durchaus Zukunft hat. Die Bundespolitik müsste ihn aufgreifen und nach Kräften verstärken. Das ist mit einer intensivierten Regulierung für die Massentierhaltung nicht getan.

Es bedarf vielmehr als anschiebende Starthilfe eines ambitionierten Rahmenkonzepts für einen beschleunigten Weg ins vegane Zeitalter, auf der Basis von qualitativ hochwertigen Fleischersatzprodukten mit Preisvorteilen gegenüber tierischem Fleisch und darauf bezogenen Vermarktungsstrategien. Es müsste eine Start-up-Förderung einschließen, um eine spezifische Gründeratmosphäre zu begünstigen.

Das Konzept müsste im Unterschied zur Zielsetzung der Laborfirmen eine enge Kooperation mit der Landwirtschaft vorsehen. Einerseits als künftigem Partner für die Rohstoffbereitstellung und andererseits als kompetenter Hauptakteur bei der Umgestaltung der verbleibenden agrarwirtschaftlichen und landschaftspflegerischen Aufgabenstellungen.

Die Komplexität der Aufgabenstellung verlangt eine Zusammenführung hochrangiger Experten in einem maximal ausgestatteten Zentrum mit institutionalisierten Kontakten zur Praxis, die ihrerseits davon profitieren würde. Das Zentrum müsste neben den betroffenen Ministerien wegen der politischen Bedeutung des Projekts dem Kanzleramt kontinuierlich berichten. In einigen Mitgliedsstaaten der EU könnte es – nicht ohne Grund! – als Angriff auf die tradierte Agrarförderung der EU verstanden werden.

Vorsorglich sei deshalb noch einmal auf die vielfältigen Nebeneffekte des Projekts hingewiesen: Massentierhaltung kommt nicht ohne den vorbeugenden flächendeckenden Einsatz von Antibiotika aus und trägt entscheidend zur Antibiotika-Resistenz mit ihren verheerenden Folgen für das allgemeine Gesundheitswesen bei. Die konzentrierte Tiermast produziert außerordentliche Nährstoffüberschüsse. Als Jauche, Gülle oder Mist werden sie von der Landwirtschaft im Übermaß auf den Feldern als Dünger eingesetzt und bewirken grenzwertüberschreitende Nitratgehale des Grundwassers mit Konsequenzen für das daraus gewonnene Trinkwasser sowie Klimabelastungen durch Freisetzung von u.a. Lachgas. Bezüglich der Nitratbelastung hat die EU-Kommission bereits ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Des weiteren sei noch auf den übersteigerten Futtermittelbedarf konzentrierter Tierhaltung hingewiesen. Er gibt Anlass, bisherige umweltverträgliche Nutzungen landwirtschaftlicher Flächen aufzugeben und stattdessen Futtermittel und Energiepflanzen (vor allem Mais und Soja) in Monokultur anzubauen. Die Tierhaltung gilt als weltweit größte Triebkraft für die Abholzung von Wäldern bis hin zu Brandrodungen. Schließlich ist die gegenwärtige Praxis der Massentierhaltung natürlich auch aus ethischen Gründen inakzeptabel.

Die obigen Erwägungen zeigen, dass Klimaschutz sich nicht auf die
Entkarbonisierung der Energiewirtschaft beschränken darf. Eine Umstrukturierung
der Landwirtschaft kann hier einen enormen Beitrag leisten, und zwar nicht auf
Kosten des klassischen Umweltschutzes, wie es alternative Energieträger teilweise
tun, sondern im Gegenteil zu seinem Nutzen. Vom Tierwohl ganz zu schweigen.

Trotz der inzwischen verbreiteten Endzeitstimmung gibt es also durchaus Anlass zur Hoffnung. Eine grundlegende Neuorientierung der Landwirtschaft rückt in greifbare Nähe, mit enormen Chancen für den Klimaschutz, Umweltschutz, Tierwohl und die Ernährung einer wachsenden Erdbevölkerung.

Meine Hoffnung ist es, dass auch in diesem Punkt das zukünftige Kabinett einen Neuanfang wagt, und die Politik die hier geschaffenen Chancen auch zu nutzen beginnt.